VorbemerkungenC. Munition: A. AllgemeinesInhaltsverzeichnis
Die Leucht- und Signalmittel
A. Allgemeines

1.

Unter Leucht- und Signalmittel sind die Leucht- und Signalmunition und ihre Ab-schußmittel zu verstehen.

2.

Unter den Begriff Leucht- und Signalmunition werden die auf feuerwerksmäßiger (pyrotechnischer) Grundlage hergestellten Munitionsarten zusammengefaßt.

3.

Hierzu gehören folgende nach ihrem Verwendungszweck eingeteilte im Heer einge-führte Munitionsarten:

a) Leuchtmunition zur Vorfeld- und Zielbeleuchtung:
Leuchtpatrone 41
    Fallschirmleuchtpatrone 41
b)

Signalmunition zur Abgabe von Signalen bei Tag oder Nacht (Tages- und Nachtsignale):

Leuchtpatrone 41
    Signalpatrone Einzelstern rot
    Signalpatrone Einzelstern grün
    Sternbündelpatrone weiß mit weißem Vorsignal
    Sternbündelpatrone rot mit rotem Vorsignal
    Sternbündelpatrone grün mit rötlichem Vorsignal
    Sternbündelpatrone rot-grün mit gelbem Vorsignal
    Sternbündelpatrone gelb-rot-grün
    Signalpatrone 3-Stern grün
    Pfeifpatrone
    Alarmschußpatrone2)
    Alarmleuchtzeichen
c) Signalmunition zur Abgabe von Signalen nur bei Tage (Tagessignale):
Rauchbündelpatrone violett
    Rauchsichtzeichen orange 80
    Rauchsichtzeichen orange 160
    Rauchsichtzeichen orange 350
d) Signalmunition für Meßzwecke:
M-Patrone
    R-Patrone
    Fallschirmpatrone für Windmessung
    Signalbombe mit Blitz mit elektrischer Zündung
e) Signalmunition für den Schiedsrichterdienst:
Rauchzeichenpatrone blau
    Rauchstrichbombe blau
    Rauchstrichbombe grün
f) Sondermunition:
Knallkörper zur Abrichtung der Heereshunde
    Knallkörper zur Eignungsprüfung der Junghunde
4. Als Abschußmittel dienen:
a)

Die Leuchtpistole zum Abschuß von Hand für vorgenannte Patronenarten mit Ausnahme der M-Patrone und der Alarmschußpatrone.

b)

Die Leuchtpistole mit Einspannvorrichtung für senkrechten Abschuß von Gestell oder Doppelgelenkbaumschraube für M-Patrone.

c)

Das Alarmschußgerät für Alarmschußpatrone.

d)

Das Abschußrohr für Signalbomben für alle Signalbombenarten.

5.

Aus der Leuchtpistole werden noch andere Patronenarten verschossen, die in dieser Vorschrift nicht näher beschrieben sind, da es sich bei ihnen nicht um Signalmittel handelt, z.B. Sprengpunktkörper für Schiedsrichter (siehe D 403).

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