![]() ![]() ![]() |
Heeresfeuerwerkerei - Geschosse für Geschütze, Nebelwerfer und Granatwerfer |
II. Beschreibung des Aufbaues der Geschosse |
4. Es gibt Granaten, bei denen der Geschoßkörper aus einem Stück gefertigt (nach oben zugezogen) ist und auch solche, bei denen der Körper |
a) aus Hülle und eingeschraubtem Boden (vgl. Anlage
1) oder b) aus Hülle und eingeschraubtem Kopf (vgl. Anlage 2 und 3) |
besteht. |
An der äußeren Form dieser Geschosse, gleichgültig, ob aus einem oder mehreren Teilen bestehend, unterscheidet man: |
den Geschoßboden, |
den Geschoßzapfen, |
den Führungsring oder die Führungsringe, |
dem zylindrischen Teil, |
die Zentrierwulst, |
der Bogenspitze, |
das Mundloch. |
5. Bei vielen Geschoßarten ist der Geschoßboden abschraubbar, um das Einsetzen der Sprengladung zu ermöglichen. Er ist der Geschoßhülle zugepaßt, also nicht vertauschbar, und trägt die gleiche Nummer wie die Hülle. Die Böden müssen fest sitzen, damit die sich beim Transport nicht lockern können. Um zu erkennen, wie weit der Boden für das ein-wandfreie Festsitzen angezogen werden muß, sind kurze Markenstriche auf den zusam-mengepaßten Stücken eingeschlagen (vgl. Anlage 1), die nach dem völligen Zusammen-schrauben mit der Geschoßhülle mindestens zusammentreffen müssen. Die Böden dürfen aber noch fester angezogen sein. Die Gewinde sind außerdem stramm verpaßt, so daß sich die Teile nur mit einem gewissen Kraftaufwand zusammenschrauben oder lösen las-sen. |
6. Der Geschoßzapfen ist bei den meisten Geschossen konisch, bei Geschossen für Patro-nenmunition jedoch zylindrisch. Zu den zylindrischen Geschoßzapfen werden Halterillen eingedreht, in die das Hülsenmaterial nach dem Einsetzen des Geschosses in die Hülse eingewalzt oder eingedrückt wird. |
7. Vor dem Geschoßzapfen hat das Geschoß – je nach der Geschoßleistung (V0) – eine oder mehrere Nuten mit schwalbenschwanzförmigem Querschnitt, die die Führungsringe aufnehmen. Der Boden der Nuten ist gekordelt, um festen Sitz der eingepreßten Ringe zu gewährleisten. Die Ringe werden aus Kupfer oder anderen Werkstoffen gefertigt. |
Bei den Minen, die von der Mündung aus angesetzt werden, ist der Führungsring entspre-chend den Feldern im Rohrinnern ausgeschnitten, damit das Einsetzen der Minen in das Rohr möglich ist. |
Bei der 15 cm Hbgr. 16 und 15 cm Hbgr. 16 umg. befindet sich unterhalb des unteren Führungsringes ein Bleizinnring, um das Verkupfern des Rohres beim Schießen zu verhin-dern. Die Bleizinnlegierung schmilzt durch die Wärme der Pulvergase und wirkt dann der-art, daß auf den Feldern und in den Zügen des Rohres eine leicht schmelzende Legierung mit dem abgelagerten Kupfer entsteht, die beim folgenden Schuß mechanisch durch den Führungsring herausbefördert wird. Bei neueren Geschossen ist der Bleizinnring durch Blei-zinndraht oder Bleidraht in der Kartusche ersetzt worden. |
8. Zwischen Kopf und zylindrischem Teil des Geschosses befindet sich die Zentrierwulst, die die Aufgabe hat, das Geschoß mit Hilfe des Führungsringes im Rohr zentrisch zu la-gern. Der Durchmesser der Zentrierwulst ist etwas kleiner als die Rohrweite. Neuere Ge-schosse haben vor oder hinter den Führungsringen eine zweite durchmessergleiche Zen-trierwulst (Führungswulst). |
9. An die vordere Zentrierwulst schließt sich die Bodenspitze an. Sie hat den Zweck, den Luftwiderstand des Geschosses zu verkleinern, um dadurch eine gute Schußweite zu er-zielen. Geschosse, bei denen wegen ihres Verwendungszweckes keine ballistisch günstige Form möglich ist, erhalten zum Vermindern des Luftwiderstandes eine Haube (15 cm Gr. 19 Be). |
10. Abgesehen von einigen Sondergeschossen (z.B. Panzergranaten, 21 cm Gr. 17) ha-ben die meisten Geschoßkörper im Kopfteil eine kreisrunde Öffnung (Mundloch), in der das Mundlochgewinde eingeschnitten ist. Die Auflagefläche am Mundloch heißt Tellerfläche. Das Mundlochgewinde dient zur Aufnahme des Zünders und gegebenenfalls eines Zwi-schenringes (Abschlußplatte) mit Mundlochbuchse oder auch zur Aufnahme einer Ge-schoßspitze, z.B. K.Gr. 15 m.P. |
11. Die Ausschnitte am Rande der Tellerfläche werden zum Verstemmen des Zünders be-nötigt, weil nach dem Aufschrauben des Zünders das weiche Zündermetall in die Aus-schnitte getrieben werden muß, damit sich der eingeschraubte Zünder nicht mehr lockern kann. |
12. Manche Geschosse haben statt Kopfzündung eine Bodenzündung; dann ist das Bo-denloch, das zur Aufnahme der Geschoßzündung dient, mit Gewinde versehen. Einige Ge-schosse sind jedoch sowohl für Kopf- wie auch Bodenzündung eingerichtet. |
13. Zum schnellen Bekämpfen beweglicher Ziele erhalten einige Geschosse (z.B. 3,7 cm Pzgr., 3,7 cm Sprgr. 18) im Boden eine Lichtspur (rotes oder weißes Licht) eingeschraubt, die beim Abfeuern durch die Pulvergase entzündet wird und die Flugbahn des Geschosses kenntlich macht. |
14. Um das Einsetzen der Sprengladung zu ermöglichen, haben manche Geschosse einen abschraubbaren Kopf (vgl. Anlage 2 u. 3); Randnummer 5 vorliegender Vorschrift gilt hier sinngemäß. |
15. Der Körper der Wurfgranaten hat eine Stromlinienform, um in der Flugbahn möglichst wenig Widerstand zu haben (Anl. 11). An der äußeren Form unterscheidet man: |
Den Wurfgranatenkörper und den Flügel. |
16. An der Außenform des Wurfgranatenkörpers wird im allgemeinen nur die Zentrierwulst bearbeitet. In die Zentrierwulst sind Rillen eingearbeitet, deren scharfkantige Ecken das Rohr von Ladungsrückständen befreien sollen. |
17. Zur Aufnahme des Zünders, der Mundlochbuchse, der Kammerhülse dient das am Kopf der Wurfgranate eingeschnittene Mundlochgewinde; am anderen Ende hat der Wurfgra-natenkörper ein Gewinde, das zur Aufnahme des Geschosses mit Flügeln dient. |
18. Der Flügel besteht aus: |
Flügelschaft und den aufgeschweißten Steuerflächen. |
Zum Einschrauben in den Wurfgranatenkörper hat der Flügelschaft einen Gewindezapfen; das andere Ende ist zur Aufnahme eines Teiles der Treibladung, der die Außenform einer Jagdpatrone hat, ausgebohrt. In dem ausgebohrten Teil sind Übertragungslöcher ange-bracht, die zum Entzünden der auf dem Flügelschaft befindlichen Teilladungen nötig sind. |
19. Ein zwischen Flügelschaft und Gewinde in der Wurfgranate eingelegter Dichtungsring aus Blei dient zum Abdichten des Wurfgranatenkörpers. |
20. Die Kartätschen sind aus Weißblech gefertigte Büchsen, die vorn eine Kappe oder Abschlußscheibe aus Aluminium haben. Den hinteeren Abschluß (Boden) bildet die Treib-scheibe aus Aluminium. Die Weißblechbüchse ist durch einen mehrteiligen Stahlblechein-satz verstärkt. |
Äußerlich unterscheidet man: |
die Kappe oder die Abschlußplatte (diese bei Kartätschen von
zylindrischer Form), |
die Treibscheibe. |
21. Der Mantel hat an der Stelle, wo sich bei den Geschossen der Führungsring befindet, eine ringförmige Wulst, die das Zerlegen der Kartätsche im Rohr begünstigt. |
22. Die Kartätschen sind mit Kugeln gefüllt, die man durch geeignete Zwischenmittel (Erdwachs, Gips u.ä.) in der Büchse festlegt. |