2. Allgemeine Angaben; II. Munition2. Allgemeine Angaben; III. Leistung des GeschützesInhaltsverzeichnis
Schußtafel für die schwere Feldhaubitze 37 (t)
2. Allgemeine Angaben
II. Munition

8. Die einzelnen Ladungen der s.F.H. 37 (t) mit Pulvern normaler Leistung beste-hen aus:

  Pulversorte Der
Ladungs-
beutel

Teilkartusche Nr.

 
  1 2 3 4 5  
 

enthält in kg

 
                 
  Spr.Schw.P.
– TA –
0,06
(Beildg.)
... ... ... ... ...  
                 
  Ngl.Str.P.
– M 36 –
(1,2/12/380)
... etwa
1,97
etwa
0,31
... ... ...  
                 
  Ngl.Str.P.
– M 36 –
(1,5/15/38)
... ... ... etwa
0,44
etwa
1,09
etwa
1,04
 
                 

Danach ergeben sich folgende Gewichte der einzelnen Ladungen:

  La-
dung
Ladungsgewicht in kg  
  Spr.Schw.P.
– TA –
Ngl.Str.P.
– M 36 –
(1,2/12/380)
Ngl.Str.P.
– M 36 –
(1,5/15/380)
 
  (Beildg.) etwa etwa  
           
  1 0,06 1,97 ...  
  2 0,06 2,28 ...  
  3 0,06 2,28 0,44  
  4 0,06 2,28 1,53  
  5 0,06 2,28 2,57  
           

Die Ladungsgewichte sind veränderlich und werden für jede Pulverlieferung besonders er-schossen.

Die Beiladung ist an der Außenseite des Ladungsbeutelbodens angenäht. Die Streifenpul-verpackungen der 1. Ladung sind an der Innenseite des Mantels des Ladungsbeutels be-festigt. Die Teilkartuschen 2 bis 5 sind im Innern des Ladungsbeutels herausnehmbar ein-gelagert. Der Kropf des Ladungsbeutels ist durch Bindfaden zugebunden.

Für die s.F.H. 37 (t) ist außerdem folgender neuer mündungsfreier Ladungsaufbau einge-führt worden.

Diglykol-Aufbau

  Pulversorte Der
Ladungs-
beutel

Teilkartusche Nr.

 
  1 2 3 4 5  
 

enthält in kg

 
                 
  Spr.Schw.P.
– TA –
0,06
(Beildg.)
... ... ... ... ...  
                 
  Digl.R.P.
– M 9,7 –
(380 · 4,5/1,8)
... etwa
1,90
etwa
0,30
... ... ...  
                 
  Digl.R.P.
– 9,7 –
(380 · 6,6/3,3)
... ... ... etwa
0,30
etwa
1,12
etwa
1,04
 
                 
  Nz.R.P.
(380 · 4/2)
... 0,15 ... 0,25 ... 0,20  
                 

Danach ergeben sich folgende Gewichte der einzelnen Ladungen:

  La-
dung
Ladungsgewichte in kg  
  Spr.Schw.P.
– TA –
Digl.R.P.
– M 9,7 –
(380 · 4,5/1,8)
Digl.R.P.
– 9,7 –
(380 · 6,6/3,3)
Nz.R.P.
(380 · 4/2)
 
  (Beildg.) etwa etwa etwa  
             
  1 0,06 1,90 ... 0,15  
  2 0,06 2,20 ... 0,15  
  3 0,06 2,20 0,30 0,40  
  4 0,06 2,20 1,42 0,40  
  5 0,06 2,20 2,46 0,60  
             

Die Ladungen mit dem Diglykol-Aufbau sind solange als Nachtladungen zu verfeuern, bis die Ladungen mit dem bisherigen Nitroglyzerin-Aufbau verbraucht sind.

Die verschiedenen Ladungsaufbauten und ihre Teile dürfen nicht durcheinander verfeuert werden, vgl. auch Ziffer 1a.

9. Das Pulver ändert seinen Feuchtigkeitsgehalt nur in verschwindend geringem Maße.

Es muß aber vor äußerlich anhaftender Feuchtigkeit (Regen, Schnee, Nebel und großer Kälte) geschützt werden, da hierdurch die Anfangsgeschwindigkeit in unberechenbarer Weise verringert wird, was Kurzschüsse zur Folge hat.

Das Pulver muß auch vor Sonnenbestrahlung geschützt werden, da durch Wärme der Feuchtigkeitsgehalt verringert und die Anfangsgeschwindigkeit erhöht wird, was Weit-schüsse zur Folge hat.

In den gemäßigten Zonen darf bei Pulvertemperaturen über + 35° C und in den Tropen bei Pulvertemperaturen über + 50° C nicht geschossen werden. Bei höheren Pulvertemperaturen entstehen zu große Gasdrücke, wodurch Überbeanspruchung des Ge-räts eintritt. In den B.W.E.-Tafeln, d. Besondere Einflüsse, werden die in den Täfelchen "Pulvertemperatur" angegebenen Gradzahlen bei einem evtl. Neudruck der Schußtafel bei + 35° C bzw. + 50° C begrenzt werden.

10. Schußfertigmachen der Ladungen.

Die Kartuschen der s.F.H. 37 (t) werden mit der 5. Ladung in einem Ladungsbeutel schußfertig geliefert.

Soll mit der 4. Ladung gefeuert werden, so ist der Ladungsbeutel aufzubinden und die mit »5« bezeichnete Teilkartusche zu entnehmen.

Soll mit der 3. Ladung gefeuert werden, so sind die mit »5« und »4« bezeichneten Teil-kartuschen zu entnehmen.

Soll mit der 2. Ladung gefeuert werden, so sind die mit »5«, »4« und »3« bezeichneten Teilkartuschen zu entnehmen.

Soll mit der 1. Ladung gefeuert werden, so sind die mit »5«, »4«, »3« und »2« bezeich-neten Teilkartuschen zu entnehmen.

Nachdem die nichtbenötigten Teilkartuschen entnommen sind, ist der Ladungsbeutel wie-der zuzubinden.

Die Ladungen sind mit dem Kopf des Ladungsbeutels voran in den Ladungsraum einzuset-zen. Die Beiladung am Boden des Ladungsbeutels zeigt zum Verschluß. Es ist darauf zu achten, daß die Beiladung bei geschlossenem Verschluß möglichst an der vorderen Ver-schlußfläche anliegt, damit sie vom Zündstrahl der Zündhülse getroffen werden kann. Das Heranschieben des Kartuschbeutels bis zum Geschoßboden führt zu Versagern und ist da-her verboten.

11. Tritt ein Versager auf, so ist sofort ein zweites und gegebenenfalls ein drittes Mal ab-zuziehen. Tritt wieder ein Versager auf, dann ist der Verschluß nach einer Wartezeit von 5 Minuten auf Befehl des Geschützführers zu öffnen. Folgende Fälle sind dann zu unter-scheiden:

a)

Hat die Zündhülse nicht gezündet, so ist sie durch eine neue zu ersetzen.

b)

Hat die Zündhülse aber gezündet, jedoch den Feuerstrahl nicht auf die Kartusche übertragen, so ist die Zündhülse durch eine neue zu ersetzen. Gegebenenfalls ist die Beutelkartusche näher an den Verschluß heranzulegen.

c)

Hat der Feuerstrahl die Kartusche getroffen (schwarze Färbung des Kartuschbeu-tels!), so sind Zündhülse und Kartusche durch neue zu ersetzen.

12. Die Zündhülse 37 (t) dient zum Zünden der Beutelkartusche. Sie ist vor Feuchtigkeit zu schützen und erst unmittelbar vor dem Schuß in die für sie im Geschützverschluß vor-gesehene Ausbohrung einzusetzen.

13. Nach jedem Schuß, auch in der Nacht, ist durch das Rohr zu sehen, um festzustellen, ob Kartuschreste oder sonstige Fremdkörper liegengeblieben sind. Diese sind zu entfer-nen, da sonst Ladehemmungen entstehen.

II. MunitionIII. Leistung des Geschützes und IV. Grundlagen der TafelnInhaltsverzeichnis