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| Merkblatt für die Munition der 3,7 cm Panzerabwehrkanone |
| VIII. Manöverkartuschen |
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43. Zum Abgeben des Manöverschusses dient die "Man.Kart. des l.J.G. 18" (Anl. 4). |
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44. Beim Schießen mit Manöverkartuschen muß das Gelände vor der Rohrmündung bis zu 100 m frei sein (vgl. H.Dv. 270, Randnummer 166). Es darf sich keine Patronenmunition am Geschütz befinden. In jeder Feuerpause und bei jedem Stellungswechsel sind die Ge-schütze unter Verantwortung des Batterieführers zu entladen. |
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Die Man.Kartuschen werden zu 40 Stück in dem Kasten für Man.Kartuschen des l.J.G. 18 und 3,7 cm Pak. verpackt. |
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Der gefüllte Kasten erhält ein Anhängeschild mit dem beiderseitigen Aufdruck "Man." |
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Beschossene Manöverkartuschhülsen oder Versager sind an die Munitionsausgabestelle zurückzuliefern. |