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Fremde Flugzeugminen - Beschreibung, Wirkungsweise und Anleitung zum Bergen und Entschärfen |
V. Mit der Abwehr und Räumung beauftragte Dienststellen |
Mit der Abwehr und Räumung auf den Reichswasserstraßen ist gemäß O.K.M. – 40a/K 10 WFA/Abt. L. (II) Nr. 1000/40g vom 23.6.40 (siehe hierzu R.d.L. u. Ob.d.L. – Inspektion des Luftschutzes, Nr. 10235/41 geh. vom 14.1.42, betrifft »Belehrungsblatt über Beseiti-gung feindlicher Abwurfmunition, Nr. 4, Ausgabe D, Ziff. 108«) beauftragt: |
1. | Für Stromgebiete: |
Die Abwehr oder Räumung treibender oder verankerter Minen usw. ist Aufgabe der örtlichen Wehrkreiskommandos (A.O.K.) mit den Mitteln der Wehrmacht in Verbin-dung mit den Organen der Wasserstraßenverwaltung und der Wasserschutzpolizei ihres Befehlsbereiches. |
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2. | Für Seewasserstraßen: |
Die Kriegsmarine (Sperrzeugämter und Sperrwaffenausgabestellen). | |
3. | Für Heimatkriegsgebiet: |
Das Wehrkreiskommando und die mit der Ausführung der Räumung beauftragten Dienststellen nach Bestimmung der A.O.K.s bzw. Wehrkreiskommandos. |
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4. | Für außerhalb des Operationsgebietes liegende besetzte Gebiete: |
Die dortigen militärischen Befehlshaber. | |
5. | Im Operationsgebiet: |
Das A.O.K. |
Erforderliche Rückfragen sind an |
R.d.L. u. Ob.d.L., Luftminen-Inspizient Berlin, |
zu richten. |
Anmerkung: |
Nach Eingang weiterer Unterlagen wird diese vorläufige Beschreibung der E Fl TM 60 ent-sprechend ergänzt werden. |