2. Allgemeine Angaben; II. Munition2. Allgemeine Angaben; III. Leistung des Geschützes
Schußtafel für die 8 cm Feldkanone 30 (t)
2. Allgemeine Angaben
II. Munition

7. Klemmende Geschosse bzw. solche, die aus Sicherheitsgründen nicht verfeuert werden können, sind zu entladen. Enladene Geschosse können verschossen werden, wenn Geschoß und Zünder unbeschädigt geblieben sind. Andernfalls sind sie an die Muni-tionsausgabestelle zurückzugeben.

8. Behandlung hingefallener oder beschädigter Geschosse. Geschosse mit Auf-schlagzündern, bei denen nach dem Entkappen festgestellt wird, daß das Deckblättchen (oberer Abschluß) des Zünders beschädigt oder eingedrückt ist, dürfen nicht verfeuert werden. Sie sind jedoch transportsicher.

Geschosse mit Doppelzündern, die beschädigt sind oder bei denen das drehbare Satz-stück locker sitzt oder Ausscheidungen aufweist, dürfen nicht verfeuert werden. Sie sind aber transportsicher.

Sind hingefallene Geschosse und Zünder nicht beschädigt, so dürfen sie verfeuert wer-den.

9. Die einzelnen Ladungen der Hülsenkartusche der 8 cm F.K. 30 (t) mit Hülsenzünd-schrauben 35 s (t) oder Hülsenzündschrauben 28 s (t) und Pulver normaler Leistung be-stehen aus:

  Pulversorte

Teilkartusche Nr.

 
  1 2 3  
 

enthält in g etwa

 
  Ngl.Str.P. – M 16/36 –
(1/10/290)
398 ... ...  
  Ngl.Str.P. – M 16/36 –
(1,3/13/290)
... 200 320  

Danach ergeben sich folgende Gewichte der einzelnen Ladungen:

 

Ladung

Ladungsgewicht in g etwa

 
 

Ngl.Str.P.
– 16/36 –
(1/10/290)

Ngl.Str.P.
– M 16/36 –
(1,3/13/290)

 
         
 

kleine

398 ...  
 

mittlere

398 200  
 

große

398 520  
         

10. Schußfertigmachen der Kartuschen.

Die Hülsenkartusche wird mit der großen Ladung schußfertig geliefert.

Soll mit der mittleren Ladung geschossen werden, so ist nach Entfernen des oberen Kar-tuschdeckels, des etwa vorhandenen Pappkreuzes und des unteren Kartuschdeckels die mit »3« bezeichnete Teilkartusche an ihrer Schlaufe aus der Kartuschhülse herauszuzie-hen. Nach Entnahme der genannten Teilkartusche ist nur der untere Kartuschdeckel wie-der einzusetzen und fest auf die Ladung zu drücken.

Soll mit der kleinen Ladung geschossen werden, so sind nach Entfernen des oberen Kar-tuschdeckels, des etwa vorhandenen Pappkreuzes und des unteren Kartuschdeckels die mit »3« und »2« bezeichneten Teilkartuschen an ihren Schlaufen aus der Kartuschhülse herauszuziehen. Nach Entnahme der genannten Teilkartusche ist nur der untere Kar-tuschdeckel wieder einzusetzen und fest auf die Ladung zu drücken.

Fall sich der untere Kartuschdeckel durch Ziehen an der Schlaufe nicht anstandslos ent-fernen läßt, ist er an dem der Schlaufe entgegengesetzten Hülsenrand in die Hülse hin-einzudrücken. Dadurch wird der Deckel leicht gelockert.

Die Hülsenkartusche ist vorsichtig und nicht ruckartig in das Rohr einzusetzen. Sonst glei-tet die Ladung nach vorn, wodurch Versager und Nachbrenner entstehen, durch die die Bedienung gefährdet werden kann.

11. Das Pulver änder seinen Feuchtigkeitsgehalt nur in verschwindend geringem Maße. Es muß aber vor äußerlich anhaftender Feuchtigkeit (Regen, Schnee, Nebel und großer Käl-te) geschützt werden, da hierdurch die Anfangsgeschwindigkeit in unberechenbarer Wei-se verringert wird, was Kurzschüsse zur Folge hat.

Das Pulver muß auch vor Sonnenbestrahlung geschützt werden, da durch Wärme der Feuchtigkeitsgehalt verringert und die Anfangsgeschwindigkeit erhöht wird, was Weit-schüsse zur Folge hat.

12. Die Bodenfläche der eingeschraubten Hülsenzündschraube muß sich mit der Bodenflä-che der Kartuschhülse vergleichen oder etwas versenkt liegen, darf aber niemals vorste-hen. Diese Prüfung ist wichtig ! Gelockerte Hülsenzündschrauben sind mit dem »Doppel-schlüssel für Zündschrauben C/12 n.A.« oder dem »Schlüssel zum Zündschraubenkörper« fest einzuschrauben.

13. Nach jedem Schuß, auch in der Nacht, ist durch das Rohr zu sehen, um festzustellen, ob Kartuschreste oder sonstige Fremdkörper liegengeblieben sind. Diese sind zu entfer-nen, da sonst Ladehemmungen entstehen.

2. Allgemeine Angaben; II. Munition2. Allgemeine Angaben; III. Leistung des Geschützes