II. MunitionIII. Leistung des GeschützesInhaltsverzeichnis
Schußtafel für die 10,5 cm Kanone 35 (t)
2. Allgemeine Angaben
II. Munition

6. Der Doppelzünder V.G. – S.K.R. und der Doppelzünder V.G. – C.R. bestehen aus einem empfindlichen Kopfzünder ohne Verzögerung und einem Pulverzünder. Sie sind transport-, lade- und rohrsicher.

Nach dem Entfernen der Schutzkappe durch Abreißen des Blechstreifens ist zu prüfen, ob das Kreuz auf dem drehbaren Satzstück genau über der Marke am un-teren Zünderkörper steht (Transportstellung !). In dieser Stellung ist der Doppelzünder als Aufschlagzünder schußfertig. Verstellte Zünder sind deshalb für Aufschlagzünderschießen stets in dieser Stellung »Kreuz auf Marke« einzustellen.

Beim Schießen als Zeitzünder ist die in Spalte 5 der Kommandotafel angegebene Zünder-stellung mit dem Zünderstellschlüssel M 36 einzustellen. Zu diesem Zweck ist das dreh-bare Satzstück mit der Teilung so weit zu drehen, bis der kommandierte Wert über der Marke am Zünderkörper steht. Kleinere Werte, als in Spalte 5 (Zünderstellung) der Kommandotafel angegeben sind, dürfen am Zünder nicht eingestellt werden, da sonst Frühzerspringer auftreten, die die Bedienung gefährden. Insbesondere darf die Null der Brennzünderteilung, die bei älteren Zünderlieferungen noch vorhanden ist, nicht ein-gestellt werden.

Die Doppelzünder sind entweder mit einem »Einstellzapfen« oder einer »Einstellnut« ver-sehen. Der Zünderstellschlüssel M 36 kann für beide Ausführungen verwendet werden.

Bei Verwendung als Aufschlagzünder ist Ziffer 5, letzter Absatz, zu beachten.

7. Klemmende Geschosse bzw. solche, die aus Sicherheitsgründen nicht verfeuert werden können, sind zu entladen. Entladene Geschosse können verschossen werden, wenn Ge-schoß und Zünder unbeschädigt geblieben sind. Andernfalls sind sie an die Munitionsaus-gabestelle zurückzugeben.

8. Behandlung hingefallener oder beschädigter Geschosse. Aufschlagzünder, bei denen nach dem Entkappen festgestellt wird, daß das Deckblättchen (oberer Abschluß) des Zünders beschädigt oder eingedrückt ist, dürfen nicht verfeuert werden. Sie sind jedoch transportsicher.

Doppelzünder, die beschädigt sind oder bei denen das drehbare Satzstück locker sitzt oder Ausscheidungen aufweist, dürfen nicht verfeuert werden. Sie sind aber transport-sicher.

Sind hingefallene Geschosse und Zünder nicht beschädigt, so dürfen sie verfeuert wer-den.

9. Die einzelnen Ladungen der Hülsenkartusche der s. 10,5 cm K. 35 (t) mit Hülsenzünd-schrauben M 35 d (t) (Messing) oder M 39 d (t) (Stahl) und Pulver normaler Leistung be-stehen aus:

 

Pulversorte

Teilkartusche Nr.

 
  1 2 3  
 

enthält in kg

 
           
 

R.P. – M 97 h/36 –

       
 

(5,5 · 1,7/645)

etwa 2,86 ... ...  
           
 

R.P. – M 97 h/36 –

       
 

(9 · 2,1/645)

... etwa 0,86 etwa 0,85  
           

Danach ergeben sich folgende Gewichte der einzelnen Ladungen:

  Ladung

Ladungsgewicht in kg (etwa)

 
  R.P. – M 97 h/36 –
(5,5 · 1,7/645)
R.P. – M 97 h/36 –
(9 · 2,1/645)
 
         
 

kleine

2,86 ...  
 

mittlere

2,86 0,86  
 

große

2,86 1,71  
         

Ladungen älterer Fertigung mit

R.P. – M 97 h – (5,5 x 1,7/645) und
R.P. – M 97 h – (9 x 2,3/645)
und den entsprechenden Ladungsgewichten werden aufgebraucht.

Die Bodenfläche der eingeschraubten Hülsenzündschraube muß sich mit der Bodenfläche der Kartuschhülse vergleichen oder etwas versenkt liegen, darf aber niemals vorstehen. Diese Prüfung ist wichtig ! Gelockerte Hülsenzündschrauben sind mit dem »Zündschrau-benschlüssel M 35« oder dem »Doppelschlüssel für Zündschrauben C/12 n.A.« fest einzu-schrauben.

Das Pulver ändert seinen Feuchtigkeitsgehalt nur in verschwindend geringem Masse. Es muß aber vor äußerlich anhaftender Feuchtigkeit (Regen, Schnee und Nebel) geschützt werden, da hierdurch die Anfangsgeschwindigkeit in unberechenbarer Weise verringert wird, was Kurzschüsse zur Folge hat.

Das Pulver muß auch vor Sonnenbestrahlung geschützt werden, da durch Wärme der Feuchtigkeitsgehalt verringert und die Anfangsgeschwindigkeit erhöht wird, was Weit-schüsse zur Folge hat.

9a. Für den Einsatz in den Tropen gelten folgende Ladungsgewichte:

 

Pulversorte

Teilkartusche Nr.

 
  1 2 3  
 

enthält in kg

 
           
 

R.P. – M 97 h/36 –

       
 

(5,5 · 1,7/645)

etwa 2,820 ... ...  
           
 

R.P. – M 97 h/36 –

       
 

(9 · 2,1/645)

... etwa 0,845 etwa 0,935  
           

Demnach ergeben sich folgende Gewichte der einzelnen Ladungen:

  Ladung

Ladungsgewicht in kg (etwa)

 
  R.P. – M 97 h/36 –
(5,5 · 1,7/645)
R.P. – M 97 h/36 –
(9 · 2,1/645)
 
         
 

kleine

2,820 ...  
 

mittlere

2,820 0,845  
 

große

2,820 1,680  
         

10. Schußfertigmachen der Kartuschen.

Die Hülsenkartuschen wird mit der großen Ladung schußfertig geliefert.
Soll
a)

mit der mittleren Ladung geschossen werden, so ist nach Entfernen des Kartusch-deckels die mit »3« bezeichnete Teilkartusche an ihrer Schlaufe aus der Kartusch-hülse herauszuziehen.

b)

mit der kleinen Ladung geschossen werden, so sind die mit »3« und »2« bezeichne-ten Teilkartuschen an ihren Schlaufen aus der Kartuschhülse herauszuziehen.

Nach Entnahme der unter a) und b) genannten Teilkartuschen ist der Kartuschdeckel wieder einzusetzen und fest auf die Ladung zu drücken.

11. Nach jedem Schuß, auch in der Nacht, ist durch das Rohr zu sehen, um festzustellen, ob Kartuschreste oder sonstige Fremdkörper liegengeblieben sind. Diese sind zu entfer-nen, da sonst Ladehemmungen entstehen.

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