C. Angaben über III. ZünderC. Angaben über V. GewichtsangabenInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 8,8 cm Kampfwagenkanone 36
Angaben über
IV. Behandeln hingefallener Patronen
45. a)

Hingefallene Patronen sind brauchbar und können verfeuert werden, wenn sie nach Abschnitt C II Nr. 17 keine Mängel aufweisen. Beachte Nr. 30.

b)

Sprenggranatpatronen mit Dopp.Z. S/60 Fl.*, auf Laufzeit eingestellt oder in Nullstellung sind unbrauchbar bei Fallhöhe über 1 m und bei Fall auf Stahl, Beton und Eisen aus jeder Höhe. Jedoch sind diese Patronen transportsicher und nach Nr. 32 zu behandeln.

c)

Sprenggranatpatronen mit Dopp.Z. S/60 Fl.*, auf Laufzeit eingestellt oder in Nullstellung, bei Fallhöhe unter 1 m, ausgenommen bei Fall auf Stahl, Beton oder Eisen wie unter a).