Truppen-Übungsplatz-Vorschrift |
Anlage 2 |
Kommandantur des Truppenübungsplatzes X Nr. . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . |
Zeiteingabe zum 15.11.19 . . |
Übersicht |
über die Belegungsfähigkeit der
Lager*) nach dem Stande vom Oktober 19 . . . . |
Offz |
Uffz- und Mannsch. |
Pferde | Bemerkungen | |||
1. | Tatsächlich vorhandene Unterkünfte | |||||
a) | In Gebäuden und Steinbaracken |
Hierzu kommen |
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b) | in winterfesten Holzbaracken | |||||
c) | in Wellblechbaracken | |||||
d) | in Notunterkünften (nicht winterfesten Holzbaracken, Stall-böden usw.) | |||||
Sa. 1 |
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2. | Dann sind durch stand-ortmäßige Unterbringung von Truppen, Kdtr.- und Standortpersonal, Inan-spruchnahme für sonstige dienstliche Zwecke der Kommandantur, der Ver-waltungsstellen usw. der Belegung dauernd ent-zogen. |
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Sa. |
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Davon in Gebäuden zu | ||||||
1 a) |
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b) |
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c) |
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d) |
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Sa. 2 |
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3. | Mithin bleiben für Belegung durch übende Truppe ver-fügbar zu | |||||
1 a) |
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b) |
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c) |
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d) |
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Sa. 3 |
Über Gen.Kdo. . . . . . . . . . . an O.K.H. |
. . . . . .
. . ., den . . . . . . . 19 . . (Unterschrift) |