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Merkblatt für Zielfeuer |
XIV. Rauchkörper für Beobachtungszwecke. |
Zweck |
92. Sie dienen bei Beobachtungsübungen zur Darstellung der Einschläge der eigenen Ge-schosse usw. am Ziel. |
Beschreibung. |
93. Der Racukörper für Beobachtungszwecke besteht aus einem Pappwürfel 57 x 57 x 53 mm, der mit rotem Papier überklebt ist. Gefüllt ist dieser Würfel mit etwa 90 g Schwarzpulver. Der Zünder besteht aus einer Zündschnur von 8 Sekunden Brenndauer. Sie tritt an einer Kante aus dem Würfel heraus, durchragte die 5 mm hohe Sicherheits-trommel und ist mit einem höchstens 2 mm hervorstehenden Zündkopf versehen. Dieser erhält zum Schutz gegen Feuchtigkeit außen einen dünnen Kunstschellacklacküberzug. Eine Schutzkappe, die saugend auf die Sicherheitstrommel paßt und deren obere Fläche zur Aufnahme des Reibsatzes dient, umschließt den Zündkopf. |
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Schutzkappe
angenommen |
Verpacken. |
94. Die Rauchkörper sind zu je 6 Stück in einer Pappschachtel, die in Ölpapier eingeleimt ist, verpackt. Die Außenseite des Deckels ist mit einer Gebrauchsanweisung auf rotem Papier versehen (Bild 38). |
Gebrauch. |
95. Ein Rauchkörper wird der Schachtel entnommen und die Schutzkappe des Zündkopfes durch Drehen entfernt. Der Rauchkörper wird in die rechte, die Schutzkappe in die linke Hand genommen (Bild 39). Dann wird der Zündkopf an der Reibfläche der Schutzkappe kräftig entlang gerieben und hierdurch der Zündsatz entzündet. Der Körper ist sofort dorthin zu werfen, wo der Geschoßeinschlag markiert werden soll. Die Brenndauer der Zündschnur beträgt 8 Sekunden, worauf der Körper mit mäßigem Knall und kräftiger gelb-lichweißer Rauchwolke platzt. |
Im übrigen ist die Wirkung der Rauchkörper gering, so daß kleine Verletzungen nur bei groben Versehen möglich sind. |
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Rauchkörper für Beobachtungszwecke, je 6 Stück in einer Pappschachtel verpackt. |
96. Die Auswahl des Ortes zum Markieren des Geschoßeinschlages erfolgt so, |
a) | daß er etwa 10 m von den nächsten Personen entfernt liegt, |
b) |
daß kein Heidebrand an leicht feuerfangender Erdbewachsung entstehen kann. Ein solcher ist gegebenenfalls sofort im Entstehen auszutreten. |
Körper deren Zündung blindgegangen ist oder versagt hat, sind frühestens nach einer Wartezeit von 1 Minute, am besten aber erst nach Schluß der Übung aufzunehmen, zu sammeln und an die zuständige Munitionsanstalt abzuliefern. |
Im Falle des Versagens der Reibfläche an der Schutzkappe kann das Entzünden des Zündkopfes auch an einer Streichholzschachtel erfolgen. |
Sicherheitsbestimmungen. |
97. Bei blindgegangenen Rauchkörper darf die Auslegestelle erst nach Ablauf von 1 Minu-te betreten werden. |
Das Niederlegen von Vorräten an einzelnen Rauchkörpern ist streng verboten, da sie nur bei luftdichter Verpackung lagerbeständig sind. |
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Rauchkörper beim Anzünden (wie im Bilde) weit von der Brust entfernt und nach unten halten und nach dem Entzünden sofort wegwerfen. |