Anhang - Serie IV, Blatt 3: Lehre 113 L 1Anhang - Serie V, Übersichtsblatt: PackgefäßeInhaltsverzeichnisAnhang - Serie IV, Übersichtsblatt: Munitionsgeräte
Die deutsche Abwurmunition

Fl.-Nr.

53529

Munitionsgeräte

Anhang
Serie IV

Blatt 4
(April 1943)

Einstellschlüssel für Zünder
Einstellschlüssel für Zünder (17) A und (17) B
Zweck

Der Einstellschlüssel für Zünder (17) A und (17) B dient zum Einstellen des El.AZ. (17) A und des El.AZ. (17) B auf die entsprechende Zeiten.

Beschreibung

Der Einstellschlüssel besitzt zwei Schlüsselseiten, über denen sich je eine Skalenscheibe befindet.

Die Skalenscheibe für Zünder (17) A hat eine Einstellung von 2–72 Stunden mit einer Stricheinteilung von 2 Stunden, während die Skalenscheibe für Zünder (17) B von 5–120 Minuten eingeteilt ist. (Die Stricheinteilung beträgt 5 Minuten.)

Der Drehsinn des Schlüssels ist durch einen Pfeil angedeutet, der bei der Schlüsselseite für El.AZ. (17) A in rot und bei der Schlüsselseite El.AZ- (17) B in blau ausgelegt ist.

Außerdem ist auf den beiden Skalenscheiben "(17) A" oder "(17) B" eingeschlagen und mit roter bzw. blauer Farbe ausgelegt.

Anwendung

Das Einstellen der Zünder (17) A und (17) B ist durch einen Feuerwerker oder Bomben-feldwebel vorzunehmen.

Der Einstellschlüssel ist so einzuführen, daß die Stellscheibe auf der Stirnfläche des Ein-satzstückes aufsitzt. Die Einstellung erfolgt dann durch Weiterdrehen in Pfeilrichtung des Schlüssels, bis die Marke auf dem Einsatzstück des Zünders mit der geforderten Zündzeit übereinstimmt.

Ein Verwechseln des Schlüssel ist nicht möglich, weil das Schlüsselteil (17) A (rote Mar-kierung) sich in das Einsatzstück des Zünders (17) B nicht einführen läßt. Das Schlüssel-teil (17) B ist so ausgebildet, daß dieser Schlüssel die Einstellscheibe des Zünders (17) A nicht mitnimmt.

Die angelieferten Zünder sind auf 72 Stunden bzw. 120 Minuten eingestellt. Ist der Schlüssel an der Einstellzeit vorbeigedreht worden, so muß er im gleichen Drehsinn noch-mals um eine volle Umdrehung bis zur Übereinstimmung der Marken weitergedreht werden. Einstellung des Zünders (17) A unter 2 Stunden bzw. über 72 Stunden und des Zünders (17) B unter 5 Minuten und über 120 Minuten ist nicht zulässig.

Bei Einstellung des Schlüssels zwischen 72 und 2 Stunden bzw. zwischen 120 Minuten und 5 Minuten geht der Zünder blind.

Der Einstellschlüssel ist so vorsichtig abzuziehen, daß die Einstellzeit nicht verdreht wird.

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