F. Gasschutzgerät und NebelmittelInhaltsverzeichnis
Behandlung von Waffen, Gerät und Munition im Winter
H. Lagerung und Behandlung von Munition bei großer Kälte

56.

Geschosse, Patronen und Kartuschen sind bis zum Laden des Geschützes in der ge-lieferten Verpackung zu belassen und gegen Witterungseinflüsse zu schützen.

 

– Einlagern in Erdlöchern, Anbringen von Schutzdächern. Nicht in Stallzelten oder Stallräumen lagern: Ammoniak wirkt schädlich.

 

Munitionspackgefäße müssen bei gestapelter Lagerung mit Pappe, Munitionsplantü-chern usw. abgedeckt werden, damit die Packgefäße nicht naß werden und bei Frost nicht zusammenfrieren.

 

Beim Lagern von Munition unter Plantüchern, Zeltbahnen usw. dürfen Abdachplane nicht fest auf der Munition oder den Packgefäßen liegen; in den Ecken und Kanten in einem Winkel von 45° verankern.

 

Bei Blechpackgefäßen darf sich an den Schließfugen keine Feuchtigkeit sammeln, die bei großer Kälte zu Eis wird und dadurch das Öffnen der Packgefäße verhindert.

  Lagernde Munition wöchentlich untersuchen, ohne zu zerlegen.
  Leichte Oxydationserscheinungen sind wie folgt zu beheben:
 

Geschosse, Kartusch- und Patronenhülsen mit gefettetem Lappen abwischen. Star-kes Einfetten vermeiden.

57.

Alle Geschosse (besonders Führungsringe und Zentrierwulst), Kartuschen und Patro-nen müssen vor dem Laden gründlich von Schnee und Eis befreit werden.

58.

Zum Schutz gegen Kälte sind Kartuschen und Patronen – wenn Zeit vorhanden und die Lage es gestattet – aus den Fahrzeugen zu entnehmen und in ihrer Verpackung mit kälteabweisendem Material (Haardecken, Planen usw.) zuzudecken.

59.

Sehr wichtig ist, daß Kartuschen und Patronen in möglichst gleichmäßiger Tempera-tur aufbewahrt werden. Es sind für ein Schießen kalt und wärmer lagernde Kartu-schen bzw. Patronen nicht durcheinander zu verfeuern. Nachlässigkeit in dieser Hin-sicht verursacht Veränderungen in der Anfangsgeschwindigkeit der Geschosse und große Fehler beim Schießen.

60.

Es ist zu vermeiden, stark abgekühlte Kartuschen und Patronen in wärmere Räume zu bringen, da sich sonst Feuchtigkeit in und auf den Kartusch- und Patronenhülsen niederschlägt. Folge: Kurzschüsse.

61.

Geschosse, Kartuschen und Patronen sind stets auf saubere Unterlagen zu legen, niemals aber auf Erde oder Schnee.

62.

Geschosse mit Dopp.Z. oder Dopp.Z. nicht aufgeschraubt sind – wenn möglich – in warmen, mindestens aber gegen Außenkälte geschützten Räumen zu lagern, da sich bei Temperaturen unter –20° C die Zünder nur schwer stellen lassen und infol-ge Fehlstellungen keine Sprengpunkte erzielt werden.

 

Wenn die Unterbringung der Geschosse mit Doppelzünder oder der nicht auf Ge-schossen aufgeschraubten Doppelzünder in gegen Außenkälte geschützten Räumen nicht möglich ist, so ist diese Munition durch gutes Bedecken vor Vereisung unbe-dingt zu schützen.

 

Kopfzünder auf Geschossen mit Dichtungsmasse gelb, M 262 dünn überziehen. Dick bestrichen werden müssen:

  Zum Beispiel:
  A.Z. 23 v (0,15):

Membrane mit oberer und unterer Fuge; alle Fugen und Stellen, in denen sich Teile bewegen (Verzögerung).

  A.Z. 23 umg (0,15):

Wie A.Z. 23 v (0,15); ganz besonders jedoch die Fugen am Stell-körper: Gewindering.

  Dopp.Z. S/60:

Sämtliche Ringfugen und die Membrane (Dopp.Z. S/60 Fl); vor-handenes Wachs in den Ringfugen belassen.

62a)

Beim Schießen bei großer Kälte mit Dopp.Z. S/60 und S/90 dürfen nur kälteste Zün-der verwendet werden. Diese Zünder tragen an zwei sich gegenüberliegenden Stel-len ein schwarzes "K" aufschabloniert. Die Inhaltszettel der Zündertransportkästen sind ebenfalls gekennzeichnet.

 

Bei großer Kälte sind bei den leichten und schweren Feldhaubitzen die Granaten mit Dopp.Z. möglichst nicht mit den kleinsten Ladungen zu verschiessen, da sonst die niedrigeren Gasdrücke nicht ein Entsichern der Zünder gewährleisten und Blindgän-ger auftreten können.

 

Die Kälte wirkt sich auch auf die Laufzeit des Dopp.Z. und somit auf die Sprenghöhe aus. Durch Heben oder senken der Flugbahn muß dies berücksichtigt werden.

63.

Bei großer Kälte ist mit dem Auftreten von Nachflammern zu rechnen. Daher Vor-sicht beim Öffnen des Verschlusses.

64.

Es können ferner bei großer Kälte Zündverzüge oder Zündschraubenversager auftre-ten. Zündschraubenversager werden oft auf ungenügendes Anschlagen der Zünd-schraube durch den Schlagbolzen zurückzuführen sein, der durch das steifgefrorene Fett im Verschluß an seinem Vorschnellen behindet wurde. Es ist bei Versagen be-sonders wichtig, mit dem Öffnen des Verschlusses mindestens 1 Minute zu warten und das Öffnen mit besonderer Vorsicht vorzunehmen. Raum hinter dem Rohr frei !

65. a)

Bei großer Kälte möglichst nicht mit großer Ladung schießen. Dies gilt auch für schwere Geräte, deren Rohre angewärmt werden. Ladungen aus Ngl.-Pulver sind bei großer Kälte möglichst nicht zu verwenden, wenn Ladungen aus ande-ren Pulverarten vorhanden sind.

  b)

Zum Bekämpfen entfernter Ziele möglichst solche Geschützarten einsetzen, mit denen die geforderte Schußweite mit kleiner und mittlerer Ladung erreicht wer-den kann.

  c)

Muß unbedingt mit großer Ladung geschossen werden, so sind vorher einige Schüsse mit kleiner und mittlerer Ladung abzugeben. Hierbei ist bei Geschützen, die Sonderkartuschen haben, als mittlere Ladung die höchste Ladung zu ver-stehen, die ohne Verwendung einer Sonderkartusche gebildet werden kann.

66.

Durchschießbare Mündungskappen dürfen bei Vereisung nicht mit Sprenggranaten durchschossen werden.

67.

Die Nichtbeachtung der Hinweise kann zum Zerstören des Gerätes und zur Gefähr-dung der eigenen Truppe führen, beeinträchtigt aber fast immer den Kampferfolg.

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