Technische Anhaltspunkte für Nebelverwendung, Heft 2 - Die Nebelkerze 28
Die Nebelkerze 28

a) Beschreibung.

1. Die Nebelkerze, ein luft- und wasserdichter Blechkörper von rechteckigem Querschnitt (Bild 1 u. 2) ist mit Nebelmasse gefüllt.

Bild 1. Nebelkerze 28

Als Kennzeichen für Nebelmittel trägt sie ein weißes Farbband. Sie wiegt 2 kg.

2. Zum Tragen der Nebelkerze ist in ihrer Bodenplatte ein aufklappbarer Tragering ver-senkt. Ein in die Deckelplatte eingelötetes Zündladungsröhrchen nimmt die Nebelzündla-dung auf. In ein Gewinde mit Entgasungsschlitzen im Zündladungsröhrchen wird der Ne-belbrennzünder oder Zündschnuranzünder eingeschraubt.

Bild 2. Nebelkerze 28, teilweise eingeschnitten

Die beiden Nebelabzugslöcher in der Deckelplatte sind durch aufgelötete Blechplatten verschlossen.

3. Je 18 Nebelkerzen sind in einem Holzkasten verpackt1). Der gefüllte Kasten wiegt etwa 10 kg.

4. Über Zündmittel für Nebelkerzen s. Heft 5, Abschnitt a, b und e.

b) Gebrauch.

5. Nach dem Abstreifen der Schutzkappe von der Nebelzündladung wird diese, die An-feuerung nach oben, in das Zündladungsröhrchen der Nebelkerze eingesetzt. Dann wird das Schutzkäppchen vom Zündschnuranzünder oder Nebelbrennzünder abgeschraubt und der Zündschnuranzünder oder Nebelbrennzünder in das Zündladungsröhrchen der Nebel-kerze eingeschraubt. Das Abreißen des Zündschnuranzünders oder Nebelbrennzünders geschieht durch kurzen Ruck am Abzugring.

6. Die Nebelkerzen werden zum Abbrennen stets flach auf den Boden gelegt, damit der Nebel nicht in die Höhe getrieben wird. Wegen der Brandgefahr ist nach Möglichkeit stets unbewachsener Boden zu wählen.

7. Nebelkerzen können nach dem Zünden auch, mit dem Boden voraus, auf etwa 5 bis 8 m Entfernung flach geworfen werden, indem man sie von der flachen Hand abrutschen läßt. Dadurch soll dem Nebelschützen das Wegrollen von der gezündeten Nebelkerze er-spart und dabei das Abbrechen des Zünders vermieden werden. Weitwurf als Ersatz für Nebelhandgranaten ist verboten.

c) Wirkungsweise.

8. Der Zündschnuranzünder oder Nebelbrennzünder entzündet die Nebelzündladung. Die hierbei entstehenden Gase entweichen aus den Entgasungsschlitzen des Zündladungs-röhrchens. Der Brandsatz der Nebelzündladung durchschmilzt das Zündladungsröhrchen und setzt die Nebelmasse in Brand. Durch die entstehende Hitze werden die Nebelabzugs-löcher aufgelötet und die Nebelmasse verbrennt unter Bildung eines dicken, grauweißen Nebels. Die Zeitdauer vom Zünden bis zur Nebelentwicklung beträgt 12 bis 15 Sekunden.

d) Nebeldauer.

9. Die Nebelkerze brennt etwa 1 1/2 bis 2 1/2 Minuten. Durch Auf- oder Anlegen weiterer Nebelkerzen kann die Nebelwirkung verstärkt oder verlängert werden. Die auf- oder ange-legten Nebelkerzen geraten ohne Zündmittel durch die Hitze der abbrennenden Nebelker-ze in Brand.

Die Nebelwirkung wird verstärkt, aber nicht verlängert, wenn sofort eine zweite Nebelker-ze auf oder neben die zuerst gezündete Nebelkerze gelegt wird.

Sie wird verlängert, aber nicht verstärkt, wenn dies erst kurz, aber rechtzeitig vor dem Ausbrennen der zuerst gezündeten Nebelkerze geschieht.

Das Zünden einer größeren Zahl aufeinandergehäufter Nebelkerzen ist nicht zulässig. Da-durch wird nicht die Nebeldauer verlängert, sondern nur die Nebelentwicklung unnötig übertrieben. Die dabei entwickelte Hitze treibt den Nebel nach oben und macht ihn damit unwirksam.

10. Gezündete Nebelkerzen können nicht gelöscht werden, sondern müssen ausbrennen. Aufwerfen von Sand und Löschen mit Feuerlöschmitteln jeder Art ist zwecklos.

e) Nach dem Gebrauch.

11. Die Rückstände abgebrannter Nebelkerzen sind auch als Altware wertlos und werden daher nach dem Herausschrauben des Nebelzünders vergraben.

f) Verhalten bei Versagern

12. Ursache ist meist entweder Versagen des Nebelzünders oder der Nebelzündladung. Abhilfe: Nach Verlauf einer Wartezeit von mindestens zwei Minuten wird der versagende Teil durch einen anderen ersetzt oder die versagede Nebelkerze wird ohne Zündmittel mit einer anderen zusammengelegt, die sie mitentzündet. Auf gleiche Weise werden Versager vernichtet.

g) Sicherheitsmaßnahmen.

(siehe auch Heft 1, Abschnitt X).

13. Vor dem Zünden ist das Tragen von Nebelkerzen, auch mit eingesetzten Zündmitteln, und der Zündmittel selbst ungefährlich. Besondere Sicherheitsmaßnahmen sind nicht er-forderlich. Die Nebelbrennzünder oder Zündschnuranzünder dürfen jedoch erst unmittelbar vor dem Zünden entsichert werden.

14. Nebelkerzen, die im Liegen gezündet werden, müssen so gelegt werden, daß der Ne-belzünder vom Nebelschützen abgewendet ist. Der Nebelschütze muß nach dem Zünden 3 bis 5 m von der Nebelkerze wegkriechen oder -rollen.

15. Die Verlängerung oder Verstärkung der Nebelwirkung durch Anlegen weiterer an be-reits brennende Kerzen darf nur dann erfolgen, wenn die Sprühwirkung so gering ist, daß gefahrlos heranzukommen ist.

16. Werden Nebelkerzen von Fahrzeugen zu Lande oder zu Wasser geworfen, so sind sie nach dem Zünden sofort so abzuwerfen, daß Zünder nicht zuerst aufschlägt und abbricht (vgl. Ziffer 7).

17. Undichte Nebelkerzen, die feucht werden (Regen), neigen zur Selbstentzündung. Schutz vor Niederschlägen ist daher beim Transport und beim Lagern geboten.