B. Verzeichnis der zu beachtenden VorschriftenC. Angaben über II. PatronenInhaltsverzeichnis
Merkblatt für die Munition der 8,8 cm Kampfwagenkanone 36
Angaben über
I. Geschosse

1.

Patronen mit Geschossen verschiedener Konstruktion (z.B. Sprgr. und Pzgr.) dürfen nicht durcheinander verfeuert werden, da die schußtafelmäßigen Unterlagen ver-schieden sind. Erfordert die Lage ein Übergehen von Sprgr. auf Pzgr. oder umge-kehrt, so sind die Schießgrundlagen aus der für die betreffende Geschoßart be-stimmten Schußtafel zu ermitteln.

Für eine Schießaufgabe sind nach Möglichkeit nur Geschosse mit gleichen Führungs-ringen zu verwenden.

2.

Patronen mit Geschossen gleicher Konstruktion, aber verschiedener Gewichtsklas-sen, ergeben ballistische Unterschiede. Beim Übergehen von einer Gewichtsklasse zur anderen sind daher die besonderen Einflüsse in den BWE-Tafeln zu berücksich-tigen.

3.

Patronen mit Rissen in den Geschossen sind nicht zu verfeuern; ihr Vorkommen ist an OKH (AHA/In 6 und Wa A) zu melden. Derartige Patronen sind entsprechend ge-kennzeichnet an die Munitionsausgabestelle zur Weiterleitung an die Kommandantur des Versuchsplatzes Kummersdorf (für Wa Prüf 1) abzugeben.

4.

Die Führungsringe dürfen nicht bestoßen sein. Kleinere Beschädigungen des Füh-rungsringes sind durch Befeilen oder vorsichtiges Beitreiben des Metalls so zu glät-ten, daß die Form des Ringes nicht beeinträchtigt wird.

5.

Bei den Pzgr. muß die Haube fest auf dem Geschoß sitzen, kleinere Beschädigungen derselben sind belanglos.

6.

Folgende Fehler an den Geschossen machen die Patronen unbrauchbar:

a) Fehler nach Nr. 3,
b)

Führungsringe, die beim Instandsetzen in der Form stark beeinträchtigt wurden, oder deren Beschädigungen nicht beseitigt werden können, s. Nr. 4,

c)

Geschosse, die andere nicht zweifelsfrei zu beseitigende Beschädigungen oder unklare Bezeichnungen haben,

d)

Geschosse mit flüssigen Ausscheidungen des Sprengstoffes am Mundlochgewin-de,

e) Panzergranaten, deren Haube lose sitzt der stark verbeult ist.
7.

Unbrauchbare Patronen nach Nr. 6 a bis e sind entsprechend gekennzeichnet an die nächste Munitionsausgabestelle zurückzugeben (21).

Anstrich und Kennzeichen der Geschosse

8.

Der Anstrich der Geschosse ist aus den Anlage 1 bis 5 zu ersehen. Alle Sprenggra-naten erhalten eingeprägte und aufgetragene Kennzeichen. Panzergranaten haben keine eingeprägten, sondern nur aufgetragene Kennzeichen. Die Kennzeichen sind angebracht, um die Munition richtig verwenden, verwalten und, falls besondere Vor-kommnisse auftreten, beurteilen zu können.

9.

Die Sprenggranaten tragen auf der Mitte des zylindrischen Teils die Kennzahl für Sprengstoffart, Ort, Monat, Jahr der Ladens der Granate in 6 mm hohen Zeichen eingeprägt.

10.

Die farbigen Kennzeichen sind aus den Anlagen 1 bis 5 ersichtlich und in ihrer Be-deutung erläutert.

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