IX. Einzelschläge-Geschützzielfeuer mit FeuererscheinungXI. Kanonenschläge mit RaucherscheinungInhaltsverzeichnis
Merkblatt für Zielfeuer
X. Einzelschläge-Geschützzielfeuer mit Stauberscheinung.

Für Beobachtungs- und Anschneideübungen.

Zweck.

60. Darstellung des von feindlichen Schüssen herrührenden Rauches und Staubes.

Bild 21.

Geschützzielfeuer mit Stauberscheinung - Einzelschlag -
Anzünden; rechte Hand hält den Zündschnuranzünder fest, linke zieht ab.

Beschreibung.

61. Es sind Beutel aus 120 mm breitem Haarkörperschlauch, die mit Nz.Man. N.P. (1,5 x 1,5) und Ocker gefüllt sind und in die ein 30 cm langes Stück Zeitzündschnur 30 einge-bunden ist. Am freien Ende der Zündschnur befestigt man den Zündschnuranzünder 29.

Verpacken.

62. Geschieht sinngemäß nach Randnr. 15 dieser Vorschrift.

Gebrauch.

63. Siehe Randnr. 58 dieser Vorschrift (Bild 21).

Sicherheitsbestimmungen.

64. Siehe Randnr. 59 dieser Vorschrift. Kopfmasken sind nicht anzulegen.

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