Anlage 23, Stapelbild über Einlagern gekorbter Munition d. l. F.H. 16Anlage 25, Stapelbild über Einlagern ungekorbter Hülsenkart. d. l.F.H. 16, Man. Kart. d. F.K. oder l.F.H. 16 (Gilt sinngemäß für Kartuschen anderer Geschütze oder Minenwerfer, wenn die Hülsen im Verhältnis zur Länge eine große Bodenfläche haben.)InhaltsverzeichnisAnlagenverzeichnis
Vorschrift für das Verwalten der Munition bei der Truppe

Anlage 24

(zu 82)

Stapelbild über Einlagern unge-
korbter Patronen für Geschütze,
Hülsenkart. d. F.K. 16 oder anderer
Hülsenkart. von langer Form

Anlage 23, Stapelbild über Einlagern gekorbter Munition d. l. F.H. 16Anlage 25, Stapelbild über Einlagern ungekorbter Hülsenkart. d. l.F.H. 16, Man. Kart. d. F.K. oder l.F.H. 16 (Gilt sinngemäß für Kartuschen anderer Geschütze oder Minenwerfer, wenn die Hülsen im Verhältnis zur Länge eine große Bodenfläche haben.)InhaltsverzeichnisAnlagenverzeichnis