Die Leucht- und Signalmittel |
Vorbemerkungen |
Diese Vorschrift umfaßt Verwendungszweck, Gerätbeschreibung und Handhabung der Leucht- und Signalmunition des Heeres. |
Auf Teilbestimmungen über die Verwendung einzelner Munitionsarten in anderen Vor-schriften wird an entsprechender Stelle verwiesen. |
Die Lagerung, Verwaltung und Behandlung der Leucht- und Signalmunition ist in der H.Dv. 450 "Vorschrift für das Verwalten der Munition bei der Truppe"1) geregelt. |
Leucht- und Signalgeschosse zum Abschuß aus dem Gewehrgranatgerät sowie aus artil-leristischen Abschußmitteln sind in dieser Vorschrift nicht enthalten. |