Lehrplan und Prüfungsordnung der Heeres-Feuerwerker |
II. Lehrplan |
a) Gerätlehre. |
Lehrziel: Der Schüler soll die Entwicklung des Heeresgeräts kennenlernen und eine gründliche Kenntnis vom Aufbau, Verwenden und Behandeln des eingeführten Geräts er-werben. |
Lehrweise: Der Unterricht wird an Hand der Heeresvorschriften tunlichst am Gerät selbst und an Modellen erteilt. Das Auseinandernehmen und Zusammensetzen des Geräts ist praktisch zu üben. |
I. Halbjahr. 4 Wochenstunden. |
Allgemeines: Angaben über Aufbau der Geschützrohre, Länge, Drall. Geschützverschlüs-se, Zweck, Anforderung, Rohrrücklauf und -vorlauf. Aufbau der Lafetten. Die verschiede-nen Arten der Zieleinrichtungen und die unabhängige Ziellinie. – Geschützzubehör. – Hier-bei geschichtliche Entwicklung der Geschütze. |
Leichte Geschütze: Die bei der Wehrmacht vorhandenen Feldkanonen, Feldhaubitzen und Gebirgsgeschütze, hiervon l.F.H. einschl. Rbl.F. und Zieleinrichtung 34 als Grundlage. Protzen zu diesen Geschützen. |
II. Halbjahr. 5 Wochenstunden. |
Schwere Geschütze: 10 und 15 cm Kanonen, 15 cm Haubitzen und 21 cm Mörser ein-schl. Protzen und Rohrwagen. |
III. Halbjahr. 5 Wochenstunden. |
Schwere Infanteriewaffen: Pak. und Inf.Geschütze sowie Granat- und Nebelwerfer aller Kaliber einschl. Protzen. |
IV. Halbjahr. 4 Wochenstunden. |
Infanteriewaffen: Blanke Waffen, Hand- und Feuerwaffen, Maschinengewehre, Maschi-nenpistolen. |
Beobachtungs- und Vermessungsgerät: einschl. Richtübungsgestelle. |
Allgemeines Heergerät: Fahrzeuge einschl. Feldküchen, Pferde- und Tragtierausrüs-tung, Geräte verschiedener Art. |
Sonderfahrzeuge der Infanterie und Artillerie. |
Wiederholung des Artl.Geräts und der s.Inf.Waffen. |
b) Gerätuntersuchung und -instandhaltung. |
Lehrziel: Die Schüler sollen befähigt werden, Untersuchungen am Heergerät auf ord-nungsmäßiges Instandhalten und vorschriftsmäßige Pflege, auf Feldbrauchbarkeit und er-forderliche Instandsetzungsarbeiten selbstständig durchzuführen. Im Zusammenhang mit der technologischen Ausbildung sollen sie zum Beurteilen von ausgeführten Instandset-zungsarbeiten in der Lage sein. |
Lehrweise: Der Unterricht wird an Hand der Heeresvorschriften und unter Verwenden der Aufnahmegeräte in Form praktischer Übungen am Heeresgerät selbst. |
I. Halbjahr. 1 Wochenstunde. |
Zweck, Zeit und Umfang der Gerätuntersuchung, Personal hierfür. |
Untersuchungsgeräte für Geschütze und s.Inf.Waffen. Beschreiben, Untersuchen, Gebrauch, Aufbewahren, Behandeln, Instandsetzen. Praktische Übungen im Handhaben der Geräte. |
II. Halbjahr. 2 Wochenstunden. |
Geschützrohre. Rohrkörper; Wandern des Seelenrohres, Verdrehen des Seelenrohres, Ring- und Klauenfugen, Einbeulungen durch Sprengstücke. Verdrehen der Rohrklauen. Schäden an den Klauenfuttern, Gleitschuhen, Gleitschienen und Schutzblechen. |
Schäden im Rohrinnern: Ausbrennungen, Rißbildungen, Aufbauchungen. Praktische Be-handlung beschädigter Felder mit Zug-, Felder- und Schmiergelfeilen und mit der Feld-schleifmaschine. |
Ursachen für Rohrzerscheller, Rohrdetonierer, Aufbauchungen und übermäßige Streuun-gen. |
Verschlüsse. |
Beheben der angeführten Mängel. |
III. Halbjahr. 3 Wochenstunden. |
Lafetten, Protzen und sonstige Artilleriefahrzeuge. |
Allgemeine auftretende Mängel und Besonderheiten an den einzelnen Lafetten und Fahr-zeugen, besonders an den Rohrbremsen und Luftvorholern. |
Beheben der Mängel. |
Untersuchen der Bremsflüssigkeit, Kochbad- und Kühlflüssigkeit. |
Zieleinrichtungen; allgemeine Sonderheiten bei den einzelnen Geschützen, Nachprüfen und Berichtigen. |
Beobachtungs- und Vermessungsgerät. Praktisches Untersuchen auf dem Prüfsockel. Hierbei Besprechen der Behandlung des Geräts sowie der Instandsetzungen , die von dem Truppenwaffenmeister ausgeführt wrden dürfen. |
Praktisches Durchführen einer Geschützuntersuchung an Hand der Ausnahmemaßta-feln, dabei Führen der Ausnahmemaßtafeln, der Rohr- und Lafettenbücher. |
Praktisches Durchführen der Berichterstattung. Aufstellen der Verhandlungen, des Gerät- und Geschützberichtes. |
IV. Halbjahr. 2 Wochenstunden. |
Allgemeines Heergerät: Untersuchen und Instandsetzen der Fahrzeuge, Feldküchen, des Fahrzeugzubehörs, der Geschirr- und Stallsachen. |
Anstrich, Bezeichnung und Stempelung des Heergeräts. |
Untersuchungsstellen für technische Untersuchungen und deren Tätigkeit bei den Zeugämtern und Munitionsanstalten. Führung der Formänderungsbücher. |
Dienstbetrieb in den Heereswaffenwerkstätten, Einleiten und überwachen der Instandset-zungsarbeiten, Abnahme des instandgesetztes Geräts. |
Dienstbetrieb in den Truppenwaffenmeistereien, Bestellwesen. |
Abstellen von Untersuchungsübersichten über unbrauchbares und instandzusetzen-des Gerät, Weiterbearbeiten der Untersuchungsübersichten bis zur Beendigung der In-standsetzungen. Ausstellen von Fehlerzetteln, Abschätzungsverhandlungen usw. |
Gebrauch und Behandlung des Geräts bei der Truppe im Frieden und im Felde, beson-ders Behandlung des Geräts in der Feuerstellung, bei Frostwetter und bei Gasangriffen. |
Besondere Vorkommnisse beim Schießen. Ermitteln ihrer Ursache, Abstellen der Män-gel. |
Behelfsmäßiges Instandsetzen des Geräts. Fahrbare Werkstätten, Feldwerkstätten, Parke. |
Geschütz- und Fahrzeugzubehör, Gewebe und Taue. Behandeln, Untersuchen und Instandsetzen bei den Heeres-Zeugämtern und der Truppe. |
Bemerkungen für das II. – IV. Halbjahr. |
Die für die verschiedenen Gerätarten ergangenen Formänderungen und Verfügungen wer-den nach Eingang oder beim Besprechen des betreffenden Geräts bekanntgegeben, desgl. die Prüfungsbemerkungen der Feldzeuginspizienten und Heergerätinspizienten. |