Schußtafel für die schwere Feldhaubitze 18 |
2. Allgemeine Angaben |
II. Munition |
1a. Für jeden Schießauftrag sind nur |
Kartuschhülsen
gleicher Fertigungsart und Ladungen gleicher Pulverart und gleicher Pulverlieferung |
zu verwenden. |
Sonst entstehen unregelmäßige, größere Streuungen, die die schnelle Erfüllung des Schießauftrags in Frage stellen. |
1. Die Angaben dieser Schußtafel gelten für schußtafelmäßiges Geschoßgewicht des schußfertigen Geschosses mit den in nachstehender Übersicht aufgeführten Zündern: |
Geschoßart1) | Zünderart |
Schußtafelmäßiges Geschoßgewicht schußfertig kg |
||
15 cm Gr. 19 |
A.Z. 23 umg. m. 2 V. |
43,50 |
||
Für die Bekämpfung von Kampfwagen dient die 15 cm Gr. 19 mit A.Z. 23 umg. m. 2 V. oder A.Z. 23 (0,8) umg. oder A.Z. 23 umg. (0,15), alle Zünder in Stellung o.V. Die Ge-schosse sind mit der 6. Ladung zu verfeuern. Für diesen Zweck (Kampfentfernung bis etwa 1500 m) ist die auf der Aufsatztrommel befindliche Meterteilung zu benutzen. |
2. Splitterwirkung der 15 cm Granate 19: |
Zünder |
Zünder- stellung |
Aufschlagwinkel bzw. Sprenghöhe |
Splitterwirkung nach | ||
jeder Seite |
vorwärts |
rückwärts |
|||
A.Z. 23 umg. m. 2 V. oder A.Z. 23 (0,8) umg.4) |
o.V. |
Aufschlagwinkel bis etwa 450– |
50 m | 20 m | 6 m |
desgl. | desgl. |
Aufschlagwinkel über 450– |
60 m | 23 m | 7 m |
desgl. |
m.V. (Ab- praller) |
Sprenghöhe bis 10 m aufwärts |
60 - 65 m | 26 m | keine |
Dopp.Z. S/60 (Lm) oder Dopp.Z. S/60 s. |
Zeit- zündung |
Sprenghöhe 10 - 30 m |
mit zunehmender Sprenghöhe
|
||
Sprenghöhe über 30 m |
keine | keine | keine | ||
Im Frieden darf bei Nahverteidigungsaufgaben die kürzeste Schußentfernung mit Rück-sicht auf die Splitterreichweite |
bei scharfen Geschossen nicht
kleiner als 600 m und |
sein. |
3. Der A.Z. 23 umg. m. 2. V. und der A.Z. 23 (0,8) umg. stehen für den Transport auf »Tot«, d.h. das Kreuz am Stellkörper steht über den beiden Markenstrichen am Gewinde-ring und Zünderkörper. In dieser »Totstellung« gehen die Zünder blind. Vor dem Ansetzen der Geschosse sind sie daher grundsätzlich auf Wirkung zu stellen. Das Stellen geschieht mit dem »Stellschlüssel für A.Z. 23 (0,8) umg.«. |
Bei Verwendung der beiden Zünder ist besonders darauf zu achten, daß die Flugbahn vor der Mündung frei von allen Hindernissen, auch kleinen Zweigen, Blättern u. dgl., ist. An-dernfalls können bei der großen Empfindlichkeit der Zünder, deren Rohrsicherheit sofort nach Verlassen der Mündung aufgehoben wird und die sich von da ab in Scharfstellung befinden, Frühzerspringer auftreten, die die Bedienung gefährden. |
Der A.Z. 23 umg. m. 2 V. kann ohne und außerdem mit 0,2 Sek. (kleine Verzögerung) und 0,8 Sek. (große Verzögerung) verfeuert werden. Hierzu ist der Stellkörper von der Tot-stellung aus mit dem Stellschlüssel so weit zu drehen, bis die beiden Markenstriche am Gewindering und Zünderkörper genau auf die Markenstriche der befohlenen Zünderstellun-gen: »o.V.«, »0,2« oder »0,8« zeigen. |
Der A.Z. 23 (0,8) umg. kann ohne und mit 0,8 Sek. Verzögerung verfeuert werden. Hierzu ist der Stellkörper von der Totstellung aus mit dem Stellschlüssel so weit zu drehen, bis die beiden Markenstriche am Gewindering und Zünderkörper genau auf die Markenstriche der befohlenen Zünderstellungen: »o.V.« oder »m.V.« zeigen. |
Der A.Z. 23 umg. (0,15) steht für den Transport ebenfalls auf »Tot«, d.h., das Kreuz am Stellkörper steht über den beiden Markenstrichen am Gewindering und Zünderkörper. In dieser »Totstellung« geht der Zünder blind. Vor dem Ansetzen der Geschosse ist der A.Z. 23 umg. (0,15) deshalb grundsätzlich auf Wirkung zu stellen. Der Zünder kann ohne und mit 0,15 Sekunden Verzögerung verfeuert werden. Hierzu ist der Stellkröper von der Totstellung aus mit dem Stellschlüssel so weit zu drehen, bis die beiden Markenstriche am Gewindering und Zünderkörper genau auf den Markenstrich der befohlenen Zünderstel-lung: »o.V.« oder »0,15« zeigen. |
Die Sicherheitsbestimmungen im 2. Absatz dieser Ziffe gelten auch für den A.Z. 23 umg. (0,15). |
Eingestellte A.Z. 23 umg. m. 2 V. und A.Z. 23 (0,8) umg. und A.Z. 23 umg. (0,15), die nicht verfeuert werden, müssen auf »Totstellung« zurückgestellt werden. |
Bei Zünderstellung auf Verzögerung entstehen auf ebenem, hartem Aufschlaggelände bei Aufschlagwinkeln unter 360¯ Abpraller. Zum Durchschlagen von Deckungen sind Auf-schlagwinkel von mindestens 500¯ erforderlich. |
4. Die Dopp.Z. S/60 (Lm) und Dopp.Z. S/60 s. sind als Aufschlagzünder schußfertig. Die Zünderstellung dieser Zünder für 0 m Restflugweite für die Mündungswaagerechte ist in der Spalte 5 (Zünderstellung) der Kommandotafel angegeben. Zünderstellungen unter 15 Grad vom † und über 340 Grad vom † sind verboten, da die Zeitzündung in diesen Berei-chen nicht arbeitet. Zum Stellen der Doppel-zünder dient der »Stellschlüssel für Dopp.Z. S/60 und Zt.Z. S/30«. Am Zünder ist »Nute über Nute« und am Zünderstellschlüssel »Ein-stellmarke auf der Null (Kreuz)« die Nullstellung. Von diesem Punkt aus ist der Umfang des Stellschlüssels in 360° eingeteilt. Die Teilung ist von 15° bis 350° von Grad zu Grad auf dem Schlüssel eingraviert. Der Zünderstellschlüssel wird auf die in der Kommandotafel ge-fundene Schlüsselzahl eingestellt und so über den Zünder gesteckt, daß die obere Nase des Stellschlüssels in die Nut an der drehbaren Kappe des Zünders eingreift, dann so lan-ge gedreht, bis die untere Nase in die Nut am Zünderkörper einschnappt. Gestellte Dopp. Z. S/60 (Lm) und Dopp.Z. S/60 s. sind bei nichtverfeuerten Geschossen wieder auf Null zu stellen. Das Zurückstellen geschieht mit dem auf Null gestellten Zünderstellschlüssel auf dieselbe Weise. |
Infolge der am Zünder befindlichen »Zeitsicherung« befinden sich die Dopp.Z. S/60 (Lm) und Dopp.Z. S/60 s. als Zeitzünder erst nach etwa 0,4 Sek. Flugzeit in Scharfstellung. Als Aufschlagzünder werden sie dagegen sofort, nachdem das Geschoß das Rohr verlas-sen hat, scharf. |