1. M 083. M 26
Übersicht über deutsche und fremde Ankertauminen und Sperrschutzmittel
C. Erkennen, Abschießen, Sprengen und Entschärfen von deutschen und fremden Minen und Sperrschutzmitteln
3. Rußland

A. Minen mit Berührungszünder

2. M 12
(Pendelstoßmine)
Abb. 122: Treibende M 12

Abb. 123: M 12

Durckmesser des Gefäßes

0,9 m

Ladung

90 kg

Zündung

Pendelstoßeinrichtung

 

(Wirkungsweise siehe S. 12)

Kugelgefäß. Auf oberer Halbkugel sind erkennbar: Seitlich 2 Heißringe und 2 Verschlüsse, in der Mitte oben eine eingelassene Öffnung, in der die Pendelstoßeinrichtung sitzt, und die mit einem Preßring festgesetzt ist. Die untere Halbkugel hat neben 2 Augen und 1 Halterung unten einen zylindrischen Anzum Aufrollen des Ankertaues; unter dem Ansatz befindet sich der Tiefensteller.

Schärfer- bzw. Entschärfervorgang: Der Wasserdruck, der nach dem Wurf und nach dem Schmelzen des Salzstückes durch Bohrungen im Deckel der Pendeleinrichtung ein-dringen kann, drückt auf eine Membran. Durch den Druck wird das bisher festgesetzte Pendel frei. Die Schlagbolzenfeder ist von vornherein gespannt. Die Mine ist scharf. Beim Anstoßen der Mine durch ein Schiff schwingt das Pendel frei. Hierdurch wird der Schlag-bolzen freigegeben. Mine detoniert ! – Bei Bruch oder Schnitt des Ankertaues können sich nach Auftreiben des Gefäßes je nach Herrichtung desselben verschiedene Vorgänge ab-spielen. Im Deckel der Pendelstoßeinrichtung kann eine Begrenzungsschraube eingesetzt sein (bei neuerer Ausführung 2 Kopfschrauben mit Schlitz !). Die Schrauben haben den Zweck, nach Aufhören des Wasserdruckes den Hub einer Sicherheitsglocke im Innern der Ein-richtung zu begrenzen: Dadurch wird das Pendel gesichert und kann nicht mehr frei ausschwingen. – Ferner kann eine Versenkeinrichtung eingebaut sein.

a) Herrichtung mit Begrenzungsschraube und mit Versenkeinrichtung:

Kommt nicht vor, weil die Begrenzungsschraube die Versenkeinrichtung blockieren würde.

b) Herrichtung mit Begrenzungsschraube und ohne Versenkeinrichtung:
Gefäß treibt unscharf auf, weil das Pendel gesichert ist.
c) Herrichtung ohne Pendeleinrichtung und ohne Versenkeinrichtung:
Gefäß treibt scharf auf, weil das Pendel frei schwebt.
d) Herrichtung ohne Pendeleinrichtung und mit Versenkeinrichtung:

Durch Aufhören des Wasserdruckes wird die Sicherungsglocke in die obere Scharfstel-lung geschoben. Hierdurch wird der Hammer (Abb. 124) freigegeben, der sich nun von der Sicherungsglocke löst und auf die Versenkeinrichtung schlägt. Das Gefäß wird leck geschlagen und sackt auf den Grund. Da das einströmende Wasser einen Druck-ausgleich erzeugt, bleibt die Sicherungsglocke in oberer Scharfstellung. Beim Auf-schlagen auf dem Grund detoniert daher die Mine in den meisten Fällen.

Zündersitz mit Sprengbüchse: Die Zündkapsel sitzt unter dem Schlagbolzen der Pen-deleinrichtung. Die Sprengbüchse sitzt unter dem Verschluß mit eingelassenem Vierkant auf der oberen Halbkugel. Die Versenkeinrichtung sitzt unter dem 2. Verschluß der oberen Halbkugel.

Abb. 124: M 12
– Pendelstoßeinrichtung –

Abb. 125: M 12
– Anordnung der Begrenzungsschrauben –

Abb. 126: M 12
– Begrenzungsschraube –

Abschießen der treibenden M 12
– siehe M 08 –
Sprengen und Entschärfen der angetriebenen M 12

Vorsicht ! Mine kann scharf sein ! Mine nicht bewegen ! Lebensgefahr !

Sprengen: Sprengladung möglichst am Verschluß für die Sprengbüchse anbringen.

Entschärfen (nur wenn Sprengung an Ort und Stelle nicht möglich ist):
a)

Zunächst feststellen, ob Mine mit Begrenzungsschraube(n) versehen ist. ist das der Fall, dann kann nach Herausschrauben des betreffenden Verschlusses die Spreng-büchse entfernt werden.

b)

Ist keine Begrenzungsschraube eingesetzt, dann ist die Mine scharf. Außerdem kann unter Umständen ein Versager einer eingebauten Versenkeinrichtung vorliegen.

Größte Vorsicht ! Nur wenn ohne jede Schwierigkeit das Öffnen des betr. Verschlus-ses möglich ist, ist die Sprengbüchse auszubauen. Das Gefäß darf hierbei keines-falls bewegt oder durch Stoß oder Schlag erschüttert werden. Ist der Ausbau der Sprengbüchse unter diesen Umständen nicht möglich, dann muß das Entschär-fen unterbleiben. Die Mine ist an Ort und Stelle zu sprengen, Beschädigungen an Baulichkeiten müssen in diesem Fall in Kauf genommen werden.

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