Anlage 12, Ausbreitung der scharfen Geschoßsplitter lg.s.F.H. 13Anlage 14, Bereich der ausreichenden Splitterwirkung für Sprenggranaten
Splitterwirkung der Sprenggranaten

Anlage 12, Ausbreitung der scharfen Geschoßsplitter lg.s.F.H. 13Anlage 14, Bereich der ausreichenden Splitterwirkung für Sprenggranaten