Heeresfeuerwerkerei - Munitionsarbeiten bei Munition für Geschütze und Werfer |
B. Munitionsarbeiten allgemeiner Art |
IV. Laden und Entladen der Üb.-Granaten |
(1) Bei Schießübungen werden außer den Geschossen mit brisanter Sprengladung auch solche mit einer Übungssprengladung verwendet. Derart geladene Geschosse heißen Übungsgeschosse. Bei allen Übungsgeschossen ist die Sprengladung so be-messen, daß bei Rohrzerspringern das Geschützrohr nicht auseinandergerissen wird. Das schußfertige Gewicht der Übungsgeschosse ist dem der Brisanzgeschos-se gleich; soweit erforderlich und die Üb.-Sprengladung nicht den ganzen Hohl-raum des Geschoßinneren ausfüllt, erhalten sie als Gewichtsausgleich unter der Üb.-Sprengladung einen Bodenguß aus einer Pech-Schwerspat-Mischung oder aus Magnesiakitt. |
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(2) Die Übungssprengladung kann aus einer kleinen brisanten Sprengladung (Zünd-ladung) in Verbindung mit einem Leucht-, Rauch- oder Nebelsatz hergestellt wer-den oder als fertige Üb.-Sprengladung bestehen. |
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Die fertigen Üb.-Sprengladungen können in der äußeren Form den brisanten Sprengladungen gleichen und füllen dann wie diese den ganzen Hohlraum des Ge-schosses aus. Sie können aber auch als sogenannte Stabladung (z.B. Üb.- T.-La-dungen) gefertigt sein. Diese sind im Durchmesser so gehalten, daß sie, nach Ein-bringen einer bestimmten Füllmasse in das Geschoß, durch das Geschoßmundloch hindurch in das Geschoß eingesetzt werden können. Sie werden vor allem für die Geschosse verwendet, die keinen abschraubbaren Kopf oder Boden haben. |
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Außerdem können Üb.-Sprengladungen aus Sprengschwarzpulver bestehen. Es werden jedoch Übungsgeschosse mit losem Schwarzpulver im Beutel nur noch sel-ten gefertigt, da die Sprengwolke dieser Geschosse schwieriger zu beobachten ist, als die der Geschosse mit einer Üb.-Sprengladung. |
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(3) Die fertigen Üb.-Sprengladungen sind auf dem zylindrischen Teil mit der Benen-nung der Sprengladung versehen. |
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Reinigen,
Untersuchen und Bezeichnen der leeren |
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Das Reinigen und Untersuchen der leeren Geschosse ist nach Nr. 9 und folgenden vorzunehmen. |
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Die Geschosse (Wgr.) erhalten nach dem Reinigen und Untersuchen nach den An-gaben der zuständigen Laborierzeichnung das Kennzeichen für das Üb.-Geschoß (Üb., Üb. T. usw.) eingeprägt. |
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Untersuchen und
Einsetzen der fertigen Üb.-Sprengladungen |
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(1) Die Üb.-Sprengladungen sind sinngemäß nach Nr. 51 und 52 zu untersuchen. |
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Bei Üb.-Sprengladungen mit Nebelbüchsen müssen die Nebelbüchsen vollkommen dicht sein. Undichte Stellen machen sich durch Nebelbildung und durch süßlichen, scharfen, etwas stechenden Geruch bemerkbar. Derartige Sprengladungen sind im Sprengplatzgelände zu sprengen. |
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Die in der Vorschrift H.Dv. 211 gegebenen Vorsichtsmaßnahmen bei Arbeiten mit Nebelsäure sind sinngemäß zu beachten. |
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(2) Verpassen und Einsetzen der fertigen Üb.-Sprengladungen in Pappbüchse oder Papier in das Geschoß mit abschraubbarem Kopf oder abschraubbarem Boden er-folgt sinn gemäß nach Nr. 54 bis 79 dieser Vorschrift. |
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Bevor der Kopf aufgeschraubt wird, ist stets der richtige Sitz der Sprengladung mit einer Hilfslehre zu prüfen. |