Merkblatt für die Munition der 8,8 cm Kampfwagenkanone 36 |
Angaben über |
I. Geschosse |
1. |
Patronen mit Geschossen verschiedener Konstruktion (z.B. Sprgr. und Pzgr.) dürfen nicht durcheinander verfeuert werden, da die schußtafelmäßigen Unterlagen ver-schieden sind. Erfordert die Lage ein Übergehen von Sprgr. auf Pzgr. oder umge-kehrt, so sind die Schießgrundlagen aus der für die betreffende Geschoßart be-stimmten Schußtafel zu ermitteln. |
Für eine Schießaufgabe sind nach Möglichkeit nur Geschosse mit gleichen Führungs-ringen zu verwenden. |
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2. |
Patronen mit Geschossen gleicher Konstruktion, aber verschiedener Gewichtsklas-sen, ergeben ballistische Unterschiede. Beim Übergehen von einer Gewichtsklasse zur anderen sind daher die besonderen Einflüsse in den BWE-Tafeln zu berücksich-tigen. |
3. |
Patronen mit Rissen in den Geschossen sind nicht zu verfeuern; ihr Vorkommen ist an OKH (AHA/In 6 und Wa A) zu melden. Derartige Patronen sind entsprechend ge-kennzeichnet an die Munitionsausgabestelle zur Weiterleitung an die Kommandantur des Versuchsplatzes Kummersdorf (für Wa Prüf 1) abzugeben. |
4. |
Die Führungsringe dürfen nicht bestoßen sein. Kleinere Beschädigungen des Füh-rungsringes sind durch Befeilen oder vorsichtiges Beitreiben des Metalls so zu glät-ten, daß die Form des Ringes nicht beeinträchtigt wird. |
5. |
Bei den Pzgr. muß die Haube fest auf dem Geschoß sitzen, kleinere Beschädigungen derselben sind belanglos. |
6. |
Folgende Fehler an den Geschossen machen die Patronen unbrauchbar: |
a) | Fehler nach Nr. 3, | |
b) |
Führungsringe, die beim Instandsetzen in der Form stark beeinträchtigt wurden, oder deren Beschädigungen nicht beseitigt werden können, s. Nr. 4, |
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c) |
Geschosse, die andere nicht zweifelsfrei zu beseitigende Beschädigungen oder unklare Bezeichnungen haben, |
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d) |
Geschosse mit flüssigen Ausscheidungen des Sprengstoffes am Mundlochgewin-de, |
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e) | Panzergranaten, deren Haube lose sitzt der stark verbeult ist. |
7. |
Unbrauchbare Patronen nach Nr. 6 a bis e sind entsprechend gekennzeichnet an die nächste Munitionsausgabestelle zurückzugeben (21). |
8. |
Der Anstrich der Geschosse ist aus den Anlage 1 bis 5 zu ersehen. Alle Sprenggra-naten erhalten eingeprägte und aufgetragene Kennzeichen. Panzergranaten haben keine eingeprägten, sondern nur aufgetragene Kennzeichen. Die Kennzeichen sind angebracht, um die Munition richtig verwenden, verwalten und, falls besondere Vor-kommnisse auftreten, beurteilen zu können. |
9. |
Die Sprenggranaten tragen auf der Mitte des zylindrischen Teils die Kennzahl für Sprengstoffart, Ort, Monat, Jahr der Ladens der Granate in 6 mm hohen Zeichen eingeprägt. |
10. |
Die farbigen Kennzeichen sind aus den Anlagen 1 bis 5 ersichtlich und in ihrer Be-deutung erläutert. |