II. Lehrplan, A. Einteilung des Schuljahres bis C. LehrstoffC. Lehrstoff, 3. Heeresverwaltungskunde bis 4. Gerät- und Munitionsnachschubdienst im FeldeInhaltsverzeichnis
Lehrplan und Prüfungsordnung der Heeres-Feuerwerker
II. Lehrplan

2. Heeresgerätkunde

a) Gerätlehre.

Lehrziel: Der Schüler soll die Entwicklung des Heeresgeräts kennenlernen und eine gründliche Kenntnis vom Aufbau, Verwenden und Behandeln des eingeführten Geräts er-werben.

Lehrweise: Der Unterricht wird an Hand der Heeresvorschriften tunlichst am Gerät selbst und an Modellen erteilt. Das Auseinandernehmen und Zusammensetzen des Geräts ist praktisch zu üben.

I. Halbjahr. 4 Wochenstunden.

Allgemeines: Angaben über Aufbau der Geschützrohre, Länge, Drall. Geschützverschlüs-se, Zweck, Anforderung, Rohrrücklauf und -vorlauf. Aufbau der Lafetten. Die verschiede-nen Arten der Zieleinrichtungen und die unabhängige Ziellinie. – Geschützzubehör. – Hier-bei geschichtliche Entwicklung der Geschütze.

Leichte Geschütze: Die bei der Wehrmacht vorhandenen Feldkanonen, Feldhaubitzen und Gebirgsgeschütze, hiervon l.F.H. einschl. Rbl.F. und Zieleinrichtung 34 als Grundlage. Protzen zu diesen Geschützen.

II. Halbjahr. 5 Wochenstunden.

Schwere Geschütze: 10 und 15 cm Kanonen, 15 cm Haubitzen und 21 cm Mörser ein-schl. Protzen und Rohrwagen.

III. Halbjahr. 5 Wochenstunden.

Schwere Infanteriewaffen: Pak. und Inf.Geschütze sowie Granat- und Nebelwerfer aller Kaliber einschl. Protzen.

IV. Halbjahr. 4 Wochenstunden.

Infanteriewaffen: Blanke Waffen, Hand- und Feuerwaffen, Maschinengewehre, Maschi-nenpistolen.

Beobachtungs- und Vermessungsgerät: einschl. Richtübungsgestelle.

Allgemeines Heergerät: Fahrzeuge einschl. Feldküchen, Pferde- und Tragtierausrüs-tung, Geräte verschiedener Art.

Sonderfahrzeuge der Infanterie und Artillerie.
Wiederholung des Artl.Geräts und der s.Inf.Waffen.

b) Gerätuntersuchung und -instandhaltung.

Lehrziel: Die Schüler sollen befähigt werden, Untersuchungen am Heergerät auf ord-nungsmäßiges Instandhalten und vorschriftsmäßige Pflege, auf Feldbrauchbarkeit und er-forderliche Instandsetzungsarbeiten selbstständig durchzuführen. Im Zusammenhang mit der technologischen Ausbildung sollen sie zum Beurteilen von ausgeführten Instandset-zungsarbeiten in der Lage sein.

Lehrweise: Der Unterricht wird an Hand der Heeresvorschriften und unter Verwenden der Aufnahmegeräte in Form praktischer Übungen am Heeresgerät selbst.

I. Halbjahr. 1 Wochenstunde.

Zweck, Zeit und Umfang der Gerätuntersuchung, Personal hierfür.

Untersuchungsgeräte für Geschütze und s.Inf.Waffen. Beschreiben, Untersuchen, Gebrauch, Aufbewahren, Behandeln, Instandsetzen. Praktische Übungen im Handhaben der Geräte.

II. Halbjahr. 2 Wochenstunden.

Geschützrohre. Rohrkörper; Wandern des Seelenrohres, Verdrehen des Seelenrohres, Ring- und Klauenfugen, Einbeulungen durch Sprengstücke. Verdrehen der Rohrklauen. Schäden an den Klauenfuttern, Gleitschuhen, Gleitschienen und Schutzblechen.

Schäden im Rohrinnern: Ausbrennungen, Rißbildungen, Aufbauchungen. Praktische Be-handlung beschädigter Felder mit Zug-, Felder- und Schmiergelfeilen und mit der Feld-schleifmaschine.

Ursachen für Rohrzerscheller, Rohrdetonierer, Aufbauchungen und übermäßige Streuun-gen.

Verschlüsse.
Beheben der angeführten Mängel.

III. Halbjahr. 3 Wochenstunden.

Lafetten, Protzen und sonstige Artilleriefahrzeuge.

Allgemeine auftretende Mängel und Besonderheiten an den einzelnen Lafetten und Fahr-zeugen, besonders an den Rohrbremsen und Luftvorholern.

Beheben der Mängel.
Untersuchen der Bremsflüssigkeit, Kochbad- und Kühlflüssigkeit.

Zieleinrichtungen; allgemeine Sonderheiten bei den einzelnen Geschützen, Nachprüfen und Berichtigen.

Beobachtungs- und Vermessungsgerät. Praktisches Untersuchen auf dem Prüfsockel. Hierbei Besprechen der Behandlung des Geräts sowie der Instandsetzungen , die von dem Truppenwaffenmeister ausgeführt wrden dürfen.

Praktisches Durchführen einer Geschützuntersuchung an Hand der Ausnahmemaßta-feln, dabei Führen der Ausnahmemaßtafeln, der Rohr- und Lafettenbücher.

Praktisches Durchführen der Berichterstattung. Aufstellen der  Verhandlungen, des Gerät- und Geschützberichtes.

IV. Halbjahr. 2 Wochenstunden.

Allgemeines Heergerät: Untersuchen und Instandsetzen der Fahrzeuge, Feldküchen, des Fahrzeugzubehörs, der Geschirr- und Stallsachen.

Anstrich, Bezeichnung und Stempelung des Heergeräts.

Untersuchungsstellen für technische Untersuchungen und deren Tätigkeit bei den Zeugämtern und Munitionsanstalten. Führung der Formänderungsbücher.

Dienstbetrieb in den Heereswaffenwerkstätten, Einleiten und überwachen der Instandset-zungsarbeiten, Abnahme des instandgesetztes Geräts.

Dienstbetrieb in den Truppenwaffenmeistereien, Bestellwesen.

Abstellen von Untersuchungsübersichten über unbrauchbares und instandzusetzen-des Gerät, Weiterbearbeiten der Untersuchungsübersichten bis zur Beendigung der In-standsetzungen. Ausstellen von Fehlerzetteln, Abschätzungsverhandlungen usw.

Gebrauch und Behandlung des Geräts bei der Truppe im Frieden und im Felde, beson-ders Behandlung des Geräts in der Feuerstellung, bei Frostwetter und bei Gasangriffen.

Besondere Vorkommnisse beim Schießen. Ermitteln ihrer Ursache, Abstellen der Män-gel.

Behelfsmäßiges Instandsetzen des Geräts. Fahrbare Werkstätten, Feldwerkstätten, Parke.

Geschütz- und Fahrzeugzubehör, Gewebe und Taue. Behandeln, Untersuchen und Instandsetzen bei den Heeres-Zeugämtern und der Truppe.

Bemerkungen für das II. – IV. Halbjahr.

Die für die verschiedenen Gerätarten ergangenen Formänderungen und Verfügungen wer-den nach Eingang oder beim Besprechen des betreffenden Geräts bekanntgegeben, desgl. die Prüfungsbemerkungen der Feldzeuginspizienten und Heergerätinspizienten.

II. Lehrplan, A. Einteilung des Schuljahres bis C. LehrstoffC. Lehrstoff, 3. Heeresverwaltungskunde bis 4. Gerät- und Munitionsnachschubdienst im FeldeInhaltsverzeichnis