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| Merkblatt - Minensperren im Winter |
| II. Flaschen-Eismine |
| G. Sicherheitsbestimmungen |
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43. Scharfe Eisminen sind nur in zugehörigen Packkästen zu befördern; auf Fahrzeugen sind die Packkasten stehend nebeneinander zu verladen. |
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44. Beim Versenken von zwei Eisminen oder einer Eismine mit geballter Ladung in einem Loch sind diese mit Isolierband zu verbinden. |
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45. Bei scharfen Eisminen ist jeder Stoß auf die Verschlußkappe zu vermeiden. |
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46. Der Sicherheitsabstand für das Zünden bei ungedeckter Zündstelle beträgt mindes-tens 200 m. |
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47. Eisminen, deren Glasflaschen beschädigt oder gesprungen sind oder deren Spreng-stoff suppig geworden ist, sind unter Beobachtung der notwendigen Sicherungsmaßnah-men zu vernichten. |
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Der Sprengstoff (Gelantine-Donarit, ein plastischer Sprengstoff) darf nicht länger als zwei Jahre gelagert werden. Nach Ablauf dieser Lagerdauer ist er zu vernichten. |
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48. Die Minen sind trocken und gegen Witterungseinflüsse geschützt in geschlossenen Räumen, Innentemperatur nicht unter – 20° C, zu lagern. Bei Temperaturen von weniger als – 20° C kann der Sprengstoff erstarren. Bei kurz andauernder Kälteeinwirkung, etwa 2–3 Stunden, bis zu – 50° C kommt der Sprengstoff im allgemeinen nicht zum Erstarren. |
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Gefrorene Gelatine-Donarit darf weder mechanischen Beanspruchungen noch Temperatu-ren über + 50° C ausgesetzt werden. |