2. Allgemeine Angaben; II. MunitionInhaltsverzeichnis
Schußtafel für die leichte Feldhaubitze 18
2. Allgemeine Angaben
II. Munition

1. Um den Einfluß verschiedenartiger Pulverlieferungen, Kartuschhülsen und Führungsbän-der auf die Geschoßstreuung auszuschalten, ist folgendes zu beachten:

Für einen Schießauftrag sind nach Möglichkeit nur

Lagungen gleicher Pulverlieferung,

Kartuschhülsen gleicher Fertigungsart und
Geschosse gleicher Art mit gleichen Führungsbändern

zu verwenden. Sonst entstehen unregelmäßige, größere Streuungen, durch die die schnelle Erfüllung des Schießauftrags und somit der Erfolg in Frage gestellt wird.

Die mit FES gekennzeichneten Granaten fliegen etwas kürzer als die nicht gekennzeichne-ten Geschosse. Beim Verfeuern der FES-Granaten sind deshalb im Feuerkommando außer den sonstigen BWE noch folgende Verbesserungen zusätzlich in Rechnung zu setzen:

1. Ladung + 12 Stufen,
2. Ladung +   6 Stufen,
3. Ladung +   3 Stufen,
     4. bis 6. Ladung keine Stufenänderung.

Das heißt, daß z.B. für ein Geschütz mit einer Grundstufe – 4 bei 1. Ladung die Grund-stufe + 8 in Rechnung zu setzen ist.

Bei Granaten, den keinen Rauchentwickler enthalten, ist auf dem zylindrischen Teil und auf dem Geschoßboden hinter der Geschoßbezeichnung oR aufschabloniert.

Die Angaben dieser Schußtafeln gelten für schußtafelmäßiges Geschoßgewicht der schuß-fertigen Geschosse mit den in nachstehender Übersicht aufgeführten Zündern:

Geschoßart Zünderart Schußtafelmäßiges
Geschoßgewicht
schußfertig
kg
Anhang
Nr.

F.H.Gr.

A.Z. 23 v (0,15)1)
A.Z. 23 v (0,25)2)
A.Z. 1
A.Z. 23 Zn
A.Z. 23 (Pr)
Dopp.Z. S/60 s2)
Dopp.Z. S/60 Fl*²3)
Dopp.Z. S/60 v

14,81

F.H.Gr. FES

F.H.Gr. 38

F.H.Gr. 38 FES

F.H.Gr. 38 Stg.

F.H.Gr. 38 Stg. FES

10,5 cm Sprgr. 43

F.H.Gr.Nb.

" " 2

F.H.Gr. 38 Nb.

" " 3

F.H.Gr. 40 Nb.

" " 4

F.H.Gr. 40 Deut.

" " 5

F.H.Gr. Spr.-Br.

" " 6

F.H.Gr. 38 Kh.

" " 7

F.H.Gr. 39

" " 8

10 cm Gr. 39 rot Hl

" " 9

10 cm Gr. 39 rot Hl/A-C

10 cm Pzgr.

" " 10 u. S. 14

10 cm Lt.Gs.

" " 14

F.H.Gr.Br.

" " 15

Gewichtsklassen

I

II

III

IV

V

 

Geschoßgewicht kg

 

von

14,09

über

14,28

über

14,67

über

14,95

über

15,24

bis

14,28

bis

14,67

bis

14,95

bis

15,24

bis

15,53

2a. Die 10,5 cm Sprgr. 43 ist rotbraun angestrichen. Auf dem zylindrischen Teil sind die Kennzeichen PG in schwarzer Farbe aufschabloniert. Die aus Perlitguß gefertigte Granate hat im Wirkungsbereich bis zu 20 m eine größere Anzahl wirksamer Sprengstücke als die Stahlgranaten. Sie ist deshalb mit Vorteil zum Bekämpfen lebender Ziele zu verwenden. Zum Zerstören von Geschützen, Fahrzeugen, leichten Deckungen usw. sind die Stahlgra-naten vorzuziehen.

3. Zum Bekämpfen von Kampfwagen (Kampfentfernung bis 1500 m) dienen:

10 cm Gr. 39 rot Hl,
10 cm Gr. 39 rot Hl/A,
10 cm Gr. 39 rot Hl/B
und
10 cm Gr. 39 rot Hl/C.
Nähere Angaben sind im Anhang 9 enthalten.

Angaben über das ausnahmsweise Verfeuern der 10 cm Gr. 39 Hl/A, Hl/B und Hl/C mit 1., 3. und 4. Ladung an Stelle nicht vorrätiger Sprenggranaten sind im Anhang 17 enthalten.

Für den Fall, daß Hl-Granaten nicht am Geschütz vorrätig sind, können auch 10 cm Pzgr. mit Bd.Z. für 10 cm Pzgr. oder Sprenggranaten mit A.Z. in Stellung o.V. verwendet werden. Die Geschosse sind mit der 5. Ladung zu verfeuern. In Ausnahmefällen darf mit diesen Granaten gegen schwere Kampfwagen auch mit 6. Ladung gefeuert werden.

4. Splitterwirkung der F.H.Gr., F.H.Gr. 38, F.H.Gr. 38 Stg. und F.H.Gr. FES:

Zünder Zünder-
stellung
Aufschlagwinkel bzw. Sprenghöhe Splitterwirkung nach
jeder Seite vorwärts
         
A.Z. o.V. Aufschlagwinkel
bis etwa 450
30 m 10 m
desgl. desgl. Aufschlagwinkel
über 450
40 m 10 m
desgl. m.V.
(Abpraller)
Sprenghöhe bis
10 m aufwärts
30 - 40 m 10 - 15 m
Dopp.Z. Zeit-
Zündung
Sprenghöhe
10 – 30 m
mit zunehmender Sprenghöhe abnehmende Splitterwirkung
Sprenghöhe
über 30 m
keine keine
         

Im Frieden darf bei Nahverteidigungsaufgaben die kürzeste Schußentfernung mit Rück-sicht auf die Splitterreichweite

bei scharfen Geschossen nicht kleiner als 400 m und
bei Üb.-Geschossen nicht kleiner als 200 m sein.

2. Allgemeine Angaben; II. MunitionInhaltsverzeichnis