2. Allgemeine Angaben; II. Munition2. Allgemeine Angaben; II. MunitionInhaltsverzeichnis
Schußtafel für die leichte Feldhaubitze 18
2. Allgemeine Angaben
II. Munition

5. Der A.Z. 23 v. (0,15) ist schußfertig; die Verzögerung beträgt 0,15 Sek.

Für den Transport ist der A.Z. 23 v. (0,15) auf »ohne Verzögerung« (o.V.) eingestellt. Zum Umstellen auf m.V. ist der Stellbolzen mit dem »Stellschlüssel für A.Z. 23« um 90° zu drehen, so daß die Einstellnut des Stellbolzens in Richtung der Buchstaben M und V liegt. Bei nichtverfeuerten Geschossen ist der Zünder auf o.V. zurückzustellen. Die Einstellnut des Stellbolzens zeigt auf »0« (Transportstellung).

Bei Zünderstellung auf Verzögerung entstehen auf ebenem, hartem Gelände bei Auf-schlagwinkeln unter 360¯ Abpraller. Zum Durchschlagen von Deckungen sind Aufschlag- winkel von mindestens 500¯ erforderlich.

Bei Verwendung des A.Z. 23 v. (0,15) ist besonders darauf zu achten, daß die Flugbahn vor der Rohrmündung frei von allen Hindernissen, auch kleinen Zweigen, Blättern u. dgl. ist. Andernfalls können bei der großen Empfindlichkeit des Zünders, dessen Rohrsicherheit sofort nach dem Verlassen der Mündung aufgehoben wird und der sich von da ab in Scharfstellung befindet, Frühzerspringer auftreten, die die Bedienung gefährden.

Der A.Z. 23 v. (0,25) hat eine Verzögerung von 0,25 Sek. Das Einstellen des Zünders auf m.V. und o.V. sowie die zu beachtenden Sicherheitsbestimmungen sind die gleichen wie beim A.Z. 23 v. (0,15).

Der A.Z. 1, der A.Z. 23 Zn, der A.Z. 23 (Pr) und der A.Z. 23/42 (0,15) haben eine Ver-zögerung von 0,15 Sek. Das Einstellen der Zünder auf m.V. und o.V. sowie die zubeach-tenden Sicherheitsbestimmungen sind die gleichen wie bei A.Z. 23 v (0,15).

Geschosse mit A.Z. 23 Zn (Zinkzünder) sind ausnahmslos in die Gewichtsklassen I bis III eingeordnet, obgleich sie gewichtsmäßig schwerer als die Gewichtsbereiche dieser Ge-wichtsklassen sind. Aus außenballistischen Gründen müssen die Geschosse mit Zinkzünder jedoch nach Maßgabe der auf den Geschossen aufschablonierten Gewichtsklassen I bis III verfeuert werden.

6. Die Dopp.Z. S/60 s, Dopp.Z. S/60 Fl* und Dopp.Z. S/60 v sind als Aufschlagzünder schußfertig, wenn die Zünder genau auf Null eingestellt sind. Sollen sie als Zeitzünder verwendet werden, so sind sie vorher auf Laufzeit zu stellen.

Die Zünderstellung der Zünder für 0 m Restflugweite für die Mündungswaagerechte ist in der Spalte »Zünderstellung« der Kommandotafel angegeben. Zünderstellung unter 15 Grad vom † und über 340 Grad vom † sind verboten, da die Zeitzündung in diesen Berei-chen nicht arbeitet.

Zum Stellen auf Zeitzündung dient der »Stellschlüssel für Dopp.Z. S/60 und Zt.Z. S/30«. Am Zünder ist »Nute auf Nute« und am Stellschlüssel »Einstellmarke auf der Null (Kreuz)« die Nullstellung (Transportstellung!). Von diesem Punkt aus ist der Umfang des Stell-schlüssels in 360° eingeteilt. Die Teilung ist von 15° bis 360° von Grad zu Grad auf dem Stellschlüssel eingraviert. Der Stellschlüssel wird auf die in der Spalte »Zünderstellung« der Kommandotafel gefundene Stellschlüsselzahl eingestellt und so über den Zünder ge-steckt, daß die obere Nute des Stellschlüssels in die Nut an der drehbaren Kappe des Zünders eingreift und dann so lange rechtsherum gedreht, bis die untere Nase in die Nut am Zünderkörper einschnappt. Bei nichtverfeuerten Geschossen mit auf Laufzeit einge-stellten Dopp.Z. sind die Zünder wieder auf Null (Transportstellung) zurückzustellen. Das Zurückstellen geschieht mit dem auf Null gestellten Stellschlüssel auf dieselbe Weise.

Infolge der in den Zündern vorhandenen »Zeitsicherung« befinden sich die Dopp. Z. als Zeitzünder nach etwa 0,4 Sek. Flugzeit, als Aufschlagzünder dagegen sofort, nachdem das Geschoß das Rohr verlassen hat, in Scharfstellung. Bei Schiessen im Aufschlagzün-derschuß sind deshalb die bei dem A.Z. 23 v (0,15) angegebenen Sicherheitsbestimmun-gen zu beachten.

Die für Schießen bei großer Kälte geeigneten Dopp.Z. sind mit K gekennzeichnet. Die aus Stahl gefertigten Dopp.Z. sind nicht besonders gekennzeichnet.

Richtig angesetzte Geschosse mit Dopp.Z. dürfen nicht entladen werden. Sie sind im Kriege grundsätzlich, im Frieden, soweit es die Sicherheitsbestimmungen zulassen, zu verfeuern. Besteht hierbei die Gefahr, daß durch zu kurz liegende Sprengpunkte die eige-ne Truppe gefährdet wird, so sind durch Änderung der Ladung, Erhöhung und Seitenrich-tung die Schüsse außerhalb des Gefahrenbereichs bzw. die Sprengpunkte so hoch wie möglich zu legen.

7. Klemmende Geschosse mit A.Z. und Dopp.Z. bzw. solche, die aus Sicherheitsgrün-den nicht verfeuert werden können, sind zu entladen.

8. Das Scharfwerden der Zünder und damit die Möglichkeit des Bekämpfens von Nahzielen und die Verwendung der Doppelzünder zum Erzielen von Sprengpunkten zeigt nachste-hende Übersicht:

Blau: Scharfwerden als Aufschlagzünder.
gelb: Scharfwerden als Aufschlag- und Zeitzünder.

9. Behandlung beschädigter Zünder und hingefallener Geschosse.

Geschosse mit A.Z. 23 v (0,15), A.Z. 23 v. (0,25), A.Z. 1, A.Z. 23 Zn, A.Z. 23 (Pr) oder A.Z. 23/42 (0,15), bei denen der obere Abschluß der Zünder so beschädigt ist, daß der Stößel heruntergedrückt oder herausgefallen ist, dürfen nicht verfeuert werden; sie sind aber transportsicher.

Geschosse mit Dopp.Z. S/60 s und Dopp.Z. S/60 Fl* und Dopp.Z. S/60 v. dürfen nicht verfeuert werden, wenn die drehbare Verschlußkappe des Zünders verbogen oder sonst-wie beschädigt oder mit dem Stellschlüssel nicht zu drehen ist; sie sind aber transportsi-cher.

Hinsichtlich der Fallhöhen ist bei Dopp.Z. S/60 s und Dopp.Z. S/60 Fl* aber noch fol-gendes zu beachten:

Geschosse mit gestellten oder ungestellten Dopp.Z. S/60 s, die aus einer Fallhöhe unter 2 m, Dopp.Z. S/60 Fl*, die aus einer Fallhöhe unter 1 m fallengelassen worden sind, sind brauchbar und können im Aufschlagzünderschuß und Zeitzünderschuß verfeuert wer-den, wenn das Geschoß und Zünder keine Beschädigungen aufweisen. Dies gilt nicht beim Fall auf Stahl, Beton und Felsen; siehe nächsten Absatz.

Für Dopp.Z. S/60 s bei einer Fallhöhe über 2 m, für Dopp.Z. S/60 Fl* bei einer Fallhöhe über 1 m und beim Fall auf Stahl, Beton und Felsen aus jeder Höhe gilt folgendes:

a)

War der Dopp.Z. S/60 s nicht auf Laufzeit gestellt und weisen Geschoß und Zünder keine Beschädigungen auf, so ist der Zünder transportsicher. Das Geschoß darf aber nur als Aufschlagzünderschuß verfeuert werden. Hierbei ist jedoch darauf zu ach-ten, daß der Zünder genau auf »Null« eingestellt ist. Sonst kann er als Zeitzünder scharf werden und die eigene Truppe gefährden.

War der Dopp.Z. auf Laufzeit gestellt, so ist der Zünder nicht mehr transportsicher. Das Geschoß ist als Blindgänger zu behandeln und zu sprengen.

b)

Bei auf »Null« oder auf »Laufzeit« gestellten Dopp.Z. S/60 Fl* dürfen die Geschosse nicht verfeuert werden. Sie sind aber transportsicher und sind deshalb entspre-chend gekennzeichnet an die Munitionsausgabestelle zurückzugeben.

Der Dopp.Z. S/60 v ist fallsicher.

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