VII. Wurfklarmachen der Minen auf dem Fliegerhorst
LM [LMA III, LMB III, LMB (P), LMB (S)] - Beschreibung und Bedienungsvorschrift
VIII. Versagermöglichkeiten

Um Unglücksfälle zu vermeiden und Versager auszuschalten, müssen die an den Minen vorzunehmenden Arbeiten in der Reihenfolge und in der Art und Weise ausgeführt werden, wie die Vorschrift es vorschreibt. Es ist verboten, anders zu verfahren.

 

Zu beachten ist:

Bei Nichtbeachtung treten folgende Versager auf:

1)

Alle Leitungen sind sorgfältig zu verlegen und auf Isolationswiderstand zu prüfen. Die Isolation der Leitungen darf nirgends verletzt sein.

Isolationsfehler bedingen Kurz- oder Ne-benschlüsse und damit Versager der Zündung.

2)

Beim Einsetzen des Gehäuses in den Druckraum des Gefäßes die Leitungsdräh-te nicht klemmen.

Abquetschen der Drähte bzw. Beschädi-gung der Isolation, hierdurch Schluß und Versagen der Zündung.

3)

Beim Aufsetzen des Gefäßdeckels muß die Marke am Gefäß mit der Marke am Deckel fluchten. Keinesfalls darf der Dek-kel um 1 oder mehrere Stiftschrauben verdreht werden.

Abziehleine und Hilfsnotzug laufen über Eck zum Abwurfgerät und sind unter Um-ständen zu kurz.

4)

Beim Herausnehmen des Gehäuses aus dem Druckraum die Drähte nicht von den Klemmen abziehen bzw. abreißen !

Bei Abreißen der Drähte von den Klem-men ist Zündung unmöglich.

 

Um dies zu vermeiden, sind Gestelle an-zufertigen, die die gleiche Höhe haben wie die Unterkante des auf seiner Unter-lage ruhenden Gefäßes.

 

5)

Beim Klarmachen der Kugelschlippvorrich-tung ist der anstelle des Salzstückes ein-gelegte Ring aus Kunstharzpreßstoff bzw. Holz zu entfernen und durch ein Salz-stück zu ersetzen.

Der Schirm löst sich nicht vom Gefäß; die LM liegt unruhig, hierdurch Zündung bzw. Vertreiben möglich.

6)

Beim Klarmachen und Einbauen der Ku-gelschlippvorrichtung die Flutungslöcher in der Kugelschlippvorrichtung und im Ge-fäßdeckel frei machen und nicht durch Sand oder Fett verstopfen.

Verzögerung des Wasserzutritts an das Salzstück folgen wie unter 5).

7)

Beim Wurfklarmachen sind Gefäße und Abschlußhauben mit den gleichen, von den Herrichtungsstellen aufgebrachten Nr. zusammenzubauen.

Mehrarbeit durch Passendmachen der Lö-cher in der Haube bzw. durch Nach-schneiden der Gewinde in den Stegen des Deckels.

8)

Gefäße dürfen nur dann eingelagert wer-den, wenn Minensprengbüchse ausgebaut ist. Abdrücken des Sprengbüchsenrohres beim Wiedereinbau nicht mehr nötig.

Detonation der LM durch Schockwirkung von Nachbardetonationen auf die Sprengbüchse ist möglich.

9)

Beim Einbau der Sprengbüchse ist der Preßring der Auslöseeinrichtung gut dich-tzuziehen, da Druckprüfung des Spreng-büchsenrohres entfällt.

Vollaufen des Sprengbüchsenrohres bei nicht festaufgeschraubten Preßring kann Zündversager zur Folge haben.

10)

Bei wurfklaren Gefäßen mit eingebauter Sprengbüchse ist der Vorstecker der A.L.V. mit Draht zu sichern.

Die Sprengbüchse kann durch Unacht-samkeit in Scharfstellung gelangen.

 

Es ist verboten, den Draht vor Beendi-gung des Beladens zu entfernen.

 

11)

Am Schluß des Beladens muß der Draht am Vorstecker der A.L.V. entfernt wer-den.

Blindwurf.

12)

Beim Aufbringen der schwarzen Tarnfar-be A 2499.22 muß Vorstecker und Vor-steckerring der Sprengbüchsenauslöse-vorrichtung und der Verschluß der Ab-schlußhaube freibleiben.

Durch eingedrungene Farbe können die Abzugskräfte unzulässig erhöht werden, so daß Bruch der Stropps eintritt. Blind-Wurf bzw. Mine fällt als Bombe.

13)

Die Gefäße müssen abgedrückt wer-den. Dabei sind sie abzupinseln und sorgfältig auf kleinste Undichtigkeiten zu prüfen. Nach der Prüfung ist der Überdruck voll-ständig abzulassen und dann das Prüf-loch durch Prüfschraube mit Dichtung zu verschliessen. Die gleichen Vorschriften gelten auch dann, wenn die Gefäße nicht für den Einsatz, sondern nur für die Ein-lagerung, den Transport oder ahnliches bestimmt sind.

Schon bei kleinsten Undichtigkeiten läuft die Mine oder Teile davon voll Wasser und macht sie wirkungslos, Überdruck im Gefäß erhöhr den Anlaufdruck des U.E.S. II und kann dazu führen, daß die Mine nicht scharf wird. Bei undicht lagernden Gefäßen bilden sich Niederschläge auf den Zündgeräten und Batterien, die sie unbrauchbar machen.

14)

Bei jeder Prüfung nur einwandfreie Dich-tungen und Membranen verwenden. Ge-quetschte, angerissene oder brüchige Dichtungen und Membranen dürfen nicht verwendet werden.

Undichtigkeiten nach dem Wurf.

15)

Das Sprenbüchsenrohr ist vor dem Ein-bau der Sprengbrüchse auf Einbeulungen zu prüfen.

Bei Einbeulungen kann die Sprengbüchse nicht über den Zünder gleiten.

16)

Beim Zusammenbau dürfen keine Dich-tungen vergessen werden, nach dem Abdrücken muß die Prüfschraube einge-setzt werden.

Das Gefäß läuft voll Wasser, die Mine wird unbrauchbar.

17)

Vor dem Einsetzen des Steuerkopfes ist zu prüfen, ob beide Schaltermesser des U.E.S. ausgeschaltet sind.

Vorzeitiges Anschalten der Batterie am Zündgerät.

18)

Die Batterien dürfen nur bis zu dem in der Kennkarte angegebenen Termin ein-gesetzt werden.

Überalterte Batterien verkürzen die Le-bensdauer der Mine.

19)

Die Zünder dürfen keinen höheren Tem-peraturen als +40° C ausgesetzt werden.

Das Knallquecksilber wird zersetzt und ist nicht mehr zündfähig.

20)

Es sind nur die für das betreffende Zünd-gerät zugelassenen Zünder einzusetzen.

Bei Zündern mit zu hohem Stromver-brauch tritt keine Zündung ein.

21)

Die Zünder dürfen nicht verbogen sein.

Die Sprengbüchse kann nicht über den Zünder gleiten – keine sichere Detonati-onsübertragung.

22)

Zusatzzünder mit Übertragungsladungen müssen vor dem Start eingesetzt wer-den.

Ohne Zusatzzünder kann bei Wurf auf Land oder Flachwasser die Mine in die Hände des Gegners fallen.

23)

Die Z 34 B müssen in den Z-Buchsen gut abgedichtet sein.

Bei Eindringen von Wasser in die Z-Buchse detoniert der Z 34 B und damit die Mine.

24)

Die Mindestabwurfhöhe von 350 m darf nicht unterschritten werden.

Der Z 34 B kann nicht arbeiten.

25)

Bei tiefen Temperaturen gelagerte LM dürfen erst geöffnet werden, wenn sie die Prüfraumtemperaturen angenommen haben.

Feuchtigkeitsniederschlag, der Schäden an Zündgerät, U.E.S. und Batterien her-vorruft.

26)

Nach jedem Öffnen des Gefäßdeckels sind frisch regenerierte Trockner einzu-setzen.

Längere Zeit gelagerte Trockner haben einen Teil ihrer Aufnahmefähigkeit verlo-ren.

27)

Bei Beladen des Flugzeuges Gummikappe des Rollschutzes am Abwurfgerät bele-gen.

Salzstück kann sich nicht lösen und Stütze kann nicht aufklappen.
Mine kann rollen.

VII. Wurfklarmachen der Minen auf dem Fliegerhorst