| Merkblatt über englische Spreng- und Zündmittel, Minen und Zünder |
| I. Spreng- und Zündmittel |
| D. Nicht heeresübliche Kampfmittel |
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Zur zweckmäßigen Unterbrinung und Beförderung werden die Sabotage-Kampfmittel in besonderen Rucksäcken (Bilder 53 und 54) befördert, deren Inhalt je nach Auftrag zu-sammengestellt ist. |
| Bild 53. Rucksack für nicht heeresübliche Kampfmittel. |
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| Bild 54. Verpackung der nicht heeresüblichen Kampfmittel im Rucksack. (Rucksack geöffnet.) |
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| Bild 55. Beispiel für den Inhalt eines Rucksackes für nicht heeresübliche Kampfmittel. |
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Außer Handgranaten und Nebelkörpern werden häufig besondere Steckschlüssel zum Öff-nen der Einsteigöffnungen von Kanälen, Wasserversorgungsanlagen, Schleusentore u. dgl. mitgeführt. |
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