XIV. Rauchkörper für BeobachtungszweckeXVI. KnallkörperInhaltsverzeichnis
Merkblatt für Zielfeuer
XV. Knallkörper n.A.

Zweck.

98. Sie dienen
a)

zur Darstellung des Geschützmündungsknalles, um bei Übungen die Truppe auf die Stellung verdeckt feuernder oder angenommener kleinkalibriger Geschütze usw. auf-merksam zu machen,

b) zum Prüfen der Schußfestigkeit der Heereshunde.

Beschreibung.

99. Der Knallkörper n.A. besteht aus einer Papphülse (etwa 87 mm Länge und 25 mm Ø) zur Aufnahme von etwa 30 g Knallsatz. Die Pappbüchse ist an einer Stelle zum Einführen der Zündschnur in den Knallsatz durchlocht. Die Zündschnur ist in 2 senkrecht zueinander stehenden Hüllen gelagert, die mit der Papphülse fest verbunden sind. Der ganze Körper ist dann mit blauem Papier überklebt.

Der Zünder besteht aus einer Zündschnur von etwa 8 Sekunden Brenndauer. Sie tritt an einem Kopfende aus der Hülse heraus, durchragt die 5 mm hohe Sicherheitstrommel und ist mit einem höchstens 2 mm hervorstehenden Zündkopf versehen. Dieser erhält zum Schutze gegen Feuchtigkeit außen einen dünnen Kunstschellacklacküberzug. Eine Schutzkappe, die saugend auf die Sicherheitstrommel paßt und deren obere Fläche zur Aufnahme des Reibsatzes dient, umschließt den Zündkanal.

Verpacken.

100. Die Knallkörper n.A. sind zu 10 Stück in einer Pappschachtel, die in Ölpapier einge-schlagen ist, vrpackt. Die Außenseite des Kartonsdeckel ist mit einer Gebrauchsanwei-sung versehen.

Bild 40.

Knallkörper neuer Art.
Bild 41.

Knallkörper n.A.
je 10 Stück in einer Pappschachtel verpackt.

Gebrauch.

101. Ein Knallkörper n.A. wird der Schachtel entnommen und die Schutzkappe des Zünd-kopfes durch Drehen entfernt. Der Knallkörper n.A. wird in die rechte, die Schutzkappe in die linke Hand genommen (Bild 39). Dann wird der Zündkopf an der Reibfläche kräftig ent-lange gerieben und hierdurch der Zündsatz entzündet. Der Körper ist sofort dorhin zu werfen, wo die Geschützstellung markiert werden soll.

102. Bei Übungen mit Heereshunden darf das Werfen des Knallkörpers n.A. vom Hunde nicht bemerkt werden, damit er den geworfenen Körper nicht apportiert. Der Knallkörper n.A. ist aber auch hier nach seiner Zündung sofort zu werfen.

Die Brenndauer der Zündschnur beträgt 8 Sekunden, worauf der Körper mit kräftigem Knall und mäßiger Raucherscheinung platzt.

103. Der Ort, an den der Knallkörper n.A. geworfen wird, ist so auszuwählen,
a) daß er etwa 10 m von den nächsten Personen entfernt liegt,
b)

daß kein Heidebrand in leicht feuerfangender Erdbewachsung entstehen kann. Ein Brand ist sofort im Entstehen zu löschen (austreten).

Körper, deren Zündung blindgegangen ist oder versagt hat, sind frühestens nach einer Wartezeit von 1 Minute, am besten aber erst nach Schluß der Übung aufzunehmen, zu sammeln und an die zuständige Munitionsanstalt abzuliefern.

Im Falle des Versagens der Reibfläche an der Schutzkappe kann das Entzünden des Zündkopfes auch an einer Streichholzschachtel erfolgen.

Sicherheitsbestimmungen.

104. Bei blindgegangenen Knallkörpern n.A. darf die Auslegestelle erst nach Ablauf von 1 Minute betreten werden.

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