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Merkblatt - Minensperren im Winter
Grundsätzliches über die Verwendung von Minen im Winter

1. Minensperren sind auch im Winter wirksame Kampfmittel zur Verstärkung der Abwehr.

Ihr Abwehrwert ist jedoch geringer als im Sommer. Das ist dadurch begründet, daß Frost und Schnee die Auslösefähigkeit der Minenzünder beeinträchtigen oder aufheben, und daß hoher Schnee die Sprengwirkung der Minen herabsetzt oder gänzlich auffängt.

Selbst bei gewissenhafter Anlage und Überwachung wird die Zuverlässigkeit und Wirksam-keit der Minensperren im Winter durch die unregelmäßigen und ungleichmäßigen Witte-rungseinflüssen wie Schneefall, Frost, Tauwetter und die dadurch bedingte "Schlamm-periode" stark beeinflußt.

Als Winter sind hier die winterlichen Witterungserscheinungen gemeint, nicht die kalen-dermäßige Winterzeit. Im hohen Norden gelten die folgenden Ausführungen fast für das ganze Jahr, im Süden dagegen vielleicht nicht einmal in den Wintermonaten.

2. Das Gelände verändert seinen Abwehrwert im Winter; z.B. verlieren Seen, Flüsse und Sümpfe durch Zufrieren ihre Wirkung als Hindernis; andererseits können durch Schneever-wehungen, Verschlammungen und Überschwemmungen neue Hindernisse entstehen.

Um auch im Winter wirksame Minensperren anzulegen, müssen diese Einflüsse berücksich-tigt und die Minen anders verlegt werden als im Sommer.

Wo aus der Vorwinterzeit Minen liegen, müssen entweder die alten Minensperren liegen bleiben und durch sogenannte Winter-Minensperren ergänzt werden oder aufgenommen und durch Winter-Minensperren ersetzt werden.

Das Anlegen von Winter-Minensperren erfordert einen größeren Aufwand an Kräften, Hilfsmitteln und Zeit für Vorbereitung, Ausführung und Instandhaltung als im Sommer.

Das Räumen durch einen Witterungsumschlag unwirksam gewordener Minensperren ist schwierig und erfordert ebenfalls viel Zeit.

3. Das Anlegen großer Minensperren im Winter muß frühzeitig und vorausschauend erkun-det und geplant werden.

Die Erkundung wird im allgemeinen durch gemischte Erkundungsstäbe durchgeführt; stets ist mit den Führern der panzerbrechenden und schweren Waffen Verbindung aufzuneh-men. Auch mit den Nachbarn ist eine Verbindungsaufnahme unerläßlich, damit die Minen-sperrpläne benachbarter Abschnitte aufeinander abgestimmt und gefährdete Nahtstellen vermieden werden.

Auf Grund der Erkundungsergebnisse wird durch den Pionierführer ein vorläufiger Minen-sperrplan aufgestellt und vom taktischen Führer mit dem Panzerabwehrplan und den Feuerplänen der schweren Waffen in Einklang gebracht. Sie entsteht der Minensperrplan als Grundlage für das Anlegen der Minensperren in einem begrenzten Frontabschnitt. Er wird mit Rücksicht auf den Gegner und das Gelände in Dringlichkeitsstufen eingeteilt.

Sollen Minensperren kurz vor oder nach einem zu erwartenden Witterungsumschlag ange-legt werden – z.B. zu Beginn des Winters oder nach der Schneeschmelze –, so ist dieses besonders gründlich zu erkunden und zu planen.

4. Auf Grund der Erkundung und Planung sind frühzeitig folgende vorbereitende Maßnah-men zu treffen:

Beschaffen von Tarnfarbe und Tarnen der Minen,

Herstellen von Holzunterlagen für das Verlegen der Minen im Schnee oder Schlamm,

Bereitstellen von Transportmitteln,

Erkunden des Wegenetzes in bezug auf Benutzbarkeit bei 

Witterungswechsel,

Kennzeichnen der Wege,

Heranschaffen der Minen und Hilfsmittel für das Anlegen von Minensperren,

Herrichten von Minenablagen an festen Straßen und Wegen,

Auslagern von Minen in der Nähe von besonders gefährdeten Stellen.

5. Sollen vorhandene Minensperren bestehen bleiben und zusätzlich durch neue Minen-sperren ergänzt werden, so ist zu beachten:

a)

Veränderte Schwerpunktbildung unter Berücksichtigung des vorhandenen Minenvor-rates.

b)

Neue Minensperren müssen möglichst freundwärts der vorhandenen angelegt werden.

c)

Verlegen über zugeschneiten oder verschlammten alten Minensperren ist im Hinblick auf die Gefährdung der Pioniere verboten.

d)

Winter-Minensperren sind grundsätzlich einzuzäunen. Druckminensperren können auf der feindwärtigen Seite durch Drahtminen gegen Durchschreiten gesichert werden.

6. Sofern die Lage das Aufnehmen und Wiederanlegen bereits bestehender Minensperren vor Eintreten von Frost und Schneefall bzw. Tauwetter zuläßt und genügend Zeit und Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, sind vorausschauend und umsichtig Vorbereitungen zu treffen. Oft kann offenes Verlegen von Minen als Zwischenlösung zweckmäßig sein. Die offen verlegten Minensperren sind zu kennzeichnen und – sobald Lage und Witterung es gestatten – aufzunehmen und durch verdeckte Minensperren zu ersetzen.

7. Der Tarnung kommt im Winter erhöhte Bedeutung zu. Im Schnee verlegte Minen sind möglichst mit weißem Tarnanstrich zu versehen. Wenn Tauwetter die mit Schnee be-deckten Minen freilegt, ist die Tarnfarbe der Minen rechtzeitig zu wechseln.

Die beim Anlegen der Minensperren entstehenden Spuren sind zu verwischen.

8. Trotz erschwerenden Verhältnisse müssen auch die Winter-Minensperren nach H.Dv. 220/4c "Minensperren" vom 10. August 1944 (N.f.D.) und H.Dv. 220/4d "Minenmeldungen, Minenpläne und Minenkarten" vom 10. August 1944 (N.f.D.) vorbereitet, gekennzeichnet, eingemessen, verlegt, vermessen und in Minenmeldungen oder Minenplänen gemeldet werden. Das gilt für Heeres-, Sonder-, Behelfs- und Beobachtungsminen.

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