III. Einteilen der Geschosse nach der WirkungsweiseV. Kennzeichen und Anstrich der GeschosseInhaltsverzeichnis
Heeresfeuerwerkerei - Geschosse für Geschütze, Nebelwerfer und Granatwerfer
IV. Einteilen der Geschosse nach der Verwendung

Scharfgeladene Geschosse

28. Das sind Geschosse mit der Gefechtssprengladung. Abbildungen enthalten die Lade-vorschriften und die Merkblätter für die Munition der Waffe, die das Geschoß verfeuert. Angaben über Verwendung und Wirkung enthalten die Merkblätter für die Munition; vgl. auch die Vorschrift D 497 (Betrachtungen über Geschoßzerlegung) und D 498 (Splitter-wirkung der Sprenggranaten).

Übungsgeschosse

29. Übungsgeschosse verwendet man, um bei Schießübungen nach gemilderten Sicher-heitsbestimmungen schießen zu können. Übungsgeschosse haben nur einen Bruchteil des Sprengstoffes der scharfen Geschosse, bieten jedoch eine ähnliche Beobachtungsmög-lichkeit.

30. Zu Übungsgeschossen lassen sich alle Sprenggranaten verwenden; sie werden dazu mit einer Übungssprengladung geladen und erhalten die Kennzeichen nach H.Dv. 454/9.

Man hat verschiedene Arten der Übungslaborierung: Schwarzpulver (Üb.), kleine brisante Sprengladung und mit Nebelbüchse (Nb.Üb.), Buntrauchlaborierung (Üb.R.) und andere.

31. Einige Geschosse werden aber als Übungsgeschosse besonders angefertigt, z.B. die leichte Exerziermine (Rauch2)) und 10 cm Wgr. (Nb.) (Üb.).

32. Die Panzergeschosse (Üb.) sind zur Kostenersparnis aus billigem Stahl (normal Cr.Ni.-Stahl) und ungehärtet hergestellt, haben keine Sprengladung, sondern nur blinde oder gar keine Füllung.

Blindgeladene Geschosse

33. Zu blindgeladenen Geschosse (Geschosse Bl.) sind alle Geschosse verwendbar. Sie erhalten einen Einguß von Braunkohlenteerpech und Schwerspat, um sie so auf das Ge-wicht der scharfen Geschosse zu bringen. Blindgeladene Geschosse dürfen keine scharfen Munitionsteile enthalten.

Man benötigt sie für Geschwindigkeitsmessungen (auch Grundstufenschießen, Pulverab-nahmen), Luftwiderstandsmessungen, Treffähigkeitsbeschüssen, Schußtafelschießen (Scheibentreffbilder). Blindgeladene Geschosse haben als Kennzeichen auf dem Geschoß-boden und auf der Bogenspitze an drei um 120° auseinaderliegenden Stellen einen Pfeil (á) mit einem Schlagstempel eingeprägt. Auf dem Boden zeigen die Pfeilspitzen nach außen, auf dem Kopf nach der Geschoßspitze.

Anschießgeschosse

34. Zur Ersparnis von Kosten verwendet man zu Haltbarkeitsschüssen aller Art in erster Linie besonders konstruierte Anschießstumpfgeschosse. Diese Geschosse sind meistens Vollzylinder ohne Höhlung mit abgestumpfter Spitze. Die Geschosse erhalten das schuß-fertige Gewicht des für die betreffende Waffe vorgesehenen scharfen Geschoßes.

Verfeuerte Anschießstumpfgeschosse, die wiedergefunden wurden, sind nach Neuumrin-gung erneut verwendbar.

Exerziergeschosse

35. Ex.Geschosse dienen dem Exerziergebrauch. Sie sind zum Handhaben entsprechend eingerichtet, sind gekennzeichnet mit eingeschlagenem und mit roter Farbe aufgetrage-nen Buchstaben "Ex" nach H.Dv. 454/9.

Zu Ex.Geschossen verwendet man in erster Linie Ausschußstücke, sofern sie ladefähig sind. Sie entsprechen also in Form, Gewicht und Anstrich den scharfen Geschossen. Sie dürfen keine scharfen Munitionsteile enthalten und werden durch Einfüllen von Braunkoh-lenteerpech und Schwerspat auf das Gewicht des scharfen Geschosses gebracht.

36. Das Anfertigen von Exerziergeschossen ist aus den betreffenden Fertigungszeichnun-gen ersichtlich, die den Ladevorschriften beigefügt sind.

Verpackungsgeschosse

37. Verpackungsgeschosse (Vp.Geschosse) dienen der Truppe zum Üben des Beladens ihrer Fahrzeuge und um diesen das vorgeschriebene Gewicht bei den Fahrübungen zu geben.

Als Verpackungsgeschosse darf man Geschosse nehmen, die bei der Abnahme den Bedin-gungen nicht genügt haben. Sie brauchen nicht lehrenhaltig zu sein, sie haben den An-strich der entsprechenden scharfen Geschosse. Sie sind durch Füllen mit Pech und Schwerspat auf das schußfertige Gewicht gebracht. Verpackungsgeschosse sind nach H.Dv. 454/9 mit "Vp" gekennzeichnet.

Unterrichtsgeschosse

38. U.Geschosse dienen dem Unterricht über Munition. Um ihren Aufbau erklären zu kön-nen, zeigt man neben ganzen Geschossen auch in der Längsrichtung durchschnittene Ge-schosse, sog. Geschoßschnitte. Dazu sind Ausschußstücke verwendbar, wenn sie äußer-lich fehlerfrei aussehen.

Unterrichtsgeschosse erhalten als Kennzeichen ein "U" nach H.Dv. 454/9.

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