Behandlung von Waffen, Gerät und Munition im Winter |
F. Gasschutzgerät und Nebelmittel |
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g) Nebelmittel |
52. |
Zum Zerstäuben aus Nebelzerstäubern bei starker Kälte bis –30° C eignet sich nur Nebelsäure/Ark. Die sonst übliche Nebelsäure ist ungeeignet, da sie ausfriert. |
53. |
Nebelkerzen, Schnellnebelkerzen und Nebelhandgranaten bleiben auch bei starker Kälte voll wirksam. Bei hohem Schnee bleibt jedoch das Werfen oder Ver-schießen dieser Nebelmittel wirkungslos, da sie sich beim Nebeln stark erwärmen, den Schnee schmelzen und auf den Grund sinken. Dagegen kommen Nebelkerzen, die auf Unterlagen (Brettern oder ähnliches) ausgelegt werden, voll zur Wirkung. |