VI. Werkstoff und Herstellungsart der verschiedenen GeschosseVerzeichnis der BilderInhaltsverzeichnis
Heeresfeuerwerkerei - Geschosse für Geschütze, Nebelwerfer und Granatwerfer
VII. Geschoßeinzelteile

51. Zur Aufnahme der Zündladung haben die Geschosse mit Mundlochgewinde M 50 X 3 eine Mundlochbuchse (K.Gr. rot, F.H.Gr.) oder lg. Mundlochbuchse (15 cm Gr. 18 und 19). Es gibt auch noch andere Arten von Mundlochbuchsen. Sind die Geschosse für Bodenzün-der eingerichtet, so kann eine Bodenlochbuchse verwendet werden; diese nimmt dann die Zündladung und den Zünder auf.

52. Einige Geschosse (21 cm Gr. 17) haben zwischen den Auflageflächen des Bodens und der Geschoßhülle einen Bleiring. Der Bleiring – Dichtungsring genannt – soll das Eintreten der Pulvergase in die Geschoßhöhlung verhindern. Zu diesem Zweck muß der Boden so fest angezogen sein, daß einwandfreies Dichten durch den Bleiring gewährleistet ist.

53. Nebelgeschosse haben zur Aufnahme der Sprengladung (Kammerhülsenladung) eine Kammerhülse, die in den Kopfteil eingewalzt ist. Der Kopfteil dient gleichzeitig zur Aufnah-me der Mundlochbuchse.

Die Nebelgeschosse werden den H.Ma. mit eingefülltem Nebelstoff geliefert.