V. Zusammenbau der Mine auf dem Sperrwaffenarsenal, C. TragvorrichtungVII. Wurfklarmachen der Minen auf dem Fliegerhorst
LM [LMA III, LMB III, LMB (P), LMB (S)] - Beschreibung und Bedienungsvorschrift
VI. Lagerung und wiederkehrende Untersuchungen

Die Gefäße lagern in dem in Abschnitt V beschriebenen Zustand auf dem Sperrwaffenar-senal auf Stauhölzern. Sie können bis zu 3 Lagen übereinander gelagert werden. Die Stauhölzer (mindestens 100 x 100) sind mit Ausbuchtungen für die Minen in 750 mm Ab-stand versehen. Die Tiefe der Ausbuchtungen soll mindestens 25 mm betragen. Die Ab-schlußhauben lagern auf den Untersäten für Abschlußhauben. Für die Lagerung der Ge-fäße sind trockene und heizbare Räume erwünscht, für die Lagerung der Schirme sind derartige Räume erforderlich. Die Kugelschlippvorrichtungen lagern in Blechkästen zu je 5 Stück, die Zünder und Sprengbüchsen in Blechkästen zu je 20 Stück, die Zusatzzünder – Übertragungsladungen in Holzkästen zu 10 Satz, die Zusatzzünder und kurzen Zündladun-gen ebenfalls in Holzkästen.

Die Kästen für Zünder, Sprengbüchsen, Zusatzzünder-Übertragungsladungen, Zündladun-gen C/98 und Zusatzzünder lagern entsprechend den für die einzelnen Munitionsarten geltenden besonderen Vorschriften.

Da die Zündgeräte, Batterien, U.E.S., Gummi-Membranen und -Dichtungen bei längerer Lagerung Veränderungen unterworfen sein können, müssen sie in bestimmten Zeiträumen geprüft werden. Die Zeiträume und Prüfungen für die Zündgeräte und die zugehörigen Batterien gehen aus den Vorschriften für die Zündgeräte hervor. Über die Prüfungen am U.E.S. II und IIa ist die Vorschrift für U.E.S. II und IIa, Umdrucksache der Sperrwaffenin-spektion Nr. 187, zu beachten. Gummimembranen sind nach 2 Jahren auszuwechseln. Einbaumonat und -jahr sind außen auf dem Gefäß in der Nähe der Einbaustelle mit weißer Farbe gut sichtbar anzugeben. Dichtringe sind vor jeder weiteren Benutzung auf ihren Zustand zu prüfen. Sie müssen auf oder in ihr Lager passen, in ihren Abmessungen und äußerem Zustand nur wenig von neuen abweichen. Gequetschte und aufgeweitete Dicht-ringe sind gegen neue auszuwechseln. Die Gefäßdeckeldichtung darf zur Prüfung nicht aus der Nut herausgezogen werden, da sie dabei gedehnt wird. Sämtliche Prüfungen sind in die Kennkarte einzutragen. Die in der Abschlußhaube verpackten Schirme dürfen nur 6 Monate lagern, dann müssen sie gelüftet und neu gepackt werden. Bei trockenem Wetter kann die Lüftung im Freien erfolgen. Die Schirme sind dabei möglichst breit auseinander zu ziehen.

Bei den Prüfungen ist darauf zu achten, daß die Gefäße erst dann geöffnet werden, wenn sie die Temperatur des Prüfraumes angenommen haben und nur so lange geöffnet blei-ben, wie zur Durchführung der Arbeiten erforderlich ist. Sie sind zu diesem Zweck mindes-tens 24 Stunden im Prüfraum zu lagern. Bei jeder Prüfung sind die Trockendosen auszu-wechseln. Die ausgewechselten Dosen sind zur Regenerierung aufzubewahren.

A. Lagerung von LM in Gebieten mit hohen Temperaturen.

Sonneneinstrahlung und hohe Temperaturen haben auf Munition, Zündapparate, Batterien und Gummiteile einen schädlichen Einfluß. Bei der Lagerung der LM sind daher besondere Maßnahmen erforderlich.

1)

Gefäße, Zünder, Sprengbüchsen und Übertragungsladungen dürfen auch in ihren Packgefäßen verpackt nicht der unmittelbaren Sonneneinstrahlung ausgesetzt wer-den.

2) Die Minen müssen lagern:
  a) in luftigen und kühlen Gebäuden oder
  b)

unter Sonnenschutzdächern (2 - 3 m hohes Dach, allseitig weit überstehend, keine Seitenwände, heller Anstrich) oder

  c)

unter niedrigen Holzverschlägen, über die Persennings, Decken oder Tücher so zu legen sind, daß zwischen den LM und der darüber gebreiteten Abdeckungen ein Luftzwischenraum verbleibt.

  d)

In ungeschützten Räumen sind die LM mit der Hängewarze nach oben zu lagern, damit sich kein Wasser in den Aus????.

3) ?????
4)

Wenn Minen länger als 4 Wochen bei Temperaturen über 25° C gelagert werden müssen, sind die Trockenbatterien auszubauen, da sie sonst an Leistungsfähigkeit verlieren. Lagerung der Batterien dann getrennt in kühlen Räumen. Temperaturen über 40° C dürfen die Batterien auch für kürzere Zeit nicht ausgesetzt werden.

B. Behandlung von LM bei tiefen Temperaturen.

Bei Temperaturen unter -10° C wird die Arbeitsfähigkeit der Batterien so stark herabge-setzt, daß Zündung nicht mehr erreicht wird.

Bei Prüfungen soll die Temperatur im Prüfraum möglichst +20° C betragen und ist auf ± 2° C konstant zu halten. Die Minen müssen vor dem Öffnen mindestens 24 Std. ge-schlossen im Prüfraum lagern, damit sie auch im Innern die Prüfraumtemperatur angenom-men haben. Anderenfalls tritt Schwitzwasserbildung ein, die zu Schäden an U.E.S., Zünd-geräten und Batterien führt.

In begründeten Ausnahmefällen kann die Prüfung auch bei Temperaturen unter +18° bis -10° C durchgeführt werden. Bei den Batteriemessungen ist dann das Ergebnis an Hand der Kurven auf Bild 19 zu berichtigen.

V. Zusammenbau der Mine auf dem Sperrwaffenarsenal, C. TragvorrichtungVII. Wurfklarmachen der Minen auf dem Fliegerhorst