IV. Meldung
Fremde Flugzeugminen - Beschreibung, Wirkungsweise und Anleitung zum Bergen und Entschärfen
V. Mit der Abwehr und Räumung beauftragte Dienststellen

Mit der Abwehr und Räumung auf den Reichswasserstraßen ist gemäß O.K.M. – 40a/K 10 WFA/Abt. L. (II) Nr. 1000/40g vom 23.6.40 (siehe hierzu R.d.L. u. Ob.d.L. – Inspektion des Luftschutzes, Nr. 10235/41 geh. vom 14.1.42, betrifft »Belehrungsblatt über Beseiti-gung feindlicher Abwurfmunition, Nr. 4, Ausgabe D, Ziff. 108«) beauftragt:

1. Für Stromgebiete:
 

Die Abwehr oder Räumung treibender oder verankerter Minen usw. ist Aufgabe der örtlichen Wehrkreiskommandos (A.O.K.) mit den Mitteln der Wehrmacht in Verbin-dung mit den Organen der Wasserstraßenverwaltung und der Wasserschutzpolizei ihres Befehlsbereiches.

2. Für Seewasserstraßen:
  Die Kriegsmarine (Sperrzeugämter und Sperrwaffenausgabestellen).
3. Für Heimatkriegsgebiet:
 

Das Wehrkreiskommando und die mit der Ausführung der Räumung beauftragten Dienststellen nach Bestimmung der A.O.K.s bzw. Wehrkreiskommandos.

4. Für außerhalb des Operationsgebietes liegende besetzte Gebiete:
  Die dortigen militärischen Befehlshaber.
5. Im Operationsgebiet:
  Das A.O.K.
Erforderliche Rückfragen sind an

R.d.L. u. Ob.d.L., Luftminen-Inspizient Berlin,

zu richten.
Anmerkung:

Nach Eingang weiterer Unterlagen wird diese vorläufige Beschreibung der E Fl TM 60 ent-sprechend ergänzt werden.