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Merkblatt für die Munition der 8,8 cm Flugabwehrkanone 18 und 8,8 cm Flugabwehrkanone 36
E. Entladen angesetzter oder klemmender Patronen

46.

Soll eine angesetzte Patrone nicht verfeuert werden, so wird die Patrone beim Öff-nen des Verschlusses wieder ausgeworfen. Die Patrone ist dabei aufzufangen und darf nicht auf den Boden fallen.

Wird die Patrone vom Auswerfer nicht ganz ausgeworfen und sitzt sie so fest, daß sie von Hand nicht gelockert werden kann, so ist sie mit dem beim Geschützzubehör befindlichen Hülsenzieher aus dem Rohr zu entfernen.

Entladene Patronen dürfen verfeuert werden, wenn sie nach dem Entladen keine Beschädigungen aufweisen. Zt.Z. sind wieder auf "0", auf "m.V." stehende A.Z. auf "o.V." zurückzustellen.

47. a)

Läßt sich die Patrone auch mit dem Hülsenzieher nicht aus dem Rohr entfernen, so wird die Patrone wie folgt ausgestoßen:

Das Rohr erhält waagerechte Stellung, der Verschluß wird geöffnet.

Der Wischer (Wischerkopf voran) wird von der Mündung her in das Rohr einge-führt und mittels zwei an der Wischerstange befestigter Bindestrick langsam gegen das Geschoß gezogen.

Im Wischerkopf muß sich eine Ausdrehung für den Kopfzünder befinden, die frei von Fremdkörpern sein muß. Dies ist vor dem Gebrauch festzustellen.

Die an den Bindesträngen ziehenden Leute dürfen sich die Stricke nicht um die Hand wickeln. Sie müssen sich auch soweit wie möglich rückwärts der Rohr-mündung aufstellen. Ist die Patrone durch kräftigen Zug an den Stricken nicht zu lockern, so ist der Wischer 30 bis 40 vom Geschoß abzusetzen und mit einem Ruck an das Geschoß heranzuziehen. Dies ist so lange zu wiederholen, bis sich die Patrone gelockert hat. Nach dem Lockern darf die Patrone nicht auf harte Gegenstände oder zu Boden fallen.

Durch zu starke Stöße kann der Zünder scharf werden und zur Entzündung kommen.

b)

Klemmt eine Patrone beim Einsetzen in das Rohr so stark, daß sie sich weder richtig ansetzen noch herausziehen läßt, so ist sie mit dem Hülsenzieher zu entfernen. Ist dies nicht möglich, so ist die Patrone nach Nr. 47 a) zu entladen.

Derartige Patronen dürfen verfeuert werden, wenn sie nicht den Anlaß zum Klemmen gegeben haben; vgl. Nr. 46, letzter Absatz.

c)

Hat sich eine Geschoß von der Patronenhülse gelöst und sitzt im Rohr fest, was nur selten vorkommen wird, so ist das Geschoß mit dem Wischer nach Nr. 47 a auszustoßen, sondern mit einer bei jedem Geschütz befindlichen Aushilfskartu-sche (Anl. 11) zu verschießen (60). Die sich vom Geschoß gelöste Patronen-hülse ist mitsamt dem Pulver so bald wie möglich an die Munitionsausgabestelle abzugeben.

48.

Während des Entladens muß das Gelände vorwärts der Mündung mindestens 500 m, zu beiden Seiten der Schußrichtung mindestens 200 m und nach rückwärts mindes-tens 100 m frei sein. Nur die für das Entladen des Geschosses bestimmten Leute verbleiben am Geschütz.

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