Allgemeine Angaben; B. MunitionAllgemeine Angaben; C. Grundlagen der Schußtafel
Schußtafel für den schweren Granatwerfer 34 (8 cm)
Allgemeine Angaben
B. Munition

7. Behandlung beschädigter und hingefallener Wurfgranaten mit Zündern.

Wurfgranaten, bei denen die Zünder stark beschädigt sind, dürfen nicht verfeuert wer-den. Sie sind als Blindgänger zu behandeln und zu sprengen.

Bei Wgr.Z. 38, Wgr.Z. 38 St. und Wgr.Z. 38 C ist beim Schütteln ein Klappern der im In-neren einlaborierten Kugel zu vernehmen. Dies ist durch den Aufbau des Zünders begrün-det und hinsichtlich ihrer Verwendung unbedenklich.

Wgr.Z. 38, Wgr.Z. 38 St. und Wgr.Z. 38 C mit beschädigter Abschlußplatte sind nach Entfernen der Abschlußplatte und wenn keine anderen Mängel vorhanden sind, verwen-dungsfähig. Wegen ungenügender Abdichtung sind sie jedoch spätestens innerhalb von 2 Tagen nach Entfernen der Abschlußplatte zu verfeuern; vgl. auch Ziffer 5.

Wgr.Z. T, bei denen die Abschlußplatte fehlt, verbeult ist oder lose sitzt, dürfen nicht verfeuert werden, weil Frühzerspringer auftreten können. Wurfgranaten mit solchen Zün-dern sind aber transportsicher. Sie sind zu kennzeichnen und an die Munitionsausgabe-stelle zurückzugeben; vgl. auch Ziffer 6.

Hinsichtlich der Fallhöhe ist folgendes zu beachten:

Wurfgranaten mit Wgr.Z. 38, Wgr.Z. 38 St. und Wgr.Z. 38 C, die aus einer Fallhöhe von über 5 m fallengelassen worden sind, sind nicht transportsicher; insbesondere dürfen sie nicht mit der Spitze nach unten aufgestoßen werden. Sie dürfen jedoch verfeuert wer-den, wenn Geschoß und Zünder keine Beschädigungen aufweisen. Eine evtl. beschädigte Abschlußplatte ist jedoch vorher zu entfernen (siehe 3. Absatz). Ist ein Verfeuern in der gleichen Feuerstellung nicht möglich, so ist die Wurfgranate als Blindgänger zu behandeln und zu sprengen. Bei einer Fallhöhe unter 5 m auf Beton, Stahl oder gewachsenen Boden wird die Verwendbarkeit und Transportsicherheit der Wurfgranaten nicht beeinträchtigt, wenn Geschoß und Zünder nicht beschädigt sind (bezügl. Abschlußplatte siehe 3. Ab-satz).

Wurfgranaten mit Wgr.Z. T, die aus einer Fallhöhe unter 3 m fallengelassen worden sind, dürfen verfeuert werden, wenn Geschoß und Zünder unbeschädigt geblieben sind. Betrug die Fallhöhe über 3 m, so dürfen die Wurfgranaten nicht verfeuert werden. Sie sind auch nicht transportsicher. Die Wurfgranaten sind als Blindgänger zu bezeichnen und zu spren-gen.

Wurfgranaten mit fehlerhaften, verbogenen oder zerbrochenen Flügeln sind an die Muniti-onsausgabestelle zurückzugeben. Hinsichtlich der Transportsicherheit beachte hierbei je-doch die für die Zünder vorgeschriebenen Bestimmungen.

8. Treibladungen

Die einzelnen Ladungsteile bestehen aus:

  Pulversorte 8 cm
Wgr.
Patr,
39
Teilkartusche  
  2 3 4 5  
 

enthält in g

 
 

Ngl.Bl.P. – 12,5 – (1 · 1 · 0,2)

10 ... ... ... ...  
 

Ngl.Rg.P. – 12,5 – (0,4 · 60/30)

... 9 9 9 9  

Danach ergeben sich folgende Gewichte der einzelnen Ladungen:

  Ladung
Nr.
Ladungsgewicht in g  
  Ngl.Bl.P. – 12,5 –
(1 · 1 · 0,2)
Patrone
Ngl.Rg.P. – 12,5 –
(0,4 · 60/30)
 
         
  1. 10 ...  
  2. 10 9  
  3. 10 18  
  4. 10 27  
  5. 10 36  
         

9. Schußfertigmachen. Die Wurfgranaten werden mit eingesetzter Patrone schußfertig geliefert. Die Teilkartuschen sind nach Maßgabe der kommandierten Ladung so über den Flügelschaft zu streifen, daß sie an den Flügelblechen anliegen.

Die Wurfgranaten und Treibladungen sind erst kurz vor dem Verbrauch aus den Packge-fäßen zu entnehmen und niemals auf die Erde oder auf Schnee zu legen. Die Munition ist gegen Regen, Schnee, Nebel und große Kälte zu schützen. Bei nassen Wurfgranaten und ganz besonders bei feucht gewordenen Patronen und Treibladungen treten Kurzschüs-se, unregelmäßige, größere Streuungen und u.U. Blindgänger auf, wodurch der Geschoß-zweck nicht erreicht wird und außerdem die eigene Truppe gefährdet werden kann. Feuchte Patronen und Treibladungen sind unbrauchbar und deshalb an die Munitionsaus-gabestelle zurückzugeben.

Wichtig ist ferner, daß auch das Rohrinnere des Wefers vor dem Laden völlig trok-ken ist.

Bei großer Kälte ist möglichst nicht mit den größten Ladungen zu feuern. Muß geschos-sen werden, so ist das Feuer, wenn irgend angängig, mit einigen Schüssen der kleineren Ladung zu eröffnen. Jedoch darf mit der 1. Ladung möglichst nicht gefeuert werden, weil bei dieser Ladung Streuungen, Blindgänger usw. wie bei Schießen mit feuchten Treibla-dungen auftreten.

Die Munition ist auch vor Sonnenbestrahlung zu schützen, da hierdurch die Pulvertempe-ratur der Patrone und Teilkartuschen und somit die Anfangsgeschwindigkeit der Wurfgra-naten erhöht wird, wodurch Weitschüsse entstehen.

Bei Versagern (Zündhütchenversager, Schlagbolzenbruch u.a.) dürfen die Wurfgranaten nicht längere Zeit in heiß gewordenen Rohren belassen werden, weil sich die Rohrwärme auf das Geschoß überträgt. Hierdurch besteht bei der Treibladung wie auch beim Geschoß die Gefahr vorzeitiger Entzündung. Unbrauchbare Patronen sind durch mitgeführte Vor-ratspatronen zu ersetzen. Zu diesem Zweck ist die Halteschraube am Flügelschaft der Wurfgranate zu lösen. An Stelle der unbrauchbaren Patrone ist eine brauchbare bis zur festen Anlage in den Flügelschaft einzuschieben. Die Halteschraube ist wieder fest anzu-ziehen. Unbrauchbare Patronen sind zu kennzeichnen und an die Munitionsausgabestelle zurückzugeben.

10. Kartuschvorlagen

Zum Beseitigen des bei Nachtschießen auftretenden Mündungsfeuers erhalten die 2., 3., 4. und 5. Ladung je eine Kartuschvorlage von 10 g Kaliumsulfat. Die Kartuschvorlage ist bei der 2. Ladung auf die Teilkartusche und bei mehreren Teilkartuschen, also bei der 3. bis 5. Ladung auf die oberste Teilkartusche anzulegen. Hierzu ist die schlauchartige Kar-tuschvorlage um den Flügelschaft der Wurfgranate herumzulegen und in sich zusammen-zubinden (Schleife !)

Bei Schießen mit Kartuschvorlagen muß mit Schußweitenverkürzungen bis zu 50 m ge-rechnet werden.

11. Bei starkem Gegenwind entstehen Kurzschüsse. In diesem Falle darf deshalb nur auf Entfernungen über 100 m geschossen werden, da sonst die Bedienungsmannschaften ge-fährdet werden.

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