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| Merkblatt für die Munition der 8,8 cm Kampfwagenkanone 36 | 
| Angaben über | 
| I. Geschosse | 
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     1.  | 
    
       Patronen mit Geschossen verschiedener Konstruktion (z.B. Sprgr. und Pzgr.) dürfen nicht durcheinander verfeuert werden, da die schußtafelmäßigen Unterlagen ver-schieden sind. Erfordert die Lage ein Übergehen von Sprgr. auf Pzgr. oder umge-kehrt, so sind die Schießgrundlagen aus der für die betreffende Geschoßart be-stimmten Schußtafel zu ermitteln.  | 
  
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       Für eine Schießaufgabe sind nach Möglichkeit nur Geschosse mit gleichen Führungs-ringen zu verwenden.  | 
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| 2. | 
       Patronen mit Geschossen gleicher Konstruktion, aber verschiedener Gewichtsklas-sen, ergeben ballistische Unterschiede. Beim Übergehen von einer Gewichtsklasse zur anderen sind daher die besonderen Einflüsse in den BWE-Tafeln zu berücksich-tigen.  | 
  
| 3. | 
       Patronen mit Rissen in den Geschossen sind nicht zu verfeuern; ihr Vorkommen ist an OKH (AHA/In 6 und Wa A) zu melden. Derartige Patronen sind entsprechend ge-kennzeichnet an die Munitionsausgabestelle zur Weiterleitung an die Kommandantur des Versuchsplatzes Kummersdorf (für Wa Prüf 1) abzugeben.  | 
  
| 4. | 
       Die Führungsringe dürfen nicht bestoßen sein. Kleinere Beschädigungen des Füh-rungsringes sind durch Befeilen oder vorsichtiges Beitreiben des Metalls so zu glät-ten, daß die Form des Ringes nicht beeinträchtigt wird.  | 
  
| 5. | 
       Bei den Pzgr. muß die Haube fest auf dem Geschoß sitzen, kleinere Beschädigungen derselben sind belanglos.  | 
  
| 6. | 
       Folgende Fehler an den Geschossen machen die Patronen unbrauchbar:  | 
  
| a) | Fehler nach Nr. 3, | |
| b) | 
       Führungsringe, die beim Instandsetzen in der Form stark beeinträchtigt wurden, oder deren Beschädigungen nicht beseitigt werden können, s. Nr. 4,  | 
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| c) | 
       Geschosse, die andere nicht zweifelsfrei zu beseitigende Beschädigungen oder unklare Bezeichnungen haben,  | 
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| d) | 
       Geschosse mit flüssigen Ausscheidungen des Sprengstoffes am Mundlochgewin-de,  | 
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| e) | Panzergranaten, deren Haube lose sitzt der stark verbeult ist. | 
| 7. | 
       Unbrauchbare Patronen nach Nr. 6 a bis e sind entsprechend gekennzeichnet an die nächste Munitionsausgabestelle zurückzugeben (21).  | 
  
| 8. | 
       Der Anstrich der Geschosse ist aus den Anlage 1 bis 5 zu ersehen. Alle Sprenggra-naten erhalten eingeprägte und aufgetragene Kennzeichen. Panzergranaten haben keine eingeprägten, sondern nur aufgetragene Kennzeichen. Die Kennzeichen sind angebracht, um die Munition richtig verwenden, verwalten und, falls besondere Vor-kommnisse auftreten, beurteilen zu können.  | 
  
| 9. | 
       Die Sprenggranaten tragen auf der Mitte des zylindrischen Teils die Kennzahl für Sprengstoffart, Ort, Monat, Jahr der Ladens der Granate in 6 mm hohen Zeichen eingeprägt.  | 
  
| 10. | 
       Die farbigen Kennzeichen sind aus den Anlagen 1 bis 5 ersichtlich und in ihrer Be-deutung erläutert.  |