![]() ![]() ![]() |
3. Abschnitt - Pulver; a) Rauchschwache Pulver - Teil A: Beschreibung |
C. Eigenschaften des Nitrozellulose- und des Nitroglyzerinpulvers |
a. Verbrennung. |
Rauchschwache Pulver verbrennen an der Luft langsamer als Schwarzpulver und sind schwerer entzündlich. Röhrenpulver bedarf zur sicheren Entzündung der Kartuschen klei-ner Beiladungen aus Schwarzpulver oder Nitrozellulose- Manöver-Nudelpulver. Bei Ladun-gen aus Würfelpulver, Nitrozellulose-Blättchenpulver und Nitrozellulose-Manöverpulver ist keine Beiladung erforderlich. Manöver- und Abkommladungen aus älterem Würfelpulver er-halten ebenfalls Beiladungen. |
Die Rauchentwicklung ist gering, da die Verbrennungsprodukte fast ausschließlich gasför-miger Natur sind. Das verhältnimäßig langsame Verbrennen des Pulvers beim Schuß erfor-dert zur Gesamtausnutzung der ballistischen Leistung lange Rohre. Die Verbrennung ist gleichmäßig. |
Das Mündungsfeuer läßt sich durch Beigabe von feuerdämpfenden Stoffen verringern. |
Rauchschwache Pulver – besonders Nitroglyzerinpulver – sind gegen Feuchtigkeit wenig empfindlich. Sie könenn, naß geworden, wieder getrocknet werden. Empfindlich sind sie gegen Wärme, da in letzterem das Nitrogylzerin allmählich verdampft und bei erhöhter Temperatur, insbesondere bei Gegenwart von Feuchtigkeit, Nitrozellulose und Nitroglyze-rin, mit der Zeit angegriffen und zersetzt werden. Die Lagertemperatur soll deshalb 30° C nicht übersteigen. |
Rauchschwache Pulver entzünden sich bei etwa 165–175° C, unterhalb dieser Tempera-tur, wenn sie infolge fehlerhafter Herstellung mangelhaft stabilisiert wurden oder durch zu lange Lagerung bei erhöhter Temperatur gelitten haben. |
In freier Luft verbrennen rauchschwache Pulver auch in größeren Mengen mit gelber Flamme. Beim Abbrennen von Röhrenpulver kann infolge von Gasstauungen im Rohrinneren ein Zerplatzen der Röhren bzw. ein Herumfliegen von Pulverteilen stattfinden. |
Bei Entzündung von Pulver in geschlossenen Packgefäßen treten nur bei hoher Erwärmung und bei genügendem Widerstand der Packgefäßwände Explosionen auf. |
Bei der Bearbeitung sind rauchschwache Pulver verhältnismäßig unempfindlich. Dennoch darf Röhrenpulver nur, wenn unbedingt erforderlich und unter Anwendung der vorge-schriebenen Vorsichtsmaßnahmen geschnitten werden. Das Sägen von Pulver ist verbo-ten, da die Gefahr der Entzündung durch Reibung besteht. Leicht entzündlich und da-durch gefährlich ist insbesondere Pulverstaub, für dessen Entfernung (feucht oder naß) gesorgt sein muß. Durch den Impuls einer detonierenden Ladung kann auch rauchschwa-ches Pulver, insbesondere solches mit Nitroglyzerin, zur Detonation gebracht werden. |
Nitroglyzerinröhrenpulver ist infolge des Grafitzusatzes meist etwas dunkler gefärbt als Nitrozelluloseröhrenpulver. |
![]() ![]() ![]() |