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Heeresfeuerwerkerei - Geschosse für Geschütze, Nebelwerfer und Granatwerfer |
I. Allgemeines |
1. Es gibt |
Granaten |
Wurfgranaten |
Kartätschen. |
Ein grundlegender Unterschied zwischen Granaten und Granaten für Inf.Geschütze be-steht nicht. Die Granaten für Inf.Geschütze haben wegen der geringen Beanspruchung im Rohr eine dünnere Geschoßwand als die Granaten der Artillerie und enthalten daher bei ungefähr gleicher Länge und gleichem Gewicht mehr Sprengstoff als diese Granaten. Kar-tätschen haben die ungefähre Form der Geschosse oder Anschießstumpfgeschosse; Sprengstoff und Zünder enthalten sie nicht. |
2. Granaten und Kartätschen werden aus gezogenen Rohren verschossen, Wurfgranaten jedoch aus glatten Rohren. Nach dem Verlassen des Rohres werden Granaten durch Dreh-ung um die eigene Achse stabilisiert, Wurfgranaten werden dagegen durch Stabilisier-ungsflächen (Steuerflächen) am Flügel (ähnlich wie beim Luftschiff) in ihrer Flugbahn ge-halten. Äußerlich unterscheiden sich Wurfgranaten von den Granaten durch die Stromli-nienform und den Flügel. |
Kartätschen sind so eingerichtet, daß sie schon im Rohr zerlegt werden. |
3. Die Geschosse sind nach Rohrweite, Geschützart oder Verwendungszweck benannt. Meist treten noch ergänzende Angaben hinzu, z.B. solche über Länge des Geschosses in Rohrweiten, Konstruktionsänderungen usw. Einige Beispiele seien erwähnt: |
Benennung nach Rohrweite: 10 cm Gr 19 (Rohrweite abgerundet), |
Benennung nach Geschützart: F.H.Gr. |
Benennung nach Verwendungszweck: F.H.Gr. (Nb.) (Nebel), |
Benennung nach Konstruktionsänderung: Hbgr. 16 umg. |
Dieses "umg." bedeutet, daß die Konstruktion etwa umgeändert wurde (z.B. Mundlochge-winde metrisch), |
Benennung mit weiteren Angaben: 8,8 cm Sprgr. L/4,5 (Kz.). |
Diese Angaben besagen, daß das Geschoß |
1. für eine Rohrweite von 8,8 cm bestimmt ist, |
2. eine Sprenggranate ist, |
3. eine Länge von 4,5 X 8,8 cm (L/4,5) und |
4. eine Kopfzündung (Kz.) besitzt. |