Verzeichnis der Abkürzungen2. Allgemeine Hinweise zur Beseitigung treibender oder angetriebener Minen und Sperrschutzmittel
Übersicht über deutsche und fremde Ankertauminen und Sperrschutzmittel
A. Allgemeines über deutsche und fremde Ankertauminen
und Sperrschutzmittel
1. Ziel und Zweck der vorliegenden Vorschrift

Die Vielseitigkeit der deutschen Ankertauminen und Sperrschutzmittel und die zahlreichen verschiedenen Herrichtungsarten derselben mach das Räumen deutscher Sperren äußerst schwierig. Durch richtigen Einsatz der Räumgeräte kann viel Zeit und Material gespart werden. Das Gleiche gilt grundsätlich für fremde Ankertauminen und Sperrschutzmittel, jedoch muß beachtet werden, daß unsere Kenntnisse hinsichtlich des fremden Minenwe-sens sehr lückenhaft sind.

Um den Führern der Verbände einen Anhalt zu geben, wie deutsche Ankertauminen und Sperrschutzmittel im Wasser stehen, sind alle Arten der zum Einsatz gekommenen deut-schen Ankertauminen und Sperrschutzmittel im Abschnitt B durch Skizzen dargestellt. Kurze Erläuterungen geben Herrichtungsmöglichkeiten, Ankertauarten mit besonderen Räumschutzmitteln sowie die Ladungsgrößen der Minen an. Die Verbände haben damit die Möglichkeit, beim Räumen der Sperren das zweckentsprechende Räumgerät einzusetzen.

Alle Verbände sind verpflichtet, Meldung über beseitigte und treibende Minen und Sperrschutzmittel zu machen. Die Art soll dabei möglichst genau angegeben werden. Um den Flottillenchefs und Kommandanten das richtige Erkennen der treibenden Anker-tauminen oder Sperrschutzmittel zu erleichtern, sind diese in Abschnitt C bildlich darge-stellt mit den notwendigen Erläuterungen und Warnungen. Diese Übersicht umfaßt die eingesetzten deutschen und, soweit bekannt und erforderlich, auch die gegen uns einge-setzten fremden Ankertauminen und Sperrschutzmittel. Außerdem werden in diesem Ab-schnitt den Sprengkommandos die notwendigen Erläuterungen und Anweisungen gege-ben, um die angetriebenen Minen richtig zu erkennen und das Sprengen oder, wenn erfor-derlich, das Entschärfen richtig durchzuführen.

Die Abbildungen im Abschnitt B (Abb. 1 – 32) sind einheitlich im gleichen Maßstab (etwa 1 : 50) gezeichnet. Die Abbildungen im Abschnitt C (Abb. 33 – 158) haben ebenfalls unter sich ungefähr den gleichen Maßstab (1 : 20), soweit es sich nicht um Schnitte oder Ab-bildungen von Einzelheiten handelt, die der besseren Deutlichkeit wegen größer abgebil-det sind.

Verzeichnis der Abkürzungen2. Allgemeine Hinweise zur Beseitigung treibender oder angetriebener Minen und Sperrschutzmittel