VII. Zusammenstellung der ÜbungsmunitionIX. Exerziermunition (Ex.Mun.)Inhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 3,7 cm Panzerabwehrkanone
VIII. Manöverkartuschen

43. Zum Abgeben des Manöverschusses dient die "Man.Kart. des l.J.G. 18" (Anl. 4).

44. Beim Schießen mit Manöverkartuschen muß das Gelände vor der Rohrmündung bis zu 100 m frei sein (vgl. H.Dv. 270, Randnummer 166). Es darf sich keine Patronenmunition am Geschütz befinden. In jeder Feuerpause und bei jedem Stellungswechsel sind die Ge-schütze unter Verantwortung des Batterieführers zu entladen.

Die Man.Kartuschen werden zu 40 Stück in dem Kasten für Man.Kartuschen des l.J.G. 18 und 3,7 cm Pak. verpackt.

Der gefüllte Kasten erhält ein Anhängeschild mit dem beiderseitigen Aufdruck "Man."

Beschossene Manöverkartuschhülsen oder Versager sind an die Munitionsausgabestelle zurückzuliefern.