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Heeresfeuerwerkerei - Geschosse für Geschütze, Nebelwerfer und Granatwerfer |
VII. Geschoßeinzelteile |
51. Zur Aufnahme der Zündladung haben die Geschosse mit Mundlochgewinde M 50 X 3 eine Mundlochbuchse (K.Gr. rot, F.H.Gr.) oder lg. Mundlochbuchse (15 cm Gr. 18 und 19). Es gibt auch noch andere Arten von Mundlochbuchsen. Sind die Geschosse für Bodenzün-der eingerichtet, so kann eine Bodenlochbuchse verwendet werden; diese nimmt dann die Zündladung und den Zünder auf. |
52. Einige Geschosse (21 cm Gr. 17) haben zwischen den Auflageflächen des Bodens und der Geschoßhülle einen Bleiring. Der Bleiring – Dichtungsring genannt – soll das Eintreten der Pulvergase in die Geschoßhöhlung verhindern. Zu diesem Zweck muß der Boden so fest angezogen sein, daß einwandfreies Dichten durch den Bleiring gewährleistet ist. |
53. Nebelgeschosse haben zur Aufnahme der Sprengladung (Kammerhülsenladung) eine Kammerhülse, die in den Kopfteil eingewalzt ist. Der Kopfteil dient gleichzeitig zur Aufnah-me der Mundlochbuchse. |
Die Nebelgeschosse werden den H.Ma. mit eingefülltem Nebelstoff geliefert. |