I. Spreng-und Zündmittel; C. Ladungsberechnung: 1. AllgemeinesI. Spreng-und Zündmittel; C. Ladungsberechnung: 6. Erde bis 8. Taktische Zeichen für SprengungenInhaltsverzeichnis
Merkblatt über englische Spreng- und Zündmittel, Minen und Zünder
I. Spreng- und Zündmittel
C. Ladungsberechnung

2. Holz.

In den Sprengformeln bedeuten:

L = Ladung

D = Durchmesser der Rundholzes oder die größere Seite des Kantholzes

c = Festigkeitszahl

a) Freiangelegte Ladung.

a) L = 37 X c X D³

b) L = 17 X c X D³

Als Festigkeitszahl ist für

hartes Holz (Eiche, Buche u. dgl.)       c = 3,

weiches Holz (Tanne, Kiefer u. dgl.)    c = 1,5

einzusetzen.

Die Formeln für freiangelegte Ladung an Holz gelten nur bei Verwendung von nasser Schießbaumwolle.

Bei Verwendung anderer Sprengmittel s. Tafel I (S. 37).
b) Bohrladung (verdämmte Ladung).

a) L = 66 X D²   

b) L = 1,86 X D²

Die Sprengformel für Bohrladungen gelten nur bei Verwendung von Dynamit oder plasti-schem Sprengstoff.

Bei Verwendung anderer Sprengmittel s. Tafel I (S. 37).

3. Stahl.

Formel für freiangelegte Ladung:

L X

F
20

L = Ladung in kg

F = Querschnitt des zu sprengenden Eisens in cm².

Zum Durchschlagen einer Eisenbahnschiene üblichen Profils sollen ein Sprengkörper (454 g), zum Durchschlagen eines Eisenbahnschienenstoßes drei Sprengkörper Schieß-baumwolle benötigt werden.

Die Formeln für Stahl gelten nur bei Verwendung von nasser Schießbaumwolle.

Bei Verwendung anderer Sprengmittel s. Tafel I (S. 37).
4. Mauerwerk und Beton.
In den Sprengformeln bedeuten:

L = Ladung für 1 lfd. m

D = Wirkungsdurchmesser

W = Wirkungshalbmesser

c = Festigkeitszahl.

a) Freiangelegte Ladung als Reihenladung
a) L = 37 X c X W²
b) L = 17 X c X W²
Festigkeitszahl für freiangelegte Ladung an Mauerwerk und Beton:

Für Mauern:

c = 1 = 0,5
2

Für Pfeiler:

c = 2 = 0,67
3

Für Mauerbogen:

c = 3 = 0,75
4
Geballte Ladungen werden als freiangelegte Ladungen nicht verwendet.

Freiangelegte Ladungen bei Mauerwerk mit einer Stärke von mehr als 1,60 m sind un-zweckmäßig, da sie große Sprengmittelmengen erfordern und einwandfreie Zerstörung nicht mehr gewährleisten.

Die Formeln für freiangelegte Ladungen an Mauerwerk gelten nur bei Verwendung von nasser Schießbaumwolle und plastsichen Sprengstoffen.

Bei Verwendung anderer Sprengstoffe s. Tafel I (S. 37).

b) Verdämmte Ladung.

Geballte Ladung (Minenladung):

a) L = 37 X c X D³

(D in m, L in engl. Pfund)

b) L = 17 X c X D³   

(D in m, L in kg)

Als Festigkeit für Minenladungen in Mauerwerk und Beton ist
c = 1 einzusetzen.
50

Die Formeln für Minenladungen in Mauerwerk und Beton gelten nur bei Verwendung von Amonal und plastischem Sprengstoff.

Bei Verwendung anderer Sprengmittel s. Tafel I (S. 37).

5. Eisenbeton.

Schwachbewehrte Eisenbetondecken können mit freiangelegten Ladungen zerstört wer-den. Bei starkbewehrten Eisenbetonbauwerken ist zunächst der die Eisenbewehrung überdeckende Beton zu entfernen, dann sind die Eiseneinlagen zu sprengen.

Widerlager und Stützmauern aus Eisenbeton werden zweckmäßig mit Hilfe von Minenkam-mern in der Mauer oder in der Auffüllung hinter der Mauer zerstört.

Bohrladungen werden nur zur Entfernung des überdeckenden Betons verwendet. Gegen Eisenbeton sind sie unwirksam.

In den Sprengformeln bedeuten:

L = Ladung für 1 lfd. m

d = Stärke des zu durchschlagenden Eisenbetons

D = Wirkungsdurchmesser

c = Festigkeitszahl.

a) Schwachbewehrte Decken, Wände und Träger.

Freiangelegte Ladungen haben die Wände und Decken aus Eisenbeton mit schwacher Ei-senbewehrung (Drahtnetze) oder bei normalbewehrten Eisenbetonträgern mittlerer Größe durchschlagende Wirkung.

Freiangelegte Ladung:

a) L = 37 X c X d²

(D in m, L in engl. Pfund)

b) L = 17 X c X d²

(D in m, L in kg)

Als Festigkeitszahl für freiangelegte Ladungen an Eisenbeton ist für:

Wände und Decken mit Drahtnetzen:    

c = 20,

Eisenbetonträger bis 22X60 cm:

c = 40,

Eisenbetonträger größer als 22X60 cm:

c = 80
einzusetzen.

Die Formeln für freiangelegte Ladungen an Eisenbeton gelten nur bei Verwendung von plastischem Sprengstoff.

Verwendung anderer Sprengmittel s. Tafel I (S. 37).

b) Starkbewehrte Eisenbetonbauwerke.

Die Eiseneinlagen bestehen aus Walzprofilen oder mehreren Lagen Rundeisen.

Der überdeckende Beton ist durch Meißeln oder Sprengen (freiangelegte Ladung oder Bohrladung s. I. C, 4) zu entfernen. Im allgemeinen genügen vier über den Eiseneinlagen freiangebrachte Schießbaumwolle-Sprengkörper, um die Bewehrung freizulegen.

Die freigelegten Eiseneinlagen sind dann nach I C, 3 zu sprengen.
Bei Verwendung der Sprengmittel wie bei Stahlsprengungen (I. C, 3).

c) Stützmauern, Widerlager oder Pfeiler aus Eisenbeton.

Stützmauern, Widerlager u. dgl. aus Eisenbeton werden zweckmäßig durch Minenkammer-Ladungen im Bauwerk oder in der Auffüllung hinter dem Bauwerk zerstört.

Minenladung:

a) L = 37 X c X d³

(D in m, L in engl. Pfund)

b) L = 17 X c X d³

(D in m, L in kg)

Als Festigkeitszahl für Minenkammer-Ladungen in Eisenbetonbauwerken ist
c = 1 einzusetzen.
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Verwendung der Sprengmittel wie bei Minenladung in Mauerwerk und Beton (I. C, 4).

d) Eisenbetonbrücken und Plattenbalken.

Neben den nach I. C, 5 a–b gegebenen Möglichkeiten können Eisenbetonbrücken und Plattenbalken auch wirksam durch Druckladungen zerstört werden. Druckladungen sind freiangelegte Ladungen mit guter Verdämmung. Sie zerstören den umhüllenden Beton und biegen die Eiseneinlagen kräftig durch, ohne sie jedoch zu zerreißen. Das Eisenbetonbau-werk verliert dadurch an Tragfähigkeit und wird nach englischer Auffassung häufig durch das Eigengewicht zum Einsturz gebracht.

In den Sprengformeln bedeuten:

L = Ladung für 1 lfd. m

d = Stärke des Brückengliedes oder des Plattenbalkens

c = Festigkeitszahl.

Druckladung:

a) L = 37 X c X d²

b) L = 17 X c X d²

Als Festigkeitszahl ist c = 4 einzusetzen.

Die Ladung ist möglichst würfelförmig über dem zu zerstörenden Bauteil aufzulegen und mindestens 30 cm zu verdämmen.

Die Formeln für Druckladung an Eisenbeton gelten nur bei Verwendung von Ammonal, Schießbaumwolle oder plastischem Sprengstoff.

Bei Verwendung anderer Sprengmittel s. Tafel I (S. 37).

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