IV. Leucht- und Signalmittel, die nur vom Flugzeug aus Verwendung finden (Fliegerbordgeräte).V. Allgemeines über Handhabung der Leucht- und Signalmunition
Die Leucht- und Signalmittel der Luftwaffe
IV. Leucht- und Signalmittel, die nur vom Flugzeug aus Verwendung finden.
D. Leuchtpistolenmunition.
Allgemeines.

Die Patronenhülsen für Rauchspurmunition und Rauchballpatronen sind aus Aluminium ge-fertigt. Am unteren Ende der Patronenhülsen befindet sich die Zündglocke und das Zünd-hütchen.

Die Länge der Patronenhülsen für Rauchspurpatronen beträgt 83 mm, für Rauchballpatro-nen 103 mm. Der äußere Hülsendurchmesser aller Patronen beträgt 26,5 mm.

Die Patronen sind zur Vermeidung von Verwechslungen mit sichtbaren Merkmalen, wie in umstehender Tabelle angegeben, versehen:

Patronenart Art und
Länge der
Hülse
Anzahl und
Farbe der Farb-
Kennzeichen am
Boden
Anzahl und
Farbe der
Kennstreifen
in Längsricht.
der Hülse
Sichtbares
Farbmerkmal
am Abschluß
Rauchspur-

Aluminium

4 rote Farb-

4 rote

Alum.-Folie,

patrone rot

83 mm

kennzeichen

Streifen

rot gemustert,

 

 

 

 

Karo 8 ¨

Rauchspur-

Aluminium

4 gelbe Farb-

4 gelbe

Alum.-Folie,

patrone gelb

83 mm

kennzeichen

Streifen

gelb gemustert,

 

 

 

 

Karo 8 ¨

Rauchspur-

Aluminium

4 blaue Farb-

4 blaue

Alum.-Folie,

patrone blau

83 mm

kennzeichen

Streifen

blau gemustert,

 

 

 

 

Karo 8 ¨

Rauchball-

Aluminium

1 weißes Farb-

––

weißer Kreis

patrone weiß

105 mm

kennzeichen

 

auf schwarzem

       

Grund

Rauchball-

Aluminium

1 gelbes Farb-

––

gelber Kreis

patrone gelb

105 mm

kennzeichen

 

auf schwarzem

       

Grund

         

Da die Rauchspurpatronen und Rauchballpatronen nur als Tagessignale verwendbar sind, sind sie nicht mit fühlbaren Merkmalen versehen.

Beschreibung der Leuchtpistolenmunition im einzelnen.

1. Die Rauchspurpatrone rot, gelb und blau (Ln 24 640, 24 641, 24 642) dient zur Signal-gebung vom Flugzeug zum Boden sowie vom Flugzeug zu Flugzeug (Verständigung im Verband).

Beim Abschuß wird eine den Rauchsatz enthaltende Aluminiumhülse ausgestoßen, die an der Unterseite mit einem Siebboden versehen ist. Die in den Rauchsatz eingelegten Zünd-fäden werden beim Abschuß entzündet und bewirken gleichzeitig den Beginn der Rauch-entwicklung des Rauchsatzes, so daß in einer Entfernung von höchstens 10 m vor der Mündung der Leuchtpistole die Signalwirkung beginnt.

Die Sichtweite der Rauchspuren beträgt bei günstiger Witterung etwa 0,5 km.

Die Rauchdauer der Rauchspurpatronen rot, gelb und blau beträgt etwa 3 – 4 Sekunden.

2. Die Rauchballpatrone, weiß und gelb (Ln 24 643 und 24 644) dient zur Signalgebung vom Flugzeug zum Boden sowie von Flugzeug zu Flugzeug (Verständigung im Verband).

Beim Abschuß wird eine mit einem Zünder versehene Papphülse ausgestoßen, die den weißen bzw. gelben Rauchsatz enthält. Nach Durchbrennen des an der Unterseite der Hülse befindlichen Zünders entsteht in etwa 12 m Entfernung vor der Mündung der Leuchtpistole schlagartig ein weißer bzw. gelber Rauchball.

Die Sichtweite der Rauchbälle weiß und gelb beträgt etwa 0,3 km.
E. Notsignalbehälter mit Inhalt (Ln 9615).

Er ist in jedem Schwimmer eines Seeflugzeuges, an Bord von Flugbooten sowie in Ret-tungsschlauchbooten enthalten und dient zur Signalgebung bei Seenot. Das Öffnen darf ausschließlich bei Seenot erfolgen.

Der Notsignalbehälter enthält in einer luftdicht verlöteten und mit einem Reißband verse-henen Weißblechbüchse:

1 Leuchtpistole (einläufig) (N 4002),
10 Signalpatronen, Einzelstern (See) rot (Ln 24 637),
7 Signalpatronen, Einzelstern (See) weiß (Ln 24 636),
7 Signalpatronen, Einzelstern (See) grün (Ln 24 638).

Das Öffnen des Notsignalbehälters erfolgt durch Abreißen des Reißbandes mit Hilfe des am Deckel angebrachten Öffnungsschlüssels. Die Leuchtpistole (einläufig) ist mit einer Trag-schlaufe aus Wäscheband versehen.

Am Notsignalbehälter befindet sich eine Tragschlaufe aus Leder. Auf dem Mantel des Not-signalbehälters ist folgende Beschriftung angebracht:

Notsignalbehälter mit Inhalt:

Anforderungszeichen Ln 9615 Werk-Nummer . . . . . . . . . . . . . . . .
Tag der Füllung . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Nachprüfung . . . . . . . . . . .
Hersteller . . . . . . . . . . . . . . . . . . Halter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gewicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Flugzeugmuster . . . . . . . . . . . . . .

Die Spalten: "Tag der Füllung", "Hersteller", "Gewicht", "Werk-Nummer", "Nächste Nach-prüfung" werden vom Hersteller ausgefüllt. Die Spalten: "Halter" und "Flugzeugmuster" sind von der Truppe auszufüllen. Die Beschriftung ist mit unlöslicher Tinte (Skriptol) aus-zuführen.

Nachprüfung

Die erste Nachprüfung erfolgt ein halbes Jahr nach dem Tag der Füllung. An dem auf dem Notsignalbehälter unter "Nächste Nachprüfung" genannten Datum ist von der Truppe die Dichtigkeit zu prüfen. Zu diesem Zweck ist der Notsignalbehälter 30 Sekunden lang in ein Wasserbad von 50° zu stellen. Hierbei dürfen aus dem Notsignalbehälter keine Luftblasen aufsteigen.

Hat der Notsignalbehälter dieser Prüfung genügt, so ist er bis zu der ein halbes Jahr spä-ter durchzuführenden Nachprüfung weiter zu verwenden. In der Spalte "Nächste Nach-prüfung" ist der vom Hersteller angegebene Zeitpunkt zu streichen und das nächste Prüf-datum einzutragen. Wird bei der Prüfung ein Fehler in bezug auf Undichtigkeit festge-stellt, so ist der Notsignalbehälter von der Truppe an die Luftzeuggruppe abzugeben. Die Luftzeuggruppe sendet die schadhaften Behälter an die Bauaufsicht des Lieferwerkes zur Instandsetzung zurück. Ist der Zeitpunkt der zweiten Nachprüfung – d.h. ein Jahr nach dem Tag der Füllung – erreicht, so sind die Notsignalbehälter in jedem Falle von der Trup-pe an die Luftzeuggruppe abzugeben. Die Luftzeuggruppe sendet die Behälter an die Bau-aufsicht des Lieferwerkes zur Neufüllung.

F. Abwurfrauchzeichen, rot (Ln 24 655).

Es dient zur Zusammenarbeit zwischen Flieger und Panzertruppe zum Hinweis auf Gefahr.

Das rote Abwurfrauchzeichen ist ein rotlackierter, zylindrischer Körper aus Aluminiumblech mit flachem Deckel und Boden, dessen größte Länge 230 mm und dessen Durchmesser 86 mm beträgt. Gewicht: etwa 960 g.

Vor dem Abwurf aus dem Flugzeug wird die rote Kappe des Abreißzünders durch Drehung nach links abgeschraubt, bis die Reißschnur frei wird. Das Abwurfrauchzeichen wird nun über Bord gehalten und nach dem Abziehen des Zünderkopfes in Längsrichtung sofort fal-len gelassen.

Etwa 1,5 Sek. nach dem Abziehen des Rotkopfzünders setzt eine kräftige rote Rauchent-wicklung ein, die nach 20 Sek. auf etwa ein Drittel der Anfangsstärke zurückgeht. Die Ge-samtrauchdauer beträgt 120 Sek. ± 50 Sek. Die Abwurfhöhe beträgt bis zu 500 m. Beim Abwurf aus 500 m Flughöhe entwickelt sich in der Luft ein kräftiger, stark tomatenroter Rauchstreifen, dessen Farbe je nach Beleuchtung und Hintergrund auf 1 – 3 km als rot zu erkennen ist. Die am Boden entwickelte Rauchfahne ist in ebenem Gelände auf 1 km zu sehen.

IV. Leucht- und Signalmittel, die nur vom Flugzeug aus Verwendung finden (Fliegerbordgeräte).V. Allgemeines über Handhabung der Leucht- und Signalmunition