| Schußtafel für die schwere Feldhaubitze 37 (t) |
| 2. Allgemeine Angaben |
| II. Munition |
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1a. Um den Einfluß verschiedenartiger Pulverlieferungen und Führungsbänder auf die Ge-schoßstreuung auszuschalten, ist folgendes zu beachten: |
| Für einen Schießauftrag sind nach Möglichkeit nur |
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Ladungen gleicher Pulverlieferung und Geschosse gleicher Art mit gleichen Führungsbän-dern |
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zu verwenden. Sonst entstehen unregelmäßige, größere Streuungen, durch die die schnelle Erfüllung des Schießauftrages und somit der Erfolg in Frage gestellt wird. |
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Bei Granaten die keinen Rauchentwickler enthalten, ist auf dem zylindrischen Teil und auf dem Geschoßboden hinter der Geschoßbezeichnung das Kennzeichen o R aufschabloniert. |
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1. Die Angaben dieser Schußtafel gelten für schußtafelmäßiges Gewicht der schußfertigen Geschosse mit den in nachstehender Übersicht aufgeführten Zündern: |
| Geschoßart | Zünderart1) |
Schußtafelmäßiges
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15 cm A.Z. Gr. 37 (t) 15 cm A.Z. Gr. 37 (t) FEW |
Aufschlagzünder CHZR (t) oder Aufschlagzünder SKHZR (t) |
42,00 | ||
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15 cm Dopp.Z. Gr. 37 (t) |
Doppelzünder MG-CR (t) |
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Geschosse die keine Gewichtsklassenbezeichnung (römische Ziffern I bis V) tragen, gehö-ren zur Gewichtsklasse III. |
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Die Tugradichtung, die in den Ringnuten der Führungsringe enthalten ist, darf nicht ent-fernt werden. |
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Das Geschoß muß kräftig angesetzt werden. Sonst gleitet es beim Nehmen der Rohrer-höhung in den Ladungsraum zurück, wodurch beim Schuß Rohrdetonierer entstehen kön-nen. |
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2. Für die Bekämpfung von Kampfwagen (Kampfentfernung bis 1500 m) dient die 15 cm A.Z.Gr. 37 (t) mit Aufschlagzünder CHZR (t) oder Aufschlagzünder SKHZR (t), beide Zün-der in Stellung o.V. Die Geschosse sind mit der 4. Ladung zu verfeuern. Für diesen Zweck ist die auf der Aufsatztrommel befindliche Meterteilung der 4. Ladung (untere Win-kelgruppe) zu benutzen. |
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3. Splitterwirkung der 15 cm A.Z.Gr. 37 (t) und der 15 cm Dopp.Z.Gr. 37 (t): |
| Zünder |
Zünder- stellung |
Aufschlagwinkel bzw. Sprenghöhe |
Splitterwirkung nach |
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| jeder Seite | vorwärts | |||||
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Aufschlag- zünder CHZR (t) Aufschlag- zünder SKHZR (t) |
o.V. |
Aufschlagwinkel bis etwa 450– |
50 m | 20 m | ||
| desgl. | desgl. |
Aufschlagwinkel über 450– |
60 m | 23 m | ||
| desgl. |
m.V. (Abpraller) |
Sprenghöhe bis 10 m aufwärts |
60 - 65 m | 26 m | ||
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Doppel- zünder MG-CR (t) |
Zeitzünder |
Sprenghöhe 10 - 30 m |
mit zunehmender Sprenghöhe abnehmende Splitterwirkung |
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Sprenghöhe über 30 m |
keine | keine | ||||
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Bei Übungen darf bei Nahverteidigungsaufgaben die kürzeste Schußentfernung mit Rück-sicht auf die Splitterreichweite |
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bei scharfen Geschossen nicht
kleiner als 600 m und |
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sein. |
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4. Der Aufschlagzünder CHZR (t) und der Aufschlagzünder SKHZR (t) sind spreng-kräftige, empfindliche Kopfzünder. Sie können mit und ohne Verzögerung verfeuert wer-den. Die Verzögerung beträgt etwa 0,12 Sek. Für den Transport sind die Zünder auf »ohne Verzögerung« eingestellt. |
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Vor dem Gebrauch des Geschosses ist die am Zünder festgelötete Schutzkappe durch Losreißen des mit einem Abreißring versehenen Blechstreifens senkrecht zur Geschoßach-se zu entfernen. |
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Soll mit Verzögerung geschossen werden, so ist das Geschoß senkrecht hinzustellen. In dieser Stellung ist der Zünderkörper mit dem »Verzögerungsschlüssel M 30« im entgegen-gesetzten Sinne der Uhrzeigerrichtung bis zum Anschlag herauszuschrauben. Dadurch fällt im Innern des Zünders eine Kugel vor den »o.V.-Zündkanal«. Dann ist der Zünderkör-per wieder bis zum Anschlag einzuschrauben. Jetzt ist der Zünder auf »m.V.« eingestellt. Auf »m.V.« eingestellte Zünder sind daran kenntlich, daß der Zünderkörper nicht so tief eingeschraubt ist, wie bei »o.V.-Stellung«. |
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Bei nichtverfeuerten Geschossen sind auf »m.V.« gestellte Zünder auf »o.V.« zurückzu-stellen. Hierzu ist der Zünderkörper bei stehendem Geschoß bis zum Anschlag herauszu-schrauben. Das Geschoß ist sodann umzulegen; in dieser Lage ist der Zünderkörper wie-der fest einzuschrauben. |
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Bei Zünderstellung auf Verzögerung entstehen auf ebenem, hartem Gelände bei Auf-schlagwinkeln unter 360¯ Abpraller. Zum Durchschlagen von Deckungen sind Aufschlag-winkel von mindestens 500¯ erforderlich. |
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Bei Verwendung der Zünder ist besonders darauf zu achten, daß die Flugbahn vor der Rohrmündung frei von allen Hindernissen, auch Zweigen, Blättern u. dgl., ist. Anderenfalls können bei der großen Empfindlichkeit der Zünder, deren Rohrsicherheit sofort nach Ver-lassen der Mündung aufgehoben wird und die sich von da ab in Scharfstellung befinden, Frühzerspringer auftreten, die die Bedienung gefährden. |
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5. Der Doppelzünder MG – CR (t) ist ein sprengkräftiger, empfindlicher Kopfzünder. Er kann als Aufschlagzünder und als Zeitzünder verfeuert werden. Vor dem Gebrauch des Geschosses ist die am Zünder festgelegte Schutzkappe durch Losreißen des mit einem Abreißring versehenen Blechstreifens senkrecht zur Geschoßachse zu entfernen. |
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Muß der Zünder ausnahmlos als Aufschlagzünder verfeuert werden, so ist zu prüfen, ob das Kreuz (†) auf dem drehbaren Zündersatzstück genau über der am unteren Zünderkör-per angebrachten Marke (Null) steht. In dieser Stellung ist der Zünder als Aufschlagzün-der schußfertig. Verstellte Zünder sind unbedingt, auf jedem Fall, in die Stellung »Kreuz auf Marke« einzustellen. Sonst ergeben sich Frühzerspringer, die die Bedienung gefähr-den. Bei Verwendung als Aufschlagzünder ist Ziffer 4, letzter Absatz zu beachten. |
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Beim Schießen als Zeitzünder (Brennzünder) ist die in Spalte 5 der Kommandotafel »Unte-re Winkelgruppe« für 0 m Restflugweite für die Mündungswaagerechte angegebenen Zün-derstellung mit dem »Stellschlüssel« einzustellen. Zu diesem Zweck ist das mit der Brenn-zünderteilung versehene drehbare Satzstück des Zünders so weit zu drehen, bis der kom-mandierte Wert über der am unteren Zünderkörper angebrachten Marke (Null) steht. Klei-nere Werte, als in Spalte 5 (Zünderstellung) der Kommandotafel angegeben, dürfen am Zünder nicht eingestellt werden, da sonst Frühzerspringer auftreten, die die Bedienung gefährden. Insbesondere darf auch die Null der Brennzünderteilung, die bei älteren Zün-derlieferungen noch vor-handen ist, nicht eingestellt werden. |
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Doppelzünder, an denen sich Aufscheidungen zeigen, dürfen nicht verfeuert werden. Ge-schosse mit solchen Zündern sind an die Munitionsausgabestelle zurückzugeben. |
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Zu Ziffer 4 und 5: |
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Nichtverfeuerte Geschosse, bei denen die Schutzkappen der Zünder entfernt worden sind, sind voll transportfähig. Sie sind jedoch den Witterungseinflüssen verstärkt ausge-setzt und sind daher bei weiteren Schießen zuerst zu verfeuern. Gestellte Dopp.Z. müs-sen für den Transport stets auf Aufschlagstellung (Kreuz auf Marke) zurückgestellt wer-den. |
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6. Klemmende Geschosse bzw. solche die aus Sicherheitsgründen nicht verfeuert wer-den können, sind zu entladen. Entladene Geschosse können wieder verschossen werden, wenn Geschoß und Zünder unbeschädigt geblieben sind. Andernfalls sind sie an die Muni-tionsausgabestelle zurückzugeben. |
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7. Behandlung hingefallener Geschosse. |
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Aufschlagzünder, bei denen nach dem Entfernen der Schutzkappe festgestellt wird, daß der obere Abschluß des Zünders beschädigt oder eingedrückt ist, dürfen nicht verfeuert werden. Sie sind jedoch transportsicher. |
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Doppelzünder, bei denen nach dem Entfernen der Schutzkappe festgestellt wird, daß der obere Abschluß des Zünders beschädigt oder eingedrückt ist, dürfen nicht verfeuert wer-den; sie sind jedoch transportsicher. Dasselbe gilt für Zünder, bei denen das drehbare Satzstück locker sitzt oder sich nicht drehen läßt. |
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Sind hingefallene Geschosse und Zünder nicht beschädigt, so dürfen sie verfeuert wer-den. |