F. SicherheitsbestimmungenInhaltsverzeichnis
Die Nebelmittel und ihre Handhabung, Heft 5 - Die Nebelkerze S und ihre Abwurfvorrichtung
G. Verpacken und Verwalten

17. 12 Nebelkerzen S einschl. der zugehörigen Zündmittel (diese in besonderen Kästen) sind im »Transportkasten für Nebelkerzen S« verpackt.

Zum Anheben der ersten Kerze jeder Lage dient ein Gurtband. Die Zündmittel sind zum Schutz gegen Feuchtigkeit zu 12 Stück in besonderen Kästen dem Transportkasten bei-gegeben. Leere Transport- und Zündmittelkästen sind an die zuständige Heeres-Muniti-onsanstalt zurückzugeben.

18. Die Nebelkerze S gehört zur Nebelmunition. Für das Verwalten der Nebelkerzen S mit ihrem Zündmitteln gelten die Bestimmungen der H.Dv. 488/2, Nr. 329, und der H.Dv. 450, Rnr. 52 und 52a.

19. Zusammenlegen der Nebelkerzen mit anderer Munition ist verboten.

20. Die Zündmittel der Nebelkerze S gehören zur Munitionsgruppe VI.