Anlage 25, Stapelbild über Einlagern ungekorbter Hülsenkart. d. l.F.H. 16, Man. Kart. d. F.K. oder l.F.H. 16 (Gilt sinngemäß für Kartuschen anderer Geschütze oder Minenwerfer, wenn die Hülsen im Verhältnis zur Länge eine große Bodenfläche haben.)Anlage 27, Stapelbild über Einlagern verpackter Munition des l.M.W. n.A. u. l.M.W. 18InhaltsverzeichnisAnlagenverzeichnis
Vorschrift für das Verwalten der Munition bei der Truppe

Anlage 26

(zu 83)

Stapelbild über Einlagern
von Geschoß- und Minen-
zündern in Transportkästen.