I. Spreng- und Zündmittel, Ladungsberechnung: A. Sprengmittel (1. Pyroxylin bis 4. Melinit)Inhaltsverzeichnis
Merkblatt über Russische Spreng- und Zündmittel, Minen und Zünder
Vorbemerkung

In diesem Merkblatt sind die bisher bekanntgewordenen Spreng- und Zündmittel sowie Minen und Zünder der Sowjetwehrmacht und die Erfahrungen über die Anwendungsarten dieser Kampfmittel auf russischer und ihre Bekämpfung von deutscher Seite zusammen-gestellt.

Es handelt sich dabei, wie durch Ursprungshinweise erläutert, teils um Übersetzungen aus erbeuteten russischen Vorschriften oder um Auswertung von Beutegerät, teils um Gefan-genenaussagen oder Agentenmaterial. Die Angaben sind dementsprechend als Anhalt zu bewerten und bedürfen sinngemäßer Anwendung und Ergänzung.

Die Sprengwirkung der russischen Sprengmittel ist gut und dürfte der deutschen Spreng-mittel kaum nachstehen.

Die russischen Sprengmittel sind schlagempfindlich und daher nicht so handhabungssicher wie die deutschen Sprengmittel. Deshalb ist beim Umgang mit ihnen Vorsicht geboten.

Über russische Zündmittel liegen noch keine ausreichenden Erfahrungen vor. Deshalb dür-fen sie bis auf weiteres nicht verwendet werden.

Dagegen können deutsche Zündmittel für russische Sprengmittel Verwendung finden.

Russische Minen und Zünder sind in zahlenmäßig hohem Einsatz und großer Manigfaltigkeit besonders der behelfsmäßigen Konstruktionen festgestellt. Neben den Metallminen wer-den von den Russen in zunehmendem Umfange Holzminen eingesetzt. Bedingt durch den natürlichen Holzreichtum des Landes, die Handfertigkeit des Russen und die Anwendung der elektromagnetischen Minensuchgeräte auf deutscher Seite werden alle entbehrlichen Metallteile ausgeschaltet. Die Metallzünder werden durch metallarme (Leichtmetallzünder) und metallose (Säurezünder) ersetzt. Die Außenmaße der Minen und die Ladungsgewichte richten sich dabei, Gefangenenaussagen zufolge, nach den vorhandenen Materialbestän-den, womit sich Unterschiede zwischen den an verschiedenen Frontstellen ermittelten Behelfsminen gleicher Bauarten erklären. Die Größe der Ladungen ist nach der gleichen Quelle auch nicht ohne weiteres ausschlaggebend für die Zweckbestimmung einer Mine (als Kampfwagen- oder Schützenmine), da die Russen der moralischen Wirkung wegen auch größere Ladungen gegen Schützen einsetzen.

Allgemeine Merkmale des russischen Mineneinsatzes im großen sind bisher:

Oft schematischprimitives Verlegen, vielfach unzulängliche Tarnung (Zeitdruck, ungenü-gend ausgebildete Truppe), Erfindungsgabe im einzelnen bei Behelfskonstruktionen, aber auch entsprechende Zersplitterung im ganzen.

Sichern gegen Aufnehmen wird jetzt, im Gegensatz zum bisherigen Verlaufe des Feldzu-ges, in verstärktem Maße festgestellt.

Im Abschnitt "Minen" sind die besonderen Merkmale ihrer Verlegungsart und ihre Beseiti-gung aufgenommen.

Im Abschnitt "Zünder" sind auch diejenigen Zündmittel enthalten, die über den Minenein-satz hinaus zum Zünden größerer Ladungen verwendet werden.

Durch die Manigfaltigkeit wird von seiten der Sowjetwehrmacht fraglos der Zweck ver-folgt, den deutschen Soldaten immer wieder vor Überraschungen zu stellen und damit die Gesamtwirkung der Mine als Waffe über die Dauer des Feldzuges zu erhalten oder sogar zu steigern.

Dies kann dazu führen, daß eine Reihe der in dieser Vorschrift beschriebenen Minen und Zünder – wenigstens in einzelnen Räumen des Kriegsschauplatzes – nicht mehr auftritt; mit großer Wahrscheinlichkeit werden immer wieder neue Arten gefunden werden; auch bereits bekannte Minen mit neuen Zündern und umgekehrt sind möglich. Anspruch auf Vollständigkeit kann das vorliegende Merkblatt daher nicht machen.

Schon während der Drucklegung ist eine Reihe von Änderungen und Neuerungen bekannt-geworden; sie wurden in einem Nachtrag aufgenommen.

Später noch eingehende Nachrichten werden zur gegebenen Zeit der Truppe durch wei-tere Nachträge bekanntgegeben.

Mit dem Erscheinen dieses Merkblattes tritt das Merkblatt "Zusammenstellung über von den Russen verwendete Minen" (OKH. Chef H Rüst und B d E Az. 34 d 16/4 f AHA/Pi. Abt. (In 5) I d Nr. 4500/41 vom 20.5.41) außer Kraft und ist gemäß H.Dv. 99 zu vernichten.

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