II. Flaschen-Eismine: F. RäumenIII. PanzerminensperrenInhaltsverzeichnis
Merkblatt - Minensperren im Winter
II. Flaschen-Eismine
G. Sicherheitsbestimmungen

43. Scharfe Eisminen sind nur in zugehörigen Packkästen zu befördern; auf Fahrzeugen sind die Packkasten stehend nebeneinander zu verladen.

44. Beim Versenken von zwei Eisminen oder einer Eismine mit geballter Ladung in einem Loch sind diese mit Isolierband zu verbinden.

45. Bei scharfen Eisminen ist jeder Stoß auf die Verschlußkappe zu vermeiden.

46. Der Sicherheitsabstand für das Zünden bei ungedeckter Zündstelle beträgt mindes-tens 200 m.

47. Eisminen, deren Glasflaschen beschädigt oder gesprungen sind oder deren Spreng-stoff suppig geworden ist, sind unter Beobachtung der notwendigen Sicherungsmaßnah-men zu vernichten.

Der Sprengstoff (Gelantine-Donarit, ein plastischer Sprengstoff) darf nicht länger als zwei Jahre gelagert werden. Nach Ablauf dieser Lagerdauer ist er zu vernichten.

48. Die Minen sind trocken und gegen Witterungseinflüsse geschützt in geschlossenen Räumen, Innentemperatur nicht unter – 20° C, zu lagern. Bei Temperaturen von weniger als – 20° C kann der Sprengstoff erstarren. Bei kurz andauernder Kälteeinwirkung, etwa 2–3 Stunden, bis zu – 50° C kommt der Sprengstoff im allgemeinen nicht zum Erstarren.

Gefrorene Gelatine-Donarit darf weder mechanischen Beanspruchungen noch Temperatu-ren über + 50° C ausgesetzt werden.