Serie P, Blatt 1: Abwurfbehälter (Klappschalenausführung)InhaltsverzeichnisSerie P, Übersichtsblatt: Abwurfbehälter und (Abwurf-)Bündel
Die deutsche Abwurmunition

Zeichen.-Nr.

Bd C 10

Serie P

Blatt 1
(März 1943)

 

Begriff:

Bündel zum Abwurf
von 5-10 kg Splitterbomben

Einlagerung:
Bombe ohne
Zündung:

Bombe mit
Zündung:

Füllung:

13

Gewicht d. Füllung:

1 kg je Bombe

Gesamtgewicht:

~ 52 kg

Zünder:

ZtZ (69) C (Bündel)
Z (3) (SC 10)

Abwurfwaffe:

Nur Außenbordaufhängung wie 50 kg Bomben

Hinweis auf Vorschriften:

D.(Luft)T. 7216

1.

Verwendungzweck

 

In dem Bündel C 10 (Kurzbezeichnung Bd C 10) können 5 Splitterbomben SC 10 ge-bündelt aus dem mit Außenbordaufhängung ETC 50 ausgerüsteten Flugzeugen ab-geworfen werden. Einsatz gegen lebende und nicht gepanzerte Ziele.

2. Beschreibung
 

Das Gerät Bd C 10 besteht aus einem Bombenband, das die Aufhängeöse und den Ladekopf trägt. Die Einzelteile des Bombenbandes (Ober- und Unterteil) werden durch 2 Spannhebelverschlüsse zusammgehalten, die durch 2 Vorstecker gesichert werden. Auf den Bombenzündern sitzt das Kopfteil, das die Auslösepatrone (ZtZ (69) C) enthält und von einer Schutzkappe umgeben ist. Die eingesetzte Auslöse-patrone wird durch eine Überwurfmutter, die mit Fenster versehen ist, festgehalten.

 

Die rote Endfläche der eingesetzten Auslösepatrone muß im Fenster sichtbar sein.

 

Das Kopfteil setzt sich aus dem Ober- und Unterrahmen zusammen. In die zu Nasen ausgearbeiteten Ecken des Unterteiles werden die Stößel der Zünder eingehängt. Am Oberrahmen befinden sich Ketten, die durch die Sicherungsstecker der Zünder gezogen werden. Das Kopfteil wird durch eine aus wasserdichtem Pappguß beste-hende Schutzkappe abgeschlossen. Die Entsicherung und Zerlegung des Bündels wird durch die Auslösepatrone bewirkt.

3. Kennzeichnung
 

Roter Anstrich auf dem Blechrand des Oberteiles. In schwarzer Farbe aufschablo-niert:

 

"Bd C 10"

4. Besondere Hinweise für die Behandlung
 

Aus Sicherheitsgründen ist der Transport zusammengesetzter Bd C 10 grund-sätzlich verboten. Mit Ausnahme des Transportes innhalb des Flugplatzes vom Fertigungs- bzw. Lagerplatzes der Bereitschaftsmunition bis zu den Flugzeugen.

 

Die Kette der Sicherungsstecker des Zünders (3) sowie die Auslösepatrone dürfen erst nach dem Beladen, also in eingehängtem Zustand, eingesetzt werden.

 

Bd C 10 werden in Einzelteilen zugeführt. Der Zusammenbau der Bündel erfolgt erst vor dem Einsatz auf den Flugplätzen. Das Zusammenstellen der Bündel darf nur mit dem Beladebrett erfolgen, da sonst die Aufhängeöse der SC 10 nicht einwandfrei in die Haken des Unterteiles eingesetzt werden und sich dadurch die Bomben auch bei festgezogenem Bombenband (bei Start usw.) nach hinten verschieben können. Hier-durch wird der Sicherungsstecker herausgezogen, und die SC 10 muß bei der nächs-ten Erschütterung in eingehängtem Zustand zur Detonantion kommen.

Besonders zu beachten
1.

Bomben und Sicherungsstecker dürfen beim Beladen nicht entfernt werden.

2.

Bogenförmiges Abstandstück mit Bombenbandoberteil nicht als Griff benutzen.

3.

Beim Beladen der Bd C 10 müssen die Pratzen mit ETC 50 so eingestellt sein, daß sie senkrecht zum ETC 50 stehen.

4. Abwurf aus Höhen unter 200 m verboten.

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