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| Merkblatt für die Munition der 8,8 cm Kampfwagenkanone 36 | 
| Angaben über | 
| IV. Behandeln hingefallener Patronen | 
| 45. | a) | 
       Hingefallene Patronen sind brauchbar und können verfeuert werden, wenn sie nach Abschnitt C II Nr. 17 keine Mängel aufweisen. Beachte Nr. 30.  | 
  
| b) | 
       Sprenggranatpatronen mit Dopp.Z. S/60 Fl.*, auf Laufzeit eingestellt oder in Nullstellung sind unbrauchbar bei Fallhöhe über 1 m und bei Fall auf Stahl, Beton und Eisen aus jeder Höhe. Jedoch sind diese Patronen transportsicher und nach Nr. 32 zu behandeln.  | 
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| c) | 
       Sprenggranatpatronen mit Dopp.Z. S/60 Fl.*, auf Laufzeit eingestellt oder in Nullstellung, bei Fallhöhe unter 1 m, ausgenommen bei Fall auf Stahl, Beton oder Eisen wie unter a).  |