Anhang 1, Sprengpunktkörper für SchiedsrichterInhaltsverzeichnis
Merkblatt für Zielfeuer

Anhang 2

Vorläufige Anleitung
zum Zerlegen
von Kanonenschlägen mit Knall
und Geschützzielfeuer mit Knall

1. Nicht abgebrannte Würfel obiger Arten, welche bei der Untersuchung nach Rückliefe-rung an die Empfangsstelle als unbrauchbar befunden werden, sind zu zerlegen. Einrich-tung der Arbeitsstelle hat unter Beachtung der für Schwarzpulver gegebenen Vorsichts-maßnahmen zu erfolgen.

Ausführung der Arbeit

2. Bei Kanonenschlägen mit Knall und Geschützzielfeuer mit Knall ist die Zündschnur dicht über dem Holzpflock abzuschneiden. Der Holzpflock ist mit einer Zange herauszuziehen. Läßt sich dies nicht ausführen, so ist der Holzpflock mit einem spitzen Messingdorn zu zerkleinern und mit dem Zündschnurende herauszuheben.

Das in den Würfeln vorhandene Pulver ist durch das Fülloch auszuschütten. Sollten sich hierbei infolge fester Lagerung des Man.St.P. bzw. Man.Ng.P. Schwierigkeiten ergeben,  so ist das Pulver mit einem Messingdraht zu lockern. Dieses Verfahren ist nötigenfalls so oft zu wiederholen, bis der Würfel vollkommen leer ist. Der Arbeiter hat sich dann zu überzeugen, daß kein Pulver in dem Würfel mehr vorhanden ist. Das gewonnene Pulver ist in leere Pulvertonnen zu schütten.

Die geleerten Würfel sind vom Aufseher sorgfältig zu untersuchen, ob Pulverreste zurück-geblieben sind. Würfel, die noch Pulverreste enthalten, sind an die Arbeiter zur vollständi-gen Entfernung des Pulvers zurückzugeben.

Der Anfangsschlag an unbrauchbaren Zielfeuerreihen oder Zielfeuerbündeln ist kurz am Ende der Drahtwicklung von der Zündschnur abzuschneiden. Der Mittelbindfaden in der Rille des Holzpfropfen wird aufgeschnitten und der Holzpfropfen entnommen. Das Stück Nessel wird in den Beutel zurückgeschoben und der Anfangsschlag in eine Pulverbüchse gelegt. Brauchbare Holzpfropfen können wieder verwendet werden. Beim Handhaben, Ausschütten und Vernichten unbrauchbaren Nz.Man.R.P. (1,5 x 1,5), das mit Aluminium vermischt ist und feucht geworden sein kann, ist zum Schutze des Gesichts stets eine Gesichtsmaske zu tragen.

Brauchbare Würfel können wieder verwendet werden, unbrauchbare dagegen sind aufzu-schneiden und zu zerlegen.

Das ausgeschüttete Pulver ist unter Aufsicht eines Feuerwerkers im Freien abzubrennen. Das Abbrennen hat an einem sicheren Ort zu erfolgen, dessen Lage eine Gefährdung der Umgebung ausschließt und der

von Örtlichkeiten, an denen Feuer unterhalten wird, z.B. Wohnhäusern, Feuer-haus der Ma. usw. und von

öffentlichen, belebten Verkehrswegen mindestens 80 m, von Eisenbahnen min-destens 150 m,

von belegten Pulver- und Sprengstoffmagazinen mindestens 250 m,
entfernt sein muß.

Das Pulver wird in Mengen von höchstens 1 kg auf die Erde geschüttet. Trockenes Gras, Heide usw. sind so weit zu entfernen, daß Brandgefahr mit Sicherheit ausgeschlossen ist. Ein mindestens 1 m langes Stück Zündschnur wird an einem Ende gerade, am anderen Ende schräg abgeschnitten. Um sich von der guten Beschaffenheit der Zündschnur zu überzeugen, ist ein etwa 20–30 cm langes Stück vor dem Entzünden des Pulvers in einer Entfernung von mindestens 50 Schritten abzubrennen. Das gerade abgeschnittene Ende wird so in das Pulver eingeführt, daß das schräg abgeschnittene Ende windabwärts zeigt. Die Zündschnur ist durch Steine, Holzstücke usw. zu beschweren, damit sie nicht zusam-menrollen kann.

Das Entzünden erfolgt durch den Feuerwerker. Alle übrigen Leute treten vorher mindes-tens 50 Schritte zurück. Nach dem Zünden tritt der Feuerwerker zu den übrigen Leuten. Die Brandstelle darf erst nach dem Abbrennen des Pulvers wieder betreten werden. Er-lischt die angezündete Zündschnur, so hat der Feuerwerker nach Ablauf von 2 Minuten die gebrauchte Zündschnur durch eine neue zu ersetzen. Die übrigen Leute bleiben 50 Schritte entfernt. Zur  Verhinderung vorzeitigen Entzündens ist bei Wiederholung des Ab-brennens die Brandstelle mit Wasser zu begießen oder es ist eine neue Stelle auszuwäh-len.

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