Merkblatt für die Munition der 8,8 cm Kampfwagenkanone 36 |
Angaben über |
IV. Behandeln hingefallener Patronen |
45. | a) |
Hingefallene Patronen sind brauchbar und können verfeuert werden, wenn sie nach Abschnitt C II Nr. 17 keine Mängel aufweisen. Beachte Nr. 30. |
b) |
Sprenggranatpatronen mit Dopp.Z. S/60 Fl.*, auf Laufzeit eingestellt oder in Nullstellung sind unbrauchbar bei Fallhöhe über 1 m und bei Fall auf Stahl, Beton und Eisen aus jeder Höhe. Jedoch sind diese Patronen transportsicher und nach Nr. 32 zu behandeln. |
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c) |
Sprenggranatpatronen mit Dopp.Z. S/60 Fl.*, auf Laufzeit eingestellt oder in Nullstellung, bei Fallhöhe unter 1 m, ausgenommen bei Fall auf Stahl, Beton oder Eisen wie unter a). |