Merkblatt über englische Spreng- und Zündmittel, Minen und Zünder |
I. Spreng- und Zündmittel |
D. Nicht heeresübliche Kampfmittel |
Zur zweckmäßigen Unterbrinung und Beförderung werden die Sabotage-Kampfmittel in besonderen Rucksäcken (Bilder 53 und 54) befördert, deren Inhalt je nach Auftrag zu-sammengestellt ist. |
Bild 53. Rucksack für nicht heeresübliche Kampfmittel. |
Bild 54. Verpackung der nicht heeresüblichen Kampfmittel im Rucksack. (Rucksack geöffnet.) |
Bild 55. Beispiel für den Inhalt eines Rucksackes für nicht heeresübliche Kampfmittel. |
Außer Handgranaten und Nebelkörpern werden häufig besondere Steckschlüssel zum Öff-nen der Einsteigöffnungen von Kanälen, Wasserversorgungsanlagen, Schleusentore u. dgl. mitgeführt. |