V. HandhabungVII. Entfernung von Vernichtungsmitteln aus Reperaturflugzeugen
Beschreibung und Bedienungsvorschrift für die Vernichtungsmittel von Landflugzeugen
bei Notlandungen auf Feindgebiet
VI. Prüfung und Wartung

Die Sprengbüchse 24 bzw. die geballte Ladung verbleibt während des Fronteinsatzes im Flugzeug.

Vor dem Feindflug müssen die Vernichtungsmittel auf ordnungsgemäßen Zustand ge-prüft werden. Sprengkapselzünder zum Feindflug mitnehmen !

Nach dem Feindflug Sprengkapselzünder wieder aus dem Flugzeug entfernen ! Die Sprengkörper, insbesondere die Anschlüsse für den langen Sprengkapselzünder, sind auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen, etwaige Feuchtigkeit mit Putzlappen zu entfernen und fehlende Papierabdeckungen an den Anschußstellen nur aufzukleben. Beschädigte Sprengkörper sind auszutauschen.

Aus dem Flugzeug ausgebaute beschädigte Sprengbüchsen 24 bzw. geballte Ladungen sind nach den Vorschriften für Munition (s. L.Dv. 450/1) zu vernichten.

Nicht in Flugzeugen eingebaute Sprengbüchsen 24 und geballte Ladungen sind nach den Vorschriften für Munition zu lagern (siehe L.Dv. 450/1).

Die Sprengkapsel des langen Sprengkapselzünders ist nach dem Entfernen aus dem Flug-zeug mit trockenem Zellstoff, Watte, Lappen oder dergl. zu umwicklen. Der Sprengkapsel-zünder ist – gemäß den Vorschriften für Munition (L.Dv. 450/1) – abgesondert von jegli-cher Munition, Sprengkörpern usw. zu lagern.