Allgemeine Angaben; II. MunitionAllgemeine Angaben; III. Leistung des GeschützesInhaltsverzeichnis
Schußtafel für das 10,5 cm LG 42 und 10,5 cm LG 42/1
Allgemeine Angaben
II. Munition

6. Das Scharfwerden der Zünder und damit die Möglichkeit des Bekämpfens von Nahzielen und die Verwendung der Doppelzünder zum Erzielen von Sprengpunkten zeigt nachste-hende Übersicht:

Blau: Scharfwerden als Aufschlagzünder,
gelb: Scharfwerden als Aufschlagzünder und Zeitzünder.

7. Richtig angesetzte Geschosse mit Dopp.Z. dürfen nicht entladen werden. Sie sind im Kriege grundsätzlich, im Frieden soweit es die Sicherheitsbestimmungen zulassen, zu ver-feuern. Besteht hierbei die Gefahr, daß durch kurz liegende Sprengpunkte die eigene Truppe gefährdet wird, so sind durch Änderung der Erhöhung und Seitenrichtung die Schüsse außerhalb des Gefahrenbereichs bzw. die Sprengpunkte so hoch wie möglich zu legen.

8. Klemmende Geschosse mit A.Z. und Dopp.Z. bzw. solche, die aus Sicherheitsgrün-den nicht verfeuert werden können, sind zu entladen. Vorschriftsmäßig entladene A.Z. und vorschriftsmäßig entladene auf Null oder Laufzeit eingestellte Dopp.Z. sind brauchbar und können verfeuert werden, wenn Geschosse und Zünder keine Beschädigungen auf-weisen.

9. Das Abfeuern und das Entladen darf wegen der nach hinten offenen Rohrdüse nur von der Seite erfolgen. Der Aufenthalt hinter dem geladenen Geschütz ist verboten.

Das aus der Düse nach hinten austretende Feuer ist zur Vermeidung von Brandgefahr, zur Abschwächung des Geschützknalles und zur Tarnung (insbesondere bei Dunkelheit) durch Zusätze zum Pulver abgeschwächt. Eine geringe Rauchentwicklung muß dagegen in Kauf genommen werden.

Sollte ein Geschoß beim Abschuß im Rohr steckenbleiben, so ist eine neue Kartu-sche zu laden und abzufeuern. Hierbei muß damit gerechnet werden, daß der Schuß erheblich kurz geht, was beim Überschießen eigener Truppe zu beachten ist.

10. Behandlung hingefallene Geschosse.

Die mit dem vorschriftsmäßigen Gerät aus dem Flugzeug abgeworfenen Geschosse und Zünder sind brauchbar, sofern keine Beschädigungen erkennbar sind. Bei Geschossen, die nach Entnahme aus dem Abwurfgerät fallengelassen wurden, ist folgendes zu beach-ten:

Geschosse mit A.Z. 23 v (0,15), A.Z. 23 (Pr) (0,15) und A.Z. 38, bei denen der obere Abschluß des Zünders so beschädigt ist, daß der Stößel heruntergedrückt oder herausge-fallen ist, dürfen nicht verfeuert werden. Sie sind jedoch transportsicher.

Geschosse mit Dopp.Z. S/60 Fl* und Dopp.Z. S/60 v dürfen nicht verfeuert werden, wenn die drehbare Verschlußkappe des Zünders verbogen, verbeult oder sonstwie be-schädigt oder mit dem Stellschlüssel nicht zu drehen ist. Sie sind jedoch transportsicher. Hinsichtlich der Fallhöhen ist aber noch folgendes zu beachten:

a)

Geschosse mit Dopp.Z. S/60 Fl*, die aus einer Fallhöhe unter 1 m fallengelassen worden sind, sind brauchbar und können verfeuert werden, wenn Geschoß und Zün-der äußerlich keine Mängel aufweisen. Dies gilt nicht beim Fall auf Stahl, Beton und Felsen; siehe nächsten Absatz.

Geschosse mit Dopp.Z. S/60 Fl*, die aus einer Fallhöhe über 1 m oder aus jeder Fallhöhe auf Stahl, Beton und Felsen fallengelassen worden sind, sind unbrauchbar. Sie sind aber transportsicher und an die Munitionsausgabestelle zurückzugeben.

b)

Geschosse mit Dopp.Z. S/60 v dürfen nach einem Fall verschossen werden, wenn Geschoß und Zünder äußerlich keine Beschädigungen aufweisen.

Zum Auf- und Abschrauben der Zünder dient der »Zünderschlüssel für A.Z. 23 und Zt.Z. S/30«.

11. Die Ladungen

Die Hülsenkartusche der kleinen und großen Ladung wird jede für sich schußfertig ge-liefert. Die Kartuschhülse mit Zündschraube C/13 n/A enthält folgende Ladungsteile:

a) kleine Ladung

etwa 1,4 kg Digl.R.P. – 9,5 – (310 x 3/2,2)

+ 30 g Nz.Man.N.P. (1,5 x 1,5) (Beildg.)

+ 20 Kaliumsulfat als Vorlage

b) große Ladung

2,6 kg Gu.R.P. – A 1 – (330 x 2,6/1)

etwa 0,3 kg Gu.R.P. – A 1 – (270 x 2,6/1)

0,1 kg Gu.R.P. – A 1 – (270 x 2,6/1) (Entnahmebündel)

+ 30 g Nz.Man.N.P. (1,5 x 1,5) /Beildg.)

Die Kartuschen werden schußfertig geliefert.

Um den Ausnahmegasdruck des Geschützes bei höheren Pulvertemperaturen nicht zu überschreiten und um andererseits die geforderte Leistung bei Normaltemperatur (+ 10° C) zu erreichen ist, ist der großen Ladung ein Entnahmebündel von 100 g Gu.R.P. – A 1 – (270 x 2,6/1) beigegeben. Dieses Entnahmebündel ist bei Pulvertempera-turen von + 30° C und darüber aus der Kartusche zu entnehmen. Zu diesem Zweck ist der Kartuschbeutel zu entfernen und das Entnahmebündel an der Schlaufe aus der Kar-tuschhülse herauszuziehen. Hiernach ist der Kartuschbeutel wieder einzusetzen und fest auf die Ladung zu drücken. Für das Entfernen des Entnahmebündels bei + 30° C Pulver-temperatur und darüber sind als besonderer Stufenwert + 12 Stufen zu berücksichtigen. Dieser feste Stufenwert ist neben den allgemein für »Pulvertemperatur« (s. B.W.E.-Taf-eln, d. Besondere Einflüsse, Seite 63, obere Tafel) zu berücksichtigenden Stufenwerte in Rechnung zu setzen.

Das Pulver ändert seinen Feuchtigkeitsgehalt nur in verschwindend geringem Masse. Es muß aber vor äußerlich anhaftender Feuchtigkeit (Regen, Schnee, Nebel und große Kälte) geschützt werden, da hierdurch die Anfangsgeschwindigkeit in unberechenbarer Weise verringert wird, was Kurzschüsse zur Folge hat.

Das Pulver muß auch vor Sonnenbestrahlung geschützt werden, da durch Wärme der Feuchtigkeitsgehalt verringert und die Anfangsgeschwindigkeit erhöht wird, was Weit-schüsse zur Folge hat.

12. Nach jedem Schuß, auch in der Nacht, ist durch das Rohr zu sehen, um festzustellen, ob Kartuschreste oder sonstige Fremdkörper liegengeblieben sind. Diese sind zu entfer-nen, da sonst Ladehemmungen entstehen.

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