B. Nachprüfen der Lehren auf AbnutzungInhaltsverzeichnis
Heeresfeuerwerkerei - Richtlinien für den Gebrauch und das Nachprüfen der Lehren in den Heeres-Munitionsanstalten
C. Nachprüfen der Feinmeßgeräte

62.

Vor jeder Benutzung der Feinmeßgeräte sind diese auf gute Gangbarkeit, tadellose Beschaffenheit der Meßflächen und Teilungen und auf richtige Nullstellung zu prü-fen.

63.

Bei Schieblehren sind die Schenkel zusammenzuschieben; es darf in dieser Stellung kein Licht durchfallen und es muß der 0-Strich der Nonius- mit dem 0-Strich der Limbusteilung zusammenfallen.

64.

Bei Schraublehren läßt sich die 0-Stellung und ein etwa vorhandener zu loser Gang berichtigen. Wie das geschieht, ist aus jeder neu gelieferten Schraublehre mitgege-benen Gebrauchsanweisung zu ersehen.

65.

Die wichtigsten und zurzeit genauesten handelsüblichen Feinmeßgeräte sind die Endmaße. Das sind stählerne Meßklötzchen von genauester Länge und hoher Ober-flächengüte. Bie zu einem vollen Satz gehörenden Endmaße sind in ihrer Länge so gestuft, daß mit ihnen mehrere Hunderttausend Zusammensetzungen möglich sind. Mit Hilfe von Endmaßklemmen und Meßschnäbeln lassen sich Rachenlehren bilden, mit denen man Außen- und Innenmaße mit 1/1000 mm Genauigkeit feststellen kann (Bild 34).

Bild 34

66.

Die Endmaße bilden die Grundlage für die Neuabnahme der Lehren. Soweit solche bei den Munitionsanstalten vorhanden sind, können sie auch zur Nachprüfung der dort vorhandenen Feinmeßgeräte und Lehren dienen.

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