XVI. KnallkörperAnhang 1, Sprengpunktkörper für SchiedsrichterInhaltsverzeichnis
Merkblatt für Zielfeuer
XVII. Rauchkörper n.A. für Schiedsrichter.
Zweck.

110. Sie dienen zur Darstellung feindlicher Geschoßeinschläge in der eigenen Linie, um bei Übungen die Truppe darauf aufmerksam zu machen, daß sie durch Artillerie beschossen wird.

Beschreibung.

111. Der Rauchkörper n.A. für Schiedsrichter besteht aus einem Pappwürfel 56 x 56 x 58 mm, der mit weißem Papier beklebt ist. Gefüllt ist der Würfel mit einem Gemisch von Ocker und Braunkohle, in dessen Mitte sich eine kleine würfelförmige Pappbüchse mit etwa 5 g Schwarzpulver befindet. Der Zünder besteht aus einer Zündschnur von etwa 8 Sekunden Brenndauer. Die Zündschnur tritt an einer Kante aus dem Würfel heraus, durchragt die 5 mm hohe Sicherheitstrommel und ist mit einem höchstens 2 mm hervor-stehenden Zündkopf versehen. Dieser erhält zum Schutze gegen Feuchtigkeit außen einen dünnen Kunstschellacklacküberzug. Eine Schutzkappe, die saugend auf die Sicher-heitstrommel paßt und deren obere Fläche zur Aufnahme des Reibsatzes dient, umschließt den Zündkopf.

Bild 44.

Rauchkörper n.A. für Schiedsrichter.
Bild 44a.

Verpacken.

112. Die Rauchkörper sind zu je 6 Stück in einer Pappschachtel, die in Ölpapier eingeleimt ist, verpackt. Die Außenseite des Deckels ist mit einer Gebrauchsanweisung auf weißem Papier versehen (Bild 45).

Bild 45.

Rauchkörper n.A. für Schiedsrichter, je 6 Stück in einer Pappschachtel verpackt.
Gebrauch.

113. Ein Rauchkörper wird der Schachtel eintnommen und die Schutzkappe des Zündkop-fes durch Drehen entfernt. Der Rauchkörper wird in die rechte, die Schutzkappe in die lin-ke Hand genommen (Bild 39). Dann wird der Zündkopf an der Reibfläche der Schutzkappe kräftig entlang gerieben und hierdurch der Zündsatz entzündet. Der Körper ist sofort dorthin zu werfen, wo der Geschoßeinschlag markiert werden soll. Die Brenndauer der Zündschnur beträgt 8 Sekunden, worauf der Körper mit leichtem Knall und kräftiger Raucherscheinung platzt.

Der Knall ist verhältnismäßig schwach gehalten, um die Wirkung bei irgendwelchen Verse-hen seitens der Truppe möglichst ungefährlich zu gestalten.

114. Die Auswahl des Ortes zum Markieren des Geschoßeinschlages erfolgt so,

a) daß er etwa 10 m von den nächsten Personen entfernt liegt,
b)

daß kein Heidekraut an leicht feuerfangender Erdbewachsung entstehen kann. Ein Brand ist gegebenenfalls sofort im Entstehen auszutreten.

Körper, deren Zündung blindgegangen ist oder versagt hat, sind frühestens nach einer Wartezeit von 1 Minute, am besten aber erst nach Schluß der Übung aufzunehmen, zu sammeln und an die zuständige Munitionsanstalt abzuliefern.

Im Falle des Versagens der Reibfläche an der Schutzkappe kann das Entzünden des Zündkopfes auch an einer Streichholzschachtel erfolgen.

Sicherheitsbestimmungen.

115. Bei blindgegangenen Rauchkörpern darf die Auslegestelle erst nach Ablauf von 1 Mi-nute betreten werden.

Das Niederlegen von Vorräten an einzelnen Rauchkörpern ist streng verboten, da sie nur bei luftdichter Verpackung lagerbeständig sind.

 
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